Tagtäglich wird an Deutschlands Autobahnen gearbeitet. In der Nähe von Schweinfurt betonieren Arbeiter im Juni 2016 eine Brücke, als das Traggerüst plötzlich nachgibt. Etliche Männer stürzen mehr als 20 Meter in die Tiefe. Nun stand der Statiker vor Gericht.
Vor rund neun Jahren stürzten Teile einer neuen Autobahnbrücke auf der A7 bei Schweinfurt in Unterfranken ein. Zurück blieb ein riesiger Trümmerhaufen aus Stahlrohren, langen Metallseilen, Stahlträgern und unzähligen Gerüstteilen meterhoch im halbfesten Beton.
Ein Arbeiter überlebte den Sturz aus rund 20 Metern Höhe nicht. Bei dem schweren Baustellen-Unglück wurden zudem 14 weitere Arbeiter verletzt - drei von ihnen sogar lebensbedrohlich.
Update vom 06.05.2025: Verfahren gegen Statiker nach Brückeneinsturz eingestellt
Fast neun Jahre neun Jahre nach dem Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt mit einem Todesopfer ist das Verfahren gegen den beschuldigten Statiker eingestellt worden. Der 53-Jährige wurde vom Landgericht Schweinfurt jedoch zu einer Geldauflage von 5.000 Euro verpflichtet, die an das Bayerische Rote Kreuz in Schweinfurt zu zahlen ist. Die Einstellung erfolgte, da das Gericht die Schuld des Angeklagten als geringfügig bewertete.
Zuvor hatten sich die Prozessbeteiligten auf die Einstellung geeinigt. Voraussetzung für die Staatsanwaltschaft war allerdings, dass der Angeklagte zugibt, Fehler bei der statischen Berechnung des Brückengerüsts gemacht zu haben - und das tat der Mann daraufhin auch. Zudem erkannte er das Gutachten eines gerichtlich bestellten Bausachverständigen an, der den Einsturz hauptsächlich auf fehlende Berechnungen zurückführt.
"Das, was damals passiert ist, ist für mich nach wie vor unfassbar", erklärte der 53-Jährige beim Prozessbeginn vor dem Landgericht Schweinfurt. Er sei schockiert gewesen, als er erfahren habe, dass der mit der Überprüfung der statischen Berechnungen beauftragte Ingenieur diese Überprüfung gar nicht persönlich durchgeführt habe.
Mängel in statischer Berechnung
Der 53-Jährige war der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen angeklagt.Der Mann hatte 2015 die Statik der Traggerüstkonstruktion der Brücke berechnet. Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 nahe Werneck im Norden Bayerns eingestürzt, als gerade 1.500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Ein Bauarbeiter kam ums Leben, 14 wurden verletzt. "Ich denke sehr oft an die Betroffenen, an die Familien, an die Hinterbliebenen", sagte der Angeklagte. "Das Verfahren begleitet mich ein Fünftel meines gesamten Lebens."
Der Statiker versicherte, er hätte die Traggerüstkonstruktion nie errichten lassen, wenn er gewusst hätte, dass der staatlich beauftragte Prüfingenieur seine Berechnungen gar nicht persönlich kontrolliert habe. Stattdessen hatte der 61-Jährige laut Verteidigung die Aufgabe einem anderen Ingenieurbüro übertragen. Ihr Mandant hätte nie erwartet, dass der Prüfingenieur eine Statik ungeprüft als geprüft freigebe, sagte die Verteidigerin.
Im Mai 2023 hatte das Landgericht den 61-jährigen Prüfingenieur und einen weiteren zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ein dritter Mann wurde freigesprochen. Die vorsitzende Richterin sprach damals von einer lückenhaften statischen Berechnung, die zu dem Unglück geführt habe. Das errichtete Traggerüst der neuen Brücke hätte die Last im betroffenen Abschnitt nie tragen können. Die Verteidiger hingegen argumentierten immer wieder, die Bauarbeiter hätten das Stahlgerüst anders als in den Plänen vorgesehen errichtet und so das Unglück verursacht. Die vorgeschriebene Überwachung des Baus sei ausgeblieben.
