Stellenangebote richtig lesen: Home Office, Remote, Mobile Office - gibt es Unterschiede?

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Seit Beginn der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer*innen von zu Hause aus.
Seit Beginn der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer*innen von zu Hause aus.
Tina Witherspoon/Unsplash.com (Symbolbild)

"Home Office", "Remote" oder "Mobile Office": Was die Begriffe bedeuten und ob es sie arbeitsrechtlich überhaupt gibt, erklärt ein Rechtsanwalt im Interview.

  • Wie viele Menschen arbeiten im Home Office?
  • Gibt es Unterschiede zwischen "Home Office", "Remote" und "Mobile Office"?
  • Was ist beim Arbeiten in den eigenen vier Wänden arbeitsrechtlich zu beachten?
  • Bin ich zu Hause unfallversichert?

Wenn es die Tätigkeit erlaubt, hat es sich während der Corona-Pandemie etabliert von zu Hause aus zu arbeiten. Teilweise zählte die Lösung auch zu den vorgeschriebenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19. Laut Digitalverband Bitkom arbeiten während der Pandemie 10,5 Millionen Berufstätige ausschließlich im Home Office. Weitere 8,3 Millionen arbeiten partiell in den eigenen vier Wänden. Das sind in Summe 45 Prozent aller Berufstätigen. Entsprechend haben Unternehmen ihre Stellenausschreibungen angepasst. Wobei man "Home Office" nur noch peripher liest. Meist ist von "Remote" oder "Mobile Office" die Rede. Unternehmen sind sich oft unsicher, wie man die Arbeit von zuhause aus bezeichnen soll - vor allem vor dem Hintergrund arbeitsrechtlicher Hürden. Um sicher zu gehen, wird oft von "Home Office" auf "Remote" oder "Mobile Office" ausgewichen. Doch  unterscheiden sich die Begriffe überhaupt? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke erklärt im Interview mit InFranken.de die Bezeichnungen.

Wichtig für Bewerber: Was unterscheidet Home Office, Remote und Mobile Office?

Die Begriffe 'Home Office' und 'Mobiles Arbeiten' beziehungsweise 'Mobile Office' werden häufig gleichbedeutend verwendet, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt: "Der Gesetzgeber kennt aber weder das eine noch das andere, sondern nur so genannte 'Telearbeit'." Auch "Remote" hat keine arbeitsrechtliche Bedeutung.

"Bei 'Telearbeit' handelt es sich laut Arbeitsstättenverordnung um vom Arbeitgeber fest eingerichtete und ausgestattete Bildschirmarbeitsplätze in der Wohnung der Beschäftigten", so Solmecke. Das basiere auf Grundlage einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung, in der die Einzelheiten geregelt sind. Der allgemeine Sprachgebrauch erlaubt aber auch nicht geregelte Formen des Arbeitens außerhalb des Betriebes.

"Unter 'Home Office' wird demnach die Möglichkeit zur Erbringung der Arbeitsleistung in der eigenen Wohnung verstanden", erklärt der Rechtsanwalt. Zur nicht geregelten Sonderform der Arbeit zählt auch das mobile Arbeiten. "Dabei fehlt jedoch, anders als dem 'Home Office', die räumliche Dimension." Das mobile Arbeiten zeichne sich einzig durch die Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb des Betriebes an wechselnden Arbeitsorten aus. "Hierzu kann zwar auch die eigene Wohnung zählen, jedoch genauso auch das Reisen im Zug oder ein Hotelaufenthalt", so Solmecke.

Home Office: Was bedeutet das arbeitsrechtlich?

Christian Solmecke sieht bei allen Formulierungen die gleichen rechtlichen Vorgaben. Allerdings gebe es eine Unterscheidung zum Beispiel mit Blick auf den Umfang und die Reichweite der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers. "Liegt ein sogenannter Telearbeitsplatz vor, so sind die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Liegt hingegen Home Office im eigentlichen Sinne oder auch mobiles Arbeiten vor, ist die Arbeitsstättenverordnung nicht anwendbar", erklärt der Rechtsanwalt.

Arbeitsschutzmaßnahmen seien aber dennoch zu beachten. Denn der Versicherungsschutz gilt beim Arbeiten zuhause oder unterwegs gleichermaßen wie im Betrieb. "Solange jemand eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit erledigt und dabei einen Unfall erleidet, genießt er gesetzlichen Unfallschutz", so Solmecke. Allerdings sei in jedem Einzelfall zu ermitteln, ob der Unfall bei einer dienstlichen oder einer privaten Tätigkeit passiert sei. Der Rechtsanwalt rät jedem Unternehmen, das Home Office anbietet, verbindliche Rahmenbedingungen, sei es in einer Betriebsvereinbarung oder durch individuelle Vereinbarungen, festzulegen.

"Home Office", "Remote" und "Mobile Office" sind keine arbeitsrechtlichen Begriffe und unterscheiden sich nicht wesentlich. Die Vorgaben des Gesetzgebers verschwimmen. Wenn ein Unternehmen juristisch ganz genau gehen will, sollte es Telearbeit anbieten. Allerdings müssen dann die Vorschriften genau eingehalten werden.

Hier erfährst du, wie du dich im Home Office fit hältst.