Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann wie folgt vorgenommen werden:
1. persönlich im Rathaus (Rückermainstr. 2), im Beratungsraum Rochester (1. OG, Zimmer 133) möglichst unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes und eines Ausweispapieres voraussichtlich ab dem 16. Februar 2026 möglich.
2. elektronisch: mittels aufgedrucktem QR-Code oder online über den Bürgerservice der Stadt Würzburg unter http://www.wuerzburg.de/547733:
- Diese Seite bleibt nur vom 26. Januar 2026 bis zum 02. März 2026, 07.00 Uhr frei geschaltet, um die rechtzeitige postalische Zustellung sicherzustellen.
- Wichtig ist zudem den persönlichen Wahlbenachrichtigungsbrief bereitzuhalten. Außerdem werden die dort enthaltenen Daten benötigt. Es wird darum gebeten die Daten genauso einzugeben, wie diese auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt sind.
- Dies ist bereits ab dem 26. Januar 2026 möglich, der Versand erfolgt jedoch erst ab dem 16. Februar 2026. Es wird dringend empfohlen, entweder am 08. März 2026 seine Stimme direkt im Wahllokal abzugeben oder ab dem 16. Februar 2026 die Möglichkeit von Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus zu nutzen.
3. schriftlich per Post:
- Hierzu muss der rückseitige Antrag des Benachrichtigungsbriefes ausgefüllt und persönlich unterschrieben werden. Briefe sollten zudem frei gemacht werden. Die Anschrift lautet: Stadt Würzburg, Wahlamt, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg oder
- auch per formloser E-Mail an wahlen@stadt.wuerzburg.de . Nötig sind dafür vollständiger Vor- und Familienname, Anschrift, Geburtsdatum, ggf. abweichende Versandanschrift, Telefonnummer (ggf. für Rückfragen) und Betreff "Antrag auf Briefwahlunterlagen".
- Diese Mails müssen bis 02. März 2026, 07.00 Uhr eingehen, ansonsten kann nicht für die rechtzeitige Zusendung der Briefwahlunterlagen per Post garantiert werden. Dies ist bereits ab dem 26. Januar 2026 möglich, der Versand erfolgt jedoch erst ab dem 16. Februar 2026.
- Es wird dringend empholen, entweder am 08. März 2026 seine Stimme direkt im Wahllokal abzugeben oder ab dem 16. Februar 2026 die Möglichkeit von Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus zu nutzen.
4. per Fax unter der Nummer: 09 31/37-3844 mit den persönlichen Angaben (wie zuvor unter „…formloser E-Mail).
- Dies ist bereits ab dem 26. Januar 2026 möglich, der Versand erfolgt jedoch erst ab dem 16. Februar 2026.
- Es wird dringend empholen, entweder am 08. März 2026 seine Stimme direkt im Wahllokal abzugeben oder ab dem 16. Februar 2026 die Möglichkeit von Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus zu nutzen.
Eine telefonische Antragstellung auf Zusendung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!
Briefwahlunterlagen können längstens bis zum Freitag (06. März 2026) 15 Uhr, beantragt werden. Falls die bis zu diesem Zeitpunkt beantragten Briefwahlunterlagen nicht eingetroffen sind, kann noch bis zum Samstag (07. März 2026) 12. 00 Uhr persönlich im Wahlamt der Stadt Würzburg ein neuer Wahlschein mit Ersatzunterlagen erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden jedoch nicht ersetzt.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich. Hierfür kann das Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes genutzt werden. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Der Wahlbrief muss bis zum 08. März 2026, 18.00 Uhr, wieder beim Wahlamt der Stadt Würzburg eingegangen sein.
Die Urnenwahl selbst findet am Sonntag (08. März 2026) statt. Gewählt wird mit einem amtlich hergestellten Stimmzettel, auf dem jede wahlberechtigte Person 50 Stimmen (aufgrund der Sitzanzahl im Stadtrat) hat.
Die wahlberechtigte Person darf jedoch einer einzelnen, sich bewerbenden Person nicht mehr als höchstens 3 Stimmen geben. Dies gilt auch dann, wenn eine sich bewerbende Person mehrfach aufgeführt ist.
Rückfragen und Öffnungszeiten
Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der telefonischen Hotline 0931/37-2730 zu erreichen. Das Büro des Stadtwahlleiters ist für Rückfragen unter Tel. 0931/37-2669 oder 0931/37-2755 erreichbar.
Die Sonderöffnungszeiten des Wahlamtes im Rathaus, Rückermainstr. 2, Zimmer 34, sind ab dem 26. Januar 2026 wie folgt:
- Montag-Mittwoch 07.30-17 Uhr (auch Rosenmontag, Faschingsdienstag, Aschermittwoch)
- Donnerstag 07.30-18 Uhr
- Freitag 07.30-13 Uhr, nur am Freitag, 06. März 2026, 07.30-15 Uhr
- nur am Samstag, 07. März 2026 07.30-12 Uhr
Die Briefwahlausgabestelle mit der Möglichkeit von Briefwahl an Ort und Stelle ist im Zeitraum vom 16. Februar 2026 bis einschließlich Freitag, den 06. März 2026, wie folgt geöffnet:
- Montag-Mittwoch 07.30-17 Uhr (nur Rosenmontag, Faschingsdienstag, Aschermittwoch)
- Donnerstag 07.30-18 Uhr
- Freitag 07.30-13 Uhr, nur am Freitag, 06.03.2026, 07.30-15 Uhr
Zur Abgabe der Briefwahlunterlagen stehen im Rathausinnenhof Briefkästen zum persönlichen Einwurf bereit.
Nähere und allgemeine Hinweise zur Kommunalwahl finden sich auch auf der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung unter https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen oder auf unserer Homepage bei den Fragen rund um die Wahl: https://www.wuerzburg.de/rathaus/wahlen/fragen-rund-um-die-wahl
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.
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