Reflektierende Accessoires und helle Kleidung
Reflektoren an den neuen Schulranzen für die Kleinsten sind nahezu bei allen Herstellern mittlerweile obligatorisch. Zusätzlich empfiehlt sich allerdings gerade in der dunklen Jahreszeit, die Schulkinder mit hellen Kleidungsstücken auf den Schulweg zu schicken und auch beim Kauf von Schuhwerk auf Modelle mit Reflektoren zurück zu greifen. Ergänzend hierzu gibt es leuchtend gelbe Sicherheitsdreiecke zum Tragen über der Kleidung für die Erstklässler. Gerade in den Monaten Oktober bis Februar laufen die Schüler im Dunkeln oder während der Dämmerung frühmorgens ihren Weg zur Schule und werden nachweislich von Autofahrern durch diese Accessoires besser wahrgenommen.
Nicht gleich mit dem Fahrrad zur Schule
Schulanfänger sollten noch nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Kinder sind in diesem Alter mit den Regeln und Gefahren im Straßenverkehr überfordert. Die Nutzung des Fahrrades empfiehlt sich erst ab bestandener Radprüfung, die in der Regel im vierten Schuljahr absolviert werden kann.
Das Verhalten an Bushaltestellen einschließlich Ein- und Aussteigen sollte ebenfalls vor Schulbeginn mit den Kindern geübt werden.
Trainings für die Kleinen - Überwachung für die Großen
Besonders geschulte Verkehrserzieher der Oberfränkischen Polizei führen zu allen diesen Themen Sicherheitstrainings mit den Schulkindern durch und üben mit den Schülern unter dem Motto "Sicher zur Schule - Sicher nach Hause" direkt im Verkehrsraum rund um ihre jeweilige Schule.
Handy-Verbot an Schulen in vielen Bundesländern kein Thema
Mit Schulbeginn am 11. September 2018 und darüber hinaus wird die Polizei im Umfeld von Schulen, Bushaltestellen und anderen neuralgischen Punkten oberfrankenweit verstärkt Überwachungsaktionen durchführen, um die Sicherheit der Kinder auf dem Weg in die Schulen zu erhöhen und alle Verkehrsteilnehmer für die Belange der Kleinsten zu sensibilisieren.
Kinder über zehn Jahren haften für Schäden von Verkehrsunfällen
Laut der Versicherungsgruppe HUK-Coburg sind Kinder von der Komplexität des motorisierten Straßenverkehrs oft überfordert. Dies gilt besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag. Das hat für Autofahrer weitreichende Konsequenzen. Werden sie in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt, haften sie unabhängig von der Schuldfrage.
Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Entscheidend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen richtig einschätzen können. Gleichzeitig kommt es auf das individuelle Verschulden in der konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses Alters korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte.
Lautet die Antwort ja, müssen aber auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind selbst Geld verdient, muss es zahlen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, können auch sie zur Kasse gebeten werden. Schutz bietet in solchen Fällen eine private Haftpflichtversicherung.
Keine Ausrede für Gurtmuffel
Eine Auswertung der bayernweiten Verkehrsunfallstatistik ergab, dass im Jahr 2017 jeder fünfte tödlich verunglückte Autoinsasse nicht angegurtet war. In Oberfranken hatten von den 24 getöteten Fahrzeuginsassen im vergangenen Jahr, fünf der Insassen nachweislich keinen Sicherheitsgurt angelegt. Dieser Trend setzt sich bislang im Jahr 2018 fort: Im ersten Halbjahr 2018 erlitten 17 Autoinsassen tödliche Verletzungen - fünf der Getöteten hatten auf den "Lebensretter Nr. 1" verzichtet. Deshalb werden die Polizisten neben dem richtigen Verhalten im Straßenverkehr insbesondere auf die vorschriftsmäßige Beförderung und Sicherung der Kinder im Fahrzeug achten. Auch bei erwachsenen Gurtmuffeln lassen die Beamten keine Ausrede gelten.