Update vom 03.05.2023, 15.10 Uhr: Zwei Haftstrafen und ein Freispruch in Brückeneinsturz-Prozess
Etwa sieben Jahre nach dem tödlichen Einsturz einer Autobahnbrücke in Unterfranken hat das Landgericht Schweinfurt zwei Ingenieure zu Haftstrafen verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Vorsitzende Richterin sprach am Mittwoch von einer lückenhaften statischen Berechnung, die zu dem Unglück geführt habe. Das aufgebaute Traggerüst der neuen Brücke hätte die Last im betroffenen Abschnitt nie tragen können. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Verteidiger hatten für die 49, 59 und 65 Jahre alten Angeklagten Freisprüche gefordert, die Staatsanwaltschaft bewährungsfähige Haftstrafen. Das Gericht entschied auf eineinhalb Jahre Haft für den 59-Jährigen und neun Monate Haft für den 49-Jährigen.
Am 15. Juni 2016 betonierten in etwa 20 Metern Höhe Bauarbeiter Fahrbahnteile für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 bei Werneck (Landkreis Schweinfurt). Als 1500 Tonnen Beton eingefüllt waren, gab das Traggerüst unter ihnen plötzlich nach. Ein Arbeiter überlebte das Unglück nicht, 14 weitere wurden verletzt, 3 von ihnen lebensbedrohlich.
In dem seit Mitte März laufenden Prozess waren zunächst vier Männer angeklagt. Weil die Verteidigerin eines 51-Jährigen, der die Statik der Traggerüstkonstruktion der Brücke berechnete, erkrankte, wurde dessen Verfahren zwischendrin abgetrennt und muss neu beginnen.
In der von technischen Details gespickten Verhandlung sah der gerichtlich bestellte Baugutachter vor allem Fehler bei der Berechnung der möglichen Traglast des Gerüsts - diese Berechnung sei nämlich gar nicht erfolgt. Und dieser Mangel fiel den mit der Prüfung der Statik beauftragten Ingenieuren laut Anklage auch nicht auf. Sie hätten fahrlässig gehandelt beziehungsweise sich gar nicht mit dem Projekt beschäftigt. Die Gerüstkonstruktion hätte der Betonlast niemals standgehalten, hieß es.
Die Verteidiger hingegen argumentierten immer wieder, die Bauleute hätten das Stahlgerüst anders als in den Plänen aufgebaut und so das Unglück verursacht. "Da ist Mist gebaut worden", sagte der Anwalt des 59-Jährigen. Die vorgeschriebene Überwachung des Baus sei ausgeblieben. Zudem versuchten die Juristen an vielen Verhandlungstagen, die Ausführungen des Bausachverständigen zu entkräften, der nie andere Unglücksursachen in Betracht gezogen habe.
"Es ist absolut tragisch, was sich am 15. Juni 2016 ereignet hat", betonte die Verteidigerin des 65-Jährigen. "Es war nie vorhersehbar, das sowas passieren konnte", sagte der 59 Jahre alte Angeklagte zu Prozessende unter Tränen.
Update vom 02.05.2023, 20.30 Uhr: Anklage fordert Haftstrafen für Ingenieure nach Brückeneinsturz
Rund sieben Jahre nach dem Einsturz einer gerade betonierten Autobahnbrücke hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt Haftstrafen für drei Ingenieure gefordert. Die Freiheitsstrafen sollten zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert am Dienstag vor dem Landgericht Schweinfurt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den 49, 59 und 65 Jahre alten Angeklagten fahrlässige Tötung in einem Fall sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Für den 49-Jährigen plädierte der Oberstaatsanwalt auf ein Jahr und vier Monate Haft, für die anderen beiden Prüfingenieure forderte er eine Freiheitsstrafe von je zwei Jahren.
Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten (51) wurde wegen der Erkrankung seiner Verteidigerin abgetrennt und muss neu beginnen.
Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 bei Werneck (Landkreis Schweinfurt) zusammengebrochen, als gerade 1500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt.
Laut Staatsanwaltschaft wurde die Tragfähigkeit des Gerüstes durch den 51 Jahre alten Statiker gar nicht berechnet. Die Anklage bemängelte zudem, dass die gesetzliche vorgeschriebene Prüfung der Statik vom eigentlich beauftragten Prüfingenieur (59) an einen weiteren Prüfingenieur (65) weitergegeben wurde, der die Arbeit wiederum an den 49-Jährigen delegierte. Alle drei hätten nach Ansicht der Anklage die Fehler des 51-Jährigen in der statischen Konstruktion und in der Berechnung erkennen können und müssen.
Die Angeklagten selbst sehen die Schuld dagegen bei den beteiligten Baufirmen und gehen von Ausführungsfehlern der Bauleute aus. Die Plädoyers der Verteidigung sollen an diesem Mittwoch folgen.
Update vom 05.04.2023, 18.50 Uhr: Prozess geht in die Verlängerung - Angeklagte wollen Gutachten verwässern
Der Prozess um die tödlichen Folgen des Einsturzes eines Traggerüstes beim Bau der Schraudenbach-Talbrücke soll noch bis in den Mai oder gar Juni dauern. Das liegt vor allem an der zähen Beweisaufnahme. Der seit Jahren anhängige Prozess werde am Donnerstag «definitiv nicht» - wie ursprünglich vorgesehen - zu einem Urteil kommen, sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht Schweinfurt, Claudia Guba, am Mittwoch (5. April 2023). Das Urteil wird nun frühestens im Mai erwartet, möglicherweise erst im Juni. Hintergrund sind langwierige Befragungen des Bausachverständigen Johann Kollegger durch die Angeklagten und deren Verteidiger sowie eine Reihe angekündigter Beweisanträge.
Die Angeklagten versuchten am Mittwoch, die aus ihrer Sicht ungünstigen Passagen im Gutachten Kollegers zu verwässern. Mehrmals rief Richterin Guba die Angeklagten und Anwälte zur Ordnung und mahnte einen geordneten Prozessablauf an. Den unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Prüfingenieuren wird in dem Verfahren am Landgericht Schweinfurt angelastet, die Statikberechnungen für das Traggerüst nicht gewissenhaft genug geprüft und überwacht zu haben. Einem der Angeklagten, der den Prüfauftrag weitergegeben hatte, wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen.
Der Gutachter hatte vor allem fehlende Teilberechnungen zur Tragfähigkeit der eingestürzten Konstruktion bemängelt. Zudem sei der Aufbau des Traggerüstes nicht durchgehend von einem Prüfingenieur beaufsichtigt worden - wäre dies geschehen, hätte nach seiner Ansicht erkannt werden können, dass sich einzelne Bauteile verdächtig verformen.
Prozess um Einsturz bei Brückenbau geht bis Mai oder gar Juni
Die Angeklagten selbst sehen die Schuld dagegen bei den beteiligten Baufirmen und gehen von Ausführungsfehlern der Bauleute aus. Unter anderem geht es etwa um die Frage, ob beim Errichten der Stahlkonstruktion ausreichend starke Schrauben verwendet wurden. Auch die Art der Verbindung der Bauteile ist Gegenstand der Diskussionen.
Inzwischen wird der Prozess nur noch gegen drei der ursprünglich vier Angeklagten geführt. Das Verfahren gegen einen Statiker wurde abgetrennt, nachdem seine Verteidigerin aus gesundheitlichen Gründen verhindert war.
Der Prozess hatte bereits vor mehr als drei Jahren in Schweinfurt begonnen und war zwischenzeitlich wegen der technisch höchst komplexen Materie unterbrochen worden. Für Mittwoch, 5. April 2023, hatte das Landgericht ursprünglich die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigern vorgesehen.
