Sprengung von fränkischem AKW gestört: Gericht ändert Urteil - aus diesem Grund

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Eine Sprengung der AKW-Kühltürme im fränkischen Grafenrheinfeld wurde von einem 38-jährigen Aktivisten gestört. Er wurde verurteilt, legte jedoch Berufung ein.

Update vom 12.05.2026: Landgericht Schweinfurt fällt neues Urteil für AKW-Störer

Weil er vor der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld in einem abgesperrten Bereich auf einen Strommast geklettert ist, soll ein Mann eine Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Schweinfurt änderte jedoch das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom vergangenen September: Statt 80 Tagessätze zu je 50 Euro soll der Angeklagte nun nur noch 60 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen. Die Richterin begründete die reduzierte Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs unter anderem mit dem umfassenden Geständnis des Mannes. In anderen Punkten verwarf die Kammer die Berufung des 38-Jährigen aus Karlsruhe als unbegründet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der studierte Chemiker wollte nach eigenen Worten mit der Aktion die Sprengung im Sommer 2024 mindestens verzögern und ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen. Sein Verteidiger hatte in dem Berufungsverfahren auf Freispruch plädiert, während die Staatsanwaltschaft darauf abzielte, den Berufungsantrag des Angeklagten als unbegründet zu verwerfen. Der 38-Jährige steht nach eigenen Worten hinter seiner Tat und ist sich keiner Schuld bewusst.

Kühltürme fielen wegen Störer knapp eineinhalb Stunden später als geplant

Er habe keine Menschen geschädigt, sagte der Mann aus Baden-Württemberg mit Blick auf viele Proteste von Klimaaktivisten, die deutlich radikaler vorgingen und teils Wiederholungstäter seien. Aktivisten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation hätten beispielsweise nach Rollfeld-Blockaden auf Flughäfen deutlich mildere Urteile als er erhalten - und das, obwohl hunderte Flüge gestrichen worden und Tausende Passagiere betroffen gewesen seien. Die Richterin verwies jedoch darauf, dass unter den verurteilten Klimaaktivisten auch Heranwachsende gewesen sein könnten, der angeklagte Atomkraftbefürworter aber bei der Tat erwachsen gewesen sei.

Nach jahrelanger Planung sollten am 16. August 2024 die Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gesprengt werden. Per Allgemeinverfügung war es laut Landratsamt Schweinfurt an dem Tag untersagt, einen Sperrbereich zu betreten. Der in Pforzheim geborene Angeklagte hatte sich nach eigenen Worten in der Nacht vor der Sprengung in dieses Gebiet begeben. Dort war er am Sprengtag gegen 17.30 Uhr auf einen Strommast geklettert. Die Kühltürme fielen knapp eineinhalb Stunden später als geplant, weil der Aktivist erst aus einer Höhe von etwa sechs Metern und dann aus der Gefahrenzone geholt werden musste.

Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, erklärte der 38-Jährige sein Handeln. Allein für die eingesetzten 200 Polizisten verlängerte sich jedoch der Arbeitstag um mindestens eineinhalb bis zwei Stunden, hatte der Staatsanwalt vorgetragen. Preussenelektra will Schadenersatz Neben dem Strafverfahren läuft auch ein Zivilverfahren gegen den Mann in Schweinfurt. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert von dem 38-Jährigen für die Aktion etwa 7.000 Euro Schadenersatz. Der Streitwert ist nach Angaben des Landgerichts auf 12.000 Euro festgelegt worden. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen künftig unterlässt. Einen Termin für diesen Prozess gibt es bisher nicht.

Update vom 29.04.2026: Störer von AKW-Sprengung will Freispruch - es geht ihm um "Gerechtigkeit"

Beim Berufungsprozess gegen einen Mann wegen einer Störung bei der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung sei gegen den Atomausstieg Deutschlands, sagte der 38-Jährige unter Verweis auf eine nicht näher spezifizierte Umfrage. Daher sollte die "Zerstörung" bestehender Atomanlagen schnellstmöglich beendet werden. "Inwiefern habe ich die Allgemeinheit geschädigt?", fragte der Mann aus Karlsruhe die zuständige Kammer am Landgericht Schweinfurt.

