Weil sein Vierbeiner nicht mit ins Seniorenheim durfte, wollte ein Mann das Tier einschläfern lassen. Doch der Tierarzt weigerte sich und nahm sich des Hundes an. Nun gab es ein Happy End.
Hansi ist 15 Jahre. Wäre er ein Mensch, er wäre ein Teenager. Aber Hansi ist ein Hund. Und Hunde sind mit 15 Jahren richtig alt. Auch Hansis Herrchen ist alt. Im Gegensatz zu Hansi ist der Senior aber auch noch krank.
Weil er nicht mehr für sich selbst sorgen kann, muss er in ein Heim - ohne Hansi, weil Hunde dort nicht erlaubt sind. Leider kennt der Hundefreund niemanden, der Hansi zu sich nehmen will. In seiner Not hat er den Vierbeiner in eine Tierklinik gebracht. "Ich wollte ihn einschläfern lassen", sagt er, "ich wusste doch nicht, was ich mit ihm machen soll."
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Aber Hansi ist noch kein Kandidat für den Tierfriedhof. "Dem Hund geht es für sein Alter recht gut", sagt Willi Thevis, der Chef der Tierklinik in Reichenberg (Lkr. Würzburg), er sei nur manchmal inkontinent. "Ihn zu euthanasieren, wäre nicht vertretbar."
Um Hansis Besitzer die Sorge um seinen langjährigen Weggefährten zu nehmen, haben sich die Mitarbeiter der Tierklinik nun des Hundes angenommen. "In ein Tierheim wollten wir ihn nicht bringen. Dort hat ein so alter Hund kaum eine Chance, ein neues Zuhause zu finden", erklärt der Tierarzt.
Statt in einem Tierheim-Zwinger wohnte Hansi zwischenzeitlich im Sozialraum der Klinik. Aber das war keine Dauerlösung. Der Tierarzt und seine Mitarbeiter wünschten sich für den Hunde-Senior ein "richtiges Zuhause" bei Hundefreunden. Damit auf die neuen Besitzer nicht gleich hohe Tierarztkosten zukommen, versprach Thevis, Hansi vor der Übergabe auch noch "herzurichten".
Hansis neue Besitzer müssen wichtige Voraussetzungen erfüllen
Hansis ehemaliges Herrchen betont, dass der mittelgroße schwarze Mischlingsrüde mit den weißen Pfoten "ein ganz Braver" sei. Seit er ein Welpe war, lebte der Hund bei ihm. "Er hat noch nie jemand gebissen", erzählt der alte Herr, "ich habe ihn sehr gern, aber jetzt kann ich mich ja nicht mehr um ihn kümmern." Dann weint er.
In die Tierklinik kommen öfter alte Leute, die ihre Tiere einschläfern lassen wollen, weil sie in ein Heim müssen. Der Tierklinikchef verweist auf das Tierschutzgesetz. Laut Paragraf 17 ist mit "Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe" bedroht, wer "ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet". Während bei sogenannten Nutztieren die Schlachtung als "vernünftiger Grund" gilt, sieht das bei Haustieren anders aus.
Vielleicht besuchen die neuen mit dem Hund den Senior mal. Das fände ich toll.