Update vom 22.03.2023, 12.10 Uhr: Experte legt Gutachten vor - und wehrt sich gegen Kritik
Im Prozess um den Einsturz eines Traggerüstes für eine neue Autobahnbrücke in Unterfranken hat sich der Bausachverständige gegen Vorwürfe mangelnder Sachkenntnis gewehrt. "Ich weiß, wie solche Brücken gebaut werden", sagte Gutachter Johann Kollegger aus Wien am Mittwoch vor dem Landgericht Schweinfurt. Er kenne die Abläufe bei der Herstellung von Spannbetonbrücken auf einem Traggerüst, sagte der Prüfingenieur für Baustatik.
Die Verteidigerinnen und Verteidiger der vier Angeklagten lehnen den Sachverständigen teils ab, weil er angeblich keine ausreichende Sachkunde über Stahlkonstruktionen habe. Der Gutachter sollte am Mittwoch dem Gericht erläutern, was aus seiner Sicht zum Einsturz des Gerüstes am 15. Juni 2016 führte, bei dem ein Bauarbeiter starb.
Eine der Ursachen für den Einsturz ist seiner Ansicht nach eine fehlende statische Berechnung gewesen. Es hätten statischeNachweise gefehlt, dass das Traggerüst auch tatsächlich tragfähig gewesen wäre. Die Arbeit des mit der Berechnung der Statik beauftragten Ingenieurs sei zudem nicht durch seinen Vorgesetzten überwacht worden, kritisierte Johann Kollegger. Zudem sei der Aufbau des Traggerüstes nicht umfangreich kontrolliert worden.
Rund 1500 Tonnen Beton waren damals gerade für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 bei Werneck eingefüllt, als das Traggerüst nachgab. 13 Bauarbeiter stürzten etwa 22 Meter in die Tiefe. Insgesamt gab es 14 Verletzte und einen Toten. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 49 und 65 Jahre alten Ingenieuren sowie einem Statiker (51) fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer Ingenieur (59) steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht.
Nach Darstellung eines Verteidigers wurde das Traggerüst abweichend von den Ausführungszeichnungen aufgebaut, nötige Schrauben und Verbindungen fehlten.
Update vom 22.03.2023, 6.30 Uhr: Suche nach Schuldigen für Brückeneinsturz
Bei der Suche nach der Ursache für einen tödlichen Brückeneinsturz in Unterfranken setzt das Landgericht Schweinfurt auch auf die Sachkunde eines Gutachters. Der Bausachverständige aus Österreich soll am Mittwoch (9.00 Uhr) vor der Großen Strafkammer seine Erkenntnisse schildern.
Am 15. Juni 2016 waren gerade rund 1500 Tonnen Beton für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 bei Werneck (Landkreis Schweinfurt) eingefüllt, als das Traggerüst nachgab. 13 Bauarbeiter wurden etwa 22 Meter in die Tiefe gerissen, ein 38-Jähriger starb. Zurück blieb ein riesiger Trümmerhaufen aus Stahlrohren, langen Metallseilen, Stahlträgern und unzähligen Gerüstteilen.
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 49 und 65 Jahre alten Ingenieuren sowie einem Statiker (51) fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer Ingenieur (59) steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht.
Die Verteidigung von zwei der Angeklagten lehnen den Sachverständigen ab, unter anderem habe er nicht die nötige Sachkunde für Stahlkonstruktionen, hieß es zu Prozessauftakt vergangene Woche. Für den Prozess sind bis April weitere fünf Verhandlungstage angesetzt.
Update vom 13.03.2023, 20.30 Uhr: Suche nach Schuldigen für Brückeneinsturz
Es geht um Verankerungen, Pfeiler, Achsen, Gewindestäbe, Längsträger und vieles mehr: Vor dem Landgericht Schweinfurt soll seit Montag geklärt werden, wer Schuld am Einsturz eines Stücks einer frisch betonierten Autobahnbrücke im Juni 2016 in Bayern trägt. Damals starb ein Bauarbeiter, 14 weitere wurden verletzt. Den Juristen steht ein langwieriges Verfahren bevor, das selbst für Bauexperten komplex ist.