Der studierte Chemiker wollte laut eigener Aussage mit seiner Aktion die Sprengung der Kühltürme im bayerischen Landkreis Schweinfurt im Sommer 2024 zumindest verzögern und ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen.

Die Richterin entgegnete dem Mann, dass man, nur weil eine Mehrheit gegen den Ausstieg sei, nicht das Hausrecht verletzen dürfe. Entgegen der anfänglichen Erwartung fiel noch kein Urteil, da Zeugen fehlten. Das Gericht setzte für den 11. Mai einen Fortsetzungstermin an.

Geldstrafe beim Amtsgericht

Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Angeklagten im vergangenen September wegen Hausfriedensbruchs zu 80 Tagessätzen je 50 Euro verurteilt – insgesamt 4000 Euro. Der Angeklagte legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein, weshalb nun die Verhandlung vor dem Landgericht stattfindet.

"Es ist das erste Mal, dass ich straffällig geworden bin", sagte der Angeklagte, der eigenen Angaben zufolge derzeit von Ersparnissen lebt. Es gehe ihm um Gerechtigkeit angesichts zahlreicher Proteste, etwa von Klimaaktivisten, die deutlich radikaler agierten und teilweise Wiederholungstäter seien.

Obwohl es per Allgemeinverfügung des Landratsamts Schweinfurt untersagt war, einen späteren Sperrbereich zu betreten, hatte sich der in Pforzheim geborene Mann nach eigener Aussage in der Nacht vor der Sprengung in dieses Gebiet begeben. Dort war er am 16. August 2024 gegen 17:30 Uhr auf einen Strommast geklettert, um die Sprengung zu verhindern oder zumindest zu verzögern.

Preussenelektra will Schadenersatz

Die Kühltürme fielen daraufhin knapp eineinhalb Stunden später als geplant, da der Aktivist erst aus einer Höhe von etwa acht Metern und dann aus der Gefahrenzone geholt werden musste.

Neben dem Strafverfahren ist auch ein Zivilverfahren gegen den Mann in Schweinfurt anhängig. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert von dem 38-Jährigen für die Aktion etwa 7000 Euro Schadenersatz. Der Streitwert wurde nach Angaben des Landgerichts auf 12.000 Euro festgelegt. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen künftig unterlässt. Einen Termin für diesen Prozess gibt es bislang nicht.

Update vom 19.01.2026: Berufungsverfahren Ende April

Das Berufungsverfahren gegen einen Mann wegen einer Störung bei der Detonation der Kühltürme des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld soll am 29. April stattfinden. Das verkündete eine Sprecherin des Landgerichts Schweinfurt. Der Anwalt des 38-Jährigen aus Karlsruhe hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom letzten September Rechtsmittel eingelegt.

Nun muss das Verfahren erneut aufgerollt werden. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs zu 80 Tagessätzen à 50 Euro - insgesamt 4.000 Euro - verurteilt.

Protest gegen Atomausstieg

Der Mann aus Baden-Württemberg war vor der Detonation am 16. August 2024 auf einen Strommast innerhalb eines zuvor ausgewiesenen Sperrgebiets geklettert und hatte die Aktion somit um etwa eineinhalb Stunden verzögert. Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, erklärte der 38-Jährige sein Handeln.

Neben dem Strafverfahren ist auch ein Zivilverfahren gegen den Mann in Schweinfurt anhängig. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra verlangt von dem 38-Jährigen für die Aktion etwa 7.000 Euro Schadenersatz.

Der Streitwert ist nach Angaben des Landgerichts auf 12.000 Euro festgelegt worden. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen in Zukunft unterlässt. Einen Termin für diesen Prozess gibt es bislang nicht.

Update von 15.12 Uhr: Gericht spricht Pro-Atomkraft-Aktivist schuldig

Ein Atomkraft-Befürworter ist wegen der Störaktion vor der Zerstörung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Schweinfurt befand den 38-Jährigen am Donnerstag, 11. September 2025, des Hausfriedensbruchs für schuldig und verhängte 80 Tagessätze zu jeweils 50 Euro. 

Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, erklärte der 38-Jährige in seinen letzten Worten. Zuvor hatte er keine Angaben zur Sache machen wollen. "Ein legitimes Ziel sollte man auch mit legitimen Mitteln umsetzen", befand die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Sie hatte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen gefordert. Gegen einen Strafbefehl hatte der Mann Einspruch erhoben, weshalb es zum Prozess kam. 

Mehrere an dem damaligen Einsatz beteiligte Polizisten schilderten vor Gericht, wie der Mann bereits am Tag vor der Störaktion in ein nahegelegenes Waldstück gegangen war und sich dort versteckt hatte. Ein Bekannter des Mannes hatte am Tag der Zerstörung über eine Chat-Nachricht von der Aktion erfahren und die Polizei informiert.

Betreiber fordert Schadenersatz

Zahlreiche Beamte versuchten daraufhin zunächst erfolglos, den Mann zu überreden, von dem Strommast herunterzukommen. Der 38-Jährige habe aber gefordert, erst mit den Leitern des AKW zu sprechen. In der Hoffnung, die Aktion damit schneller zu beenden, ging die Polizei darauf ein. Doch auch dieser Austausch reichte dem Mann nicht aus. Erst nach mehr als einer Stunde ließ er sich ohne Gegenwehr von Polizisten mit einer Hebebühne von dem Strommast holen.

Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert von dem Mann für die Aktion zudem 7000 Euro Schadenersatz. Beim Landgericht Schweinfurt sei eine entsprechende Zivilklage anhängig, sagte eine Sprecherin. Der Streitwert sei auf 12.000 Euro festgelegt worden. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen künftig sein lässt.

Größere finanzielle Einbußen muss der Mann aufgrund der Aktion wohl nicht befürchten. Die Staatsanwältin wies während des Prozesses auf eine Spendenaktion für den 38-Jährigen hin, bei der bereits rund 13.000 Euro gesammelt worden seien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Erstmeldung von 8.42 Uhr: Grafenrheinfeld - Mann vor Gericht nach AKW-Sprengstörung

Vor rund einem Jahr hat ein Mann die Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gestört. Wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs steht er nun am Donnerstag (9.30 Uhr) vor dem Amtsgericht Schweinfurt. Gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte er Einspruch eingelegt.

Die Behörde hatte nach eigenen Angaben auf 60 Tagessätze zu je 50 Euro gedrungen. Der Mann war am 16. August 2024 kurz vor der geplanten Sprengung der markanten Kühltürme nahe Schweinfurt auf einen Strommast im Absperrbereich geklettert. Dadurch verzögerte sich die Sprengung um etwa eineinhalb Stunden.

Die Polizei nahm den Mann damals zeitweise in Gewahrsam. Der 38-jährige Kernkraft-Befürworter wehrte sich kurz nach der Aktion: "Es war doch nur eine Protestaktion." Gleichzeitig behauptete er, von der Polizei nicht entdeckt worden zu sein. "Ich war total überrascht", sagt der Aktivist.

Kurz vor Sprengung: Mann kettet sich an AKW-Kühlturm - Gerichtsprozess startet 

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt geht davon aus, dass sich der Mann bereits seit dem 11. August 2024 auf eine Protestaktion in Grafenrheinfeld vorbereitet hat. Obwohl es per Allgemeinverfügung vom Landratsamt verboten war, einen späteren Sperrbereich zu betreten, soll sich der Verdächtige in der Nacht vor der Sprengung in dieses Gebiet begeben haben. 

Rund 10.000 Schaulustige waren dabei, als am 16. August 2024 die beiden Kühltürme des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld im Landkreis Schweinfurt gesprengt wurden. Die Kühltürme des einzigen fränkischen AKW wurden in einer kontrollierten Sprengung innerhalb von nur 30 Sekunden zum Einsturz gebracht. Durch die Verzögerung durch den Aktivisten konnte die Sprengung erst gegen 19.55 Uhr stattfinden - und nicht wie vorgesehen um 18.30 Uhr. sl/dpa

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