Manchmal sind unsere Wochen voller Arbeit und Termine und man kommt gar nicht zum Wäschewaschen. Am Sonntag könnte man das gut erledigen - doch darfst du das überhaupt?
- Wäsche sonntags waschen: Diese Regeln gelten
- Auf Ruhezeiten in Mietshäusern achten
- Individuelle Faktoren
Im Stress des Alltags kann es schnell passieren, dass das Waschen der Wäsche in den Hintergrund rückt und vergessen wird. Stehst du an einem Sonntag vor deinem vollen Wäschekorb, stellt sich die Frage, ob du an diesem Tag überhaupt waschen darfst oder ob du lieber auf den nächsten Werktag warten solltest.
Sonntags Wäsche waschen: Diese Regeln gelten
Wäsche waschen - eine Pflicht, der jede*r von uns gelegentlich nachgehen muss. Entscheidest du dich dazu, an einem Sonntag die Wäsche zu waschen, könnte Unsicherheit aufkommen; immerhin ist Wäsche waschen auch immer mit einer gewissen Lärmbelastung verbunden und der Sonntag gilt allgemein als Ruhetag.
Der Deutsche Mieterbund gibt eine klare Antwort: Ja, du darfst auch an einem Sonntag deine Wäsche waschen, denn "normale und typische Haushaltsgeräte darf der Mieter jederzeit in der Wohnung nutzen. Dies gilt auch für Geräte, die Geräusche und Lärm verursachen." Folglich gibt es kein Verbot, sonntags die Wäsche zu waschen. Als Mieter*in einer Wohnung, aber auch als Besitzer*in eines Eigenheimes solltest du dennoch darauf achten, dass du die geltenden Ruhezeiten einhältst. Diese sind nicht bundeseinheitlich vorgegeben, sondern werden von dem*der Vermieter*in in der Hausordnung festgelegt. Üblich sind Zeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Innerhalb der Ruhezeiten solltest du deine Wäsche, auch unter der Woche, also lieber nicht waschen. Achtung: Besitzt du keine eigene Waschmaschine in deiner Wohnung, sondern gibt es einen Gemeinschaftsraum zum Waschen, solltest du noch einmal in den Mietvertrag und die Hausordnung schauen. Es ist möglich, dass es ein allgemeines Waschverbot für Sonntage gibt, an welches du dich verständlicherweise halten musst.
Auch wenn der Lärm der Waschmaschine als sozialadäquate Beeinträchtigung gilt, solltest du aus Rücksichtnahme auf andere Mieter*innen überlegen, zu welcher Tageszeit du wäschst. Immerhin ist es meist nicht notwendig, bereits um 8 Uhr morgens die Maschine laufen zu lassen. Zudem kann es Gerichtsurteile geben, die individuell entscheiden, dass die Lärmbeeinträchtigung den sozialadäquaten Rahmen übersteigt. Dies kann der Fall sein, wenn du ein sehr altes Gerät besitzt, dein Gerät eine Unwucht hat oder defekt ist. Ist es dir aufgrund einer besonderen Familien- oder Arbeitssituation nur möglich, die Wäsche an einem Sonntag innerhalb der Ruhezeit zu waschen, kann auch ein persönliches Gespräch mit den Nachbarn helfen, die Umstände abzuklären. Häufig sind diese sehr entgegenkommend und verständnisvoll, wenn du deine Lage schilderst.
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