Gleich zu Beginn der Verhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt machen die Verteidiger deutlich, dass im Prozess mit viel Gegenwind von ihrer Seite zu rechnen sein wird. Den gerichtlich bestellten Bausachverständigen, der in seinem Gutachten die mögliche Einsturzursache nennen soll, lehnen die Anwälte von zwei der vier Angeklagten ab. Das Gutachten sei aus vielen Gründen unverwertbar, sagt die Verteidigerin eines angeklagten 65-Jährigen.
Dem Sachverständigen fehle es etwa an Objektivität und Neutralität sowie an Sachkunde - er sei kein Experte für Stahlbau. "Mangels eigener Expertise war er auf die Sachkunde von Dritten angewiesen." Die überwiegende Erstellung des Gutachtens durch Hilfskräfte sei aber unzulässig. "Es besteht ein striktes Delegationsverbot. (...) Die Erstellung eines Gutachtens ist eine höchstpersönliche Pflicht", mahnt die Juristin. Ein anderer Anwalt stellt den Antrag, den Bausachverständigen wegen möglicher Befangenheit abzulehnen - die Anklagevertretung sieht dafür jedoch keinen Anlass.
Ein Toter - 14 Verletzte
Es ist der 15. Juni 2016. Rund 1500 Tonnen Beton sind gerade für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 bei Werneck im Landkreis Schweinfurt eingefüllt, als das Traggerüst nachgibt. "Beim Zusammenbruch wurden 13 Bauarbeiter circa 22 Meter tief mitgerissen", liest Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert die Anklage vor. Zusammen mit den Bauteilen aus Beton, Holz und Stahl stürzen die Männer in den Abgrund. Ein 38 Jahre alter Arbeiter - Vater von zwei Kindern - stirbt. 14 weitere Menschen werden verletzt, drei von ihnen lebensbedrohlich. Zurück bleibt ein riesiger Trümmerhaufen aus Stahlrohren, langen Metallseilen, Stahlträgern und unzähligen Gerüstteilen - meterhoch im halbfesten Beton.
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 49 und 65 Jahre alten Ingenieuren sowie einem Statiker (51) fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer Ingenieur (59) steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht.
Der 51-Jährige soll die Statik der Traggerüstkonstruktion berechnet und die Ausführungszeichnungen erstellt haben. Dabei soll er Fehler gemacht haben - und dadurch soll das Gerüst nicht tragfähig genug gewesen sein.
Einmal zu viel delegiert? Aufgabe wurde immer weitergegeben
Der 59-Jährige steht vor Gericht, weil er sich als vom Freistaat Bayern betrauter Prüfer nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft praktisch gar nicht mit der Sache beschäftigt und seinerseits die Angelegenheit regelwidrig an den ebenfalls angeklagten 65 Jahre alten Subunternehmer weitergegeben haben soll. Dieser wiederum soll die Arbeit seinem Angestellten übertragen haben, dem 49-Jährigen. Alle drei hätten nach Ansicht der Ankläger die Fehler in der statischen Konstruktion und in der Berechnung erkennen können und müssen.
Der Verteidiger des 59-Jährigen knüpft sich zu Prozessbeginn zunächst die Staatsanwaltschaft vor. "Ich bin der Meinung, dass von Anfang an völlig falsch ermittelt wurde", sagt der Anwalt im Namen seines Mandanten. Anstatt einen Statiker und drei Ingenieure vor Gericht zu stellen, hätte die Baufirma stärker in den Fokus genommen werden müssen. Diese hätte das Traggerüst, eine Stahlkonstruktion, beim Betonieren konsequent überwachen müssen.
