Deutschland
Straßenverkehrsordnung

Neues Schild auf Deutschlands Straßen: Was bedeutet es?

Du wirst bald ein neues Schild auf den deutschen Straßen sehen: Darauf abgebildet sind ein Auto sowie ein Fahrrad und ein Motorrad. Was hat es damit auf sich?
Überholverbot: neues Verkehrsschild und seine Bedeutung
Hinter der Nummer 277.1 versteckt sich ein Überholverbot, das durch dieses Verkehrszeichen geregelt wird. Wer sich nicht daran hält, muss zahlen. Foto: Verkehrszeichenkatalog 2020/Wikipedia
  • Neues Verkehrsschild in Deutschland aufgetaucht
  • Darauf abgebildet: ein Auto, ein Fahrrad und ein Motorrad
  • Was bedeutet das Verkehrsschild?
  • Dieses Bußgeld droht bei Nicht-Beachten

Wenn neue Verkehrszeichen eingeführt werden, ist das häufig mit anfänglicher Verwirrung verbunden. Schilder, die unbekannt sind - dazu gehört auch ein weißer Kreis mit einer grünen Welle. Angeblich soll es Autofahrern freie Fahrt bringen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zuletzt im April 2020 geändert worden. Ein Ziel der Änderung war dem ADAC zufolge vor allem bessere Sicherheit für Fahrradfahrer. So wurde beispielsweise ein eigenes Grünpfeilschild an Ampeln für Radfahrer eingeführt. Ein anderes neues Schild betrifft aber nicht nur Fahrradfahrer, sondern Zweiräder im Allgemeinen.

Neues Überholverbot-Schild soll Fahrrad- und Motorradfahrer schützen

Gemeint ist das Verkehrszeichen 277.1. Offiziell heißt das Schild "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen." Weniger kompliziert ausgedrückt bedeutet das Zeichen, dass einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder, Mofas, Roller oder Motorräder nicht von mehrspurigen Fahrzeugen wie Autos oder Lkw überholt werden dürfen. Damit sollen Fahrer von Zweirädern vor Gefahren beim Überholen geschützt werden.

Laut dem Bußgeldkatalog drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wenn man trotz des Schildes Zweiräder überholt. Aber auch ohne das Zeichen 277.1 soll Fahrrad- und Motorradfahrern mehr Sicherheit gewährt werden. So müssen Auto- und Lkw-Fahrer seit der Änderung der StVO beim Überholen vorsichtiger sein.

Der Paragraf 5 der StVO regelt im vierten Absatz, dass innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens zwei Meter Sicherheitsabstand beim Überholen eingehalten werden müssen. Zuvor hieß es in der StVO lediglich, dass "ausreichend Seitenabstand" eingehalten werden müsse. Zu finden ist da Schild dort, wo es unübersichtlich und eng ist.

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