Ein Wohnmobil wird gestohlen, aber es war nicht abgeschlossen - zahlt die Versicherung? Lies mehr über einen Rechtsstreit, der diese Frage klärt.
- Diebstahl eines unabgeschlossenen Wohnmobils: Versicherung zahlt
- Keine grobe Fahrlässigkeit trotz Schlüssel im Fahrzeug
- Versicherung muss vollen Schaden erstatten
- Fall landete vor dem Oberlandesgericht Hamm
Reisen mit Wohnmobil oder Caravan erfreuen sich wachsender Beliebtheit und es gibt laut Kraftfahrt-Bundesamtes immer mehr dieser Fahrzeuge. Die Anschaffungskosten sind hoch. Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ist deshalb obligatorisch. Im Schadensfall gibt es trotzdem immer wieder einmal Ärger mit der Versicherung, so wie im hier vorgestellten Fall: Ein Mann bittet seine Ehefrau, den Schlüssel zum Wohnmobil mit ins Haus zu nehmen. Sie vergisst es – und sperrt das Fahrzeug nicht ab. Muss die Versicherung zahlen, wenn das Wohnmobil in diesem Szenario gestohlen wird? Der Streit zwischen Versicherung und dem Besitzer des Wohnmobils landete vor dem Oberlandesgerichts (OLG) in Hamm.
Muss die Haftpflichtversicherung zahlen?
Ein Mann hatte sein teilkaskoversichertes Wohnmobil (Selbstbeteiligung 150 Euro) unverschlossen abgestellt. Prompt nutzten Diebe die Gelegenheit und stahlen das Fahrzeug. Problem: Zum Zeitpunkt des Diebstahls lag der Fahrzeugschlüssel, nur mit einem Handtuch abgedeckt, in der Ablage des Fahrzeugs. Allerdings hatte der Wohnmobilbesitzer zuvor seiner Ehefrau zugerufen, sie solle den Schlüssel mit ins Haus bringen.
Die Verständigung misslang, es gab ein folgenreiches Missverständnis, die Frau brachte den Schlüssel nicht mit. Auch der Fahrzeugschein lag im Wohnmobil, zusammen mit dem Zweitschlüssel, der dauerhaft in einem Versteck aufbewahrt wurde.
Der Mann meldete den Diebstahl. Die Teilkasko wollte aber den Gesamtschafen in Höhe von 48.100 Euro nicht komplett zahlen. Begründung: grob fahrlässiges Verhalten. Der Mann verlangte die vollständige Regulierung. Schließlich habe er als Besitzer seine Pflicht erfüllt, als er seine Frau bat, den Schlüssel mit ins Haus zu bringen.
Hat der Besitzer grob fahrlässig gehandelt?
Die Versicherung zahlte nur einen Teil des Schadens (rund 16.000 Euro) mit der Begründung, der Wohnmobilbesitzer habe den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, weil der Schlüssel noch im Fahrzeug lag. Der Wohnmobilist zog gegen die Versicherung vor Gericht. Er verlangte rund 32.100 Euro zusätzlich und bekam in erster Instanz vom Landgericht (LG) Dortmund diese Summe zugesprochen. Die Versicherung legte jedoch Berufung ein.
Die zweite Instanz, das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, kam zum gleichen Ergebnis: Die Versicherung darf die Leistung nicht kürzen. Der Wohnmobilbesitzer habe nicht grob fahrlässig gehandelt (Urteil: OLG Hamm vom 23.1.2023, Az.: 6 U 107/21).