Nahrungsergänzungsmittel: Verbraucherschützer warnen vor Betrugsmasche

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Große Versprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln sind nicht neu. Verbraucherschützer warnen nun aber vor einer Masche, bei der die Gesundheit der Betroffenen bewusst gefährdet wird.

Ernährungsfachleute der Verbraucherzentrale NRW schlagen Alarm wegen einer neuen Betrugsmasche, die sich gegen Diabetiker richtet. Betroffene Personen erhalten Angebote für Nahrungsergänzungsmittel, die angeblich Medikamente wie Metformin ersetzen können, obwohl sie keine medizinische Wirkung haben.

Angela Clausen, Expertin für Nahrungsergänzungsmittel und Teamleiterin Lebensmittel im Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale NRW, warnt eindringlich davor, auf solche dubiosen Angebote einzugehen.

Betrüger zielen bewusst auf Diabetiker

Während der Anrufe würden die Menschen mit der Aussage "Sie haben doch Diabetes" konfrontiert, erklären die Verbraucherschützer. Im Verlauf des Gesprächs werde ihnen ein Nahrungsergänzungsmittel angeboten, das angeblich gegen Insulinresistenz helfen und den Blutzuckerspiegel innerhalb von zwei bis drei Wochen normalisieren soll. Die empfohlene Dosis beträgt zwei Kapseln pro Tag, was doppelt so viel ist wie die auf der Packung angegebene Tagesdosis.

Zudem wird behauptet, dass die bisher eingenommenen Diabetesmedikamente wie Metformin bereits nach dem ersten Tag abgesetzt werden könnten. Angela Clausen beobachtet ähnliche Versprechungen auch auf fragwürdigen Internetseiten.

Tatsächlich hätten Betroffene berichtet, dass es ihnen nach kurzer Zeit besser gegangen sei. "Grund dafür ist vermutlich, dass dann die Nebenwirkungen der Diabetes-Medikamente ausbleiben, zum Beispiel Verdauungsbeschwerden wie Durchfall oder Übelkeit, aber auch Muskelschmerzen", erklärt Angela Clausen. Mehr als zehn Prozent der Diabetes-Patientinnen und Patienten seien von solchen Nebenwirkungen betroffen. "Das Absetzen des Medikaments kann allerdings schwerwiegende Folgen haben", warnt Clausen: "Der Blutzuckerspiegel erklimmt wieder unerwünschte Höhen, das Gewicht nimmt zu und auch das Demenzrisiko steigt."

Was kann man tun, um sich zu schützen?

Wer sich für Nahrungsergänzungsmittel interessiere, sollte laut den Verbraucherschützern stets die Dosierempfehlungen und Anweisungen auf der Verpackung beachten und sich nicht auf telefonische Angaben von Verkäufern verlassen. Es sei entscheidend, die Einnahme von verschriebenen Medikamenten nicht ohne vorherige Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt zu unterbrechen.

Außerdem seien Telefonbestellungen solcher Produkte riskant, da man möglicherweise in eine Abo-Falle geraten könnte. Stattdessen sei es ratsam, in der Arztpraxis oder Apotheke nach sinnvollen Nahrungsergänzungsmitteln für Diabetiker zu fragen. Idealerweise wird zuvor ein Test durchgeführt, um festzustellen, ob ein Nährstoffmangel, wie etwa Vitamin B12 oder Vitamin D, besteht.

Doch was ist zu tun, wenn man doch Opfer von unseriösen Anbietern wurde? Wer etwas bestellt hat, kann den Vertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dieses gesetzliche Widerrufsrecht gilt für Verträge, die außerhalb eines Geschäftsraums abgeschlossen wurden, wie im Internet oder am Telefon. Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss oder dem Erhalt der Ware. Falls keine ordnungsgemäße Information über das Widerrufsrecht erfolgt ist, verlängert sich die Frist um ein Jahr. Die Beweislast liegt beim Anbieter. Der Widerruf kann formlos erfolgen, beispielsweise per E-Mail oder auf einem mitgelieferten Formular.

Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist rechtswidrig. Dennoch können telefonisch geschlossene Verträge rechtlich wirksam sein, weshalb auch diese widerrufen werden sollten. Wichtig ist, das Produkt nicht zu öffnen, da das Widerrufsrecht bei einer geöffneten Kapseldose entfallen kann. Wer keine Adresse oder Telefonnummer des Anbieters hat, kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW wenden. Wird das Produkt per Nachnahme geliefert, kann man die Annahme verweigern oder das Paket nicht abholen.

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