Nachbarschaftsstreit und Diebstahl: Wem gehört das Fallobst?

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Der Obstdiebstahl wird leider von vielen Menschen als ein Recht angesehen. Symbolfoto: dpa
Der Obstdiebstahl wird leider von vielen Menschen als ein Recht angesehen. Symbolfoto: dpa

Der Obstdiebstahl nimmt immer weiter zu. Viele Menschen klauen die Früchte von öffentlichen oder privaten Grundstücksbesitzern.

Es gibt immer wieder Streit unter Nachbarn, wem das Obst gehört, das auf die andere Seite des Grundstückes fällt. Die Sachlage ist gesetzlich geregelt, denn im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es: "Früchte, die von einem Baum oder Strauch auf ein Nachbargrundstück hinüber fallen, gelten als Früchte dieses Grundstückes".

Sie dürfen aber nicht von den Zweigen, die vom Nachbar herüberhängen, geerntet werden. Auch das Betreten des fremden Grundstückes ist ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers nicht gestattet. Wenn aber ein öffentliches Grundstück angrenzt, gehört das Fallobst weiterhin dem Besitzer des Baumes.



Obstdiebstahl nimmt immer weiter zu

Der Obstdiebstahl wird leider von vielen Menschen als ein Recht angesehen. Er hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Es macht den Grundstücksbesitzern keine Freude, wenn sie sehen, wie die Menschen einfach hinausfahren und Früchte holen.

Es sollte immer bedacht werden, dass jeder Baum in der Landschaft und jedes Grundstück auch einen Besitzer hat. Es ist sehr wichtig, dass wieder mehr Obst bei den Eigentümern von Streuobstwiesen eingekauft wird. Damit wird ein Beitrag zur Erhaltung des Bestandes an Obstbäumen in der Landschaft geleistet und gleichzeitig Naturschutz betrieben.