"Schlecht organisiert": AfD wütend wegen gescheiterter Kundgebung - Polizei entgegnet schweren Vorwürfen

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Würzburg: AfD-Politiker wütend wegen gescheiterter Kundgebung - Polizei entgegnet Vorwürfen
Die Polizei stand in Würzburg hunderten Demonstrierenden gegenüber. Sitzblockaden hinderten die AfD am Weiterkommen.
Würzburg: AfD-Politiker wütend wegen gescheiterter Kundgebung - Polizei entgegnet Vorwürfen
Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

Eine geplante Kundgebung der AfD in Würzburg scheiterte am Sonntag (25. Juni 2023) an massiven Gegendemonstrationen. AfD-Politiker Daniel Halemba richtete daraufhin in einem Video schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Diese erklärt ihr Vorgehen gegenüber inFranken.de.

  • AfD-Kundgebung in Würzburg trifft auf großen Gegenprotest
  • Kommunikation der Polizei hilft nicht - Sitzblockade hindert Gruppe an Weiterkommen 
  • AfD-Politiker mit Wut-Video: "Versagen der Polizei"
  • Polizei kontert Vorwürfen - und erklärt Vermeidung von unmittelbarem Zwang

Am Sonntag (25. Juni 2023) hatte der AfD-Kreisverband Würzburg eine Kundgebung während des Gedenktages an die Opfer der Messerattacken vor zwei Jahren geplant. Doch etwa 70 Anhänger*innen trafen in der Innenstadt auf über tausend Menschen, die lautstark ihren Unmut zeigten. Als Folge brach die Partei ihre Kundgebung ab. Daniel Halemba aus dem AfD-Kreisvorstand sprach daraufhin in einem Video unter anderem vom Versagen der Polizei. inFranken.de hat vom Polizeipräsidium Unterfranken Antworten dazu erhalten.

"Würdige Gedenkveranstaltung verunmöglicht" - AfD-Politiker kritisiert Verhalten der Polizei in Würzburg

Auf Facebook postete Halemba am Sonntagabend das während der Demonstration aufgenommene Video mit dem Text: "Skandal in Würzburg. Die Bayerische Polizei schafft es nicht, die Durchführung unserer angemeldeten Versammlung zu garantieren. War das von oben vorgegeben oder einfach nur Unfähigkeit?" Im Video sagt er unter anderem, dass die Polizei schlecht organisiert und mit "viel zu wenigen" Einsatzkräften anwesend gewesen sei. "Wir hatten heute am Jahrestag der grausamen Messermorde in Würzburg eine würdige Gedenkveranstaltung angemeldet. Diese wurde uns verunmöglicht durch das Versagen der Polizei", wettert er.

"Man hat es nicht geschafft, 50 Schüler von der Straße zu drängen, damit wir an unseren Kundgebungsort kommen", sagt er zudem. In einer Pressemitteilung sprach das Polizeipräsidium davon, dass es mit Kommunikationsteams nicht gelang, die Sitzblockade aufzulösen. Die Beamten hätten sich für eine "deeskalierende Vorgehensweise und gegen weitergehende polizeiliche Maßnahmen wie die Auflösung der Sitzblockade unter Anwendung von unmittelbarem Zwang entschieden." Hat die Polizei sich hier nicht angemessen verhalten, wie Halemba findet?

"Die Gewähr des Versammlungsrechtes - unabhängig jedweder politischen Couleur - genießt bei der Bayerischen Polizei eine sehr hohe Priorität", beginnt Polizeikommissarin Ines Heckner ihre Ausführungen gegenüber der Redaktion. Aus Erfahrung sei die Polizei von einer friedlichen Sitzblockade ausgegangen und habe die Anzahl an Einsatzkräften an die prognostizierte Teilnehmerzahl angepasst. Blockaden mit bis zu 25 Teilnehmenden hätten bisher mittels Kommunikation und ohne unmittelbaren Zwang aufgelöst werden können.

AfD habe Angebote der Polizei nicht angenommen - Kundgebung "aus freien Stücken" beendet

"Aufgrund des am Sonntag erheblich größeren Gegenprotestes musste die polizeiliche Taktik an die neue Lageentwicklung angepasst werden", so Heckner. Um der AfD ihr Versammlungsrecht bestmöglich zu gewähren, seien die Kommunikationsteams zum Einsatz gekommen. "Nachdem diese Taktik keine entscheidende Wirkung bei den Teilnehmern des Gegenprotestes entfaltet hatte, wurde unter anderem die Aufzugsstrecke auf Entscheidung des Polizeiführers kurzfristig vom Barbarossaplatz - Theaterstraße - Eichhornstraße - Oberer Markt - Unterer Markt geändert. Der Polizeiführer hat hierbei den Versammlungsleiter der AfD fortlaufend transparent informiert."

Somit habe die Polizei "allen beteiligten Akteuren eine maximale Grundrechtsausübung" ermöglichen wollen. Auch eine Schlusskundgebung in der Eichhornstraße habe die Polizei dem AfD-Versammlungsleiter angeboten. Die Vorschläge habe der Versammlungsleiter aber nicht angenommen. Vielmehr habe er die Versammlung "aus freien Stücken um 15.32 Uhr" beendet.

Heckner betont: Zur Auflösung der Sitzblockade hätte es "unmittelbaren Zwang gegen eine große Menschenmenge bedurft". Die Folge seien "mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vielzahl von verletzten Personen aus dem aufgelösten Gegenprotest und auf Seiten der Polizei" gewesen, so ihre Einschätzung. "Weiterhin standen hinter der Sitzblockade mehrere hundert Personen, sodass auch die Auflösung der Sitzblockade in der Schönbornstraße nicht allein dazu geführt hätte, die Versammlungsfläche am Unteren Markt über den Oberen Markt zu erreichen", führt sie fort.

Polizei weist "Vorgabe von oben" zurück - "allein Recht und Gesetz"

Auch zu Halembas Frage nach einer Vorgabe von oben oder Unfähigkeit der Polizei hat die Kommissarin eine Antwort. "Die Polizei hat eine hoheitliche Schutz- und Gewährleistungsaufgabe im Rahmen des Versammlungsrechtes. Sie agiert dabei stets frei von politischer Beeinflussung und nimmt eine neutrale Rolle im Versammlungsgeschehen ein." Allein Recht und Gesetz seien Grundlage dieses Handelns.

"Das konkrete Einschreiten selbst erfolgt hierbei stets im Lichte des hohen Verfassungsranges der Versammlungsfreiheit nach dem Grundgesetz und nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit. Unabhängig von der Bewertung des polizeilichen Einsatzes durch Dritte werden Einsätze dieser Größenordnung grundsätzlich immer auch intern nachbereitet und auf Schwachstellen und eigene Fehler überprüft." Weitere aktuelle Nachrichten aus Würzburg findest du auf unserer Übersichtsseite.