"Das Traggerüst wurde abweichend von den Ausführungszeichnungen aufgebaut", erklärt der Jurist. So fehlten entgegen den Plänen etwa Schrauben und Verbindungen. "Nur nach den geprüften Ausführungsunterlagen darf gebaut werden." Abweichungen seien nicht gestattet und seien vom Planer auch nicht bestätigt worden. "Im Grunde handelt es sich um einen nicht genehmigten Schwarzbau."
Ein erster Prozess zu dem Unglück gegen damals drei der Angeklagten hatte Ende 2019 begonnen, war aber nach sechs Verhandlungstagen ausgesetzt worden, weil das mündliche Gutachten der damaligen Bausachverständigen vom schriftlichen Gutachten abwich. Im Zuge von Nachermittlungen klagte die Staatsanwaltschaft dann auch den 65-Jährigen an. Für den Prozess sind bis April noch elf Verhandlungstage angesetzt.
Update vom 13.03.2023, 12.15 Uhr: Prozessauftakt zum Autobahnunglück bei Werneck
Im Prozess um einen tödlichen Brückeneinsturz in Franken hat einer der Verteidiger der vier Angeklagten der Staatsanwaltschaft Ermittlungsfehler vorgeworfen. "Ich bin der Meinung, dass von Anfang an völlig falsch ermittelt wurde", sagte der Anwalt im Namen seines 59 Jahre alten Mandanten am Montag vor dem Landgericht Schweinfurt. Anstatt einen Statiker und drei Ingenieure vor Gericht zu stellen, hätte die Baufirma stärker in den Fokus genommen werden müssen. Diese hätte das Traggerüst der neuen Autobahnbrücke, das letztendlich am 15. Juni 2016 zusammenbrach, beim Betonieren eines Brückenstücks konsequent überwachen müssen.
"Das Traggerüst wurde abweichend von den Ausführungszeichnungen aufgebaut", sagte der Jurist. So fehlten entgegen den Plänen etwa Schrauben und Verbindungen. "Nur nach den geprüften Ausführungsunterlagen darf gebaut werden." Abweichungen seien nicht gestattet und seien vom Planer auch nicht bestätigt worden. "Im Grunde handelt es sich um einen nicht genehmigten Schwarzbau." An diesem Tag hätte niemals betoniert werden dürfen.
Seit Montag stehen vier Männer vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Prüfingenieuren - 49 und 65 Jahre alt - sowie einem 51 Jahre alten Statiker fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer 59 Jahre alter Prüfingenieur steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor der Kammer.
Update vom 13.03.2023, 6.35 Uhr: Prozessauftakt zum Autobahnunglück bei Werneck
Am Montag, 13. März, startet nun ab 9 Uhr vor dem Landgericht Schweinfurt die juristische Aufarbeitung des Unglücks von der Autobahnbrücke bei Werneck. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, hat die Staatsanwaltschaft vier Männer angeklagt. Einem 49 und einem 65 Jahre alten Prüfingenieur sowie einem Statiker (51) wirft sie fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer Prüfingenieur (59) steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht.
Der 51 Jahre alte Angeklagte soll demnach die Statik der Traggerüstkonstruktion der Brücke berechnet und die Ausführungszeichnungen erstellt haben. Dabei soll er Fehler gemacht haben - und dadurch soll das Gerüst nicht tragfähig genug gewesen sein. Rund 1500 Tonnen Beton waren eingefüllt, als alles am 15. Juni 2016 zusammenbrach und es zum Unglück kam.
Nach bisherigen Erkenntnissen gab eine Gerüststütze der sogenannten Schraudenbach-Talbrücke, die in der Nähe von Werneck im Landkreis Schweinfurt steht, unter dem Gewicht nach. 13 Bauarbeiter wurden mehr als 20 Meter in die Tiefe gerissen.
Brückeneinsturz bei Werneck: Fehler hätten erkannt werden müssen
Der 59-jährige Prüfingenieur steht vor Gericht, weil er sich als vom Freistaat Bayern betrauter Prüfer nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft praktisch gar nicht mit der Sache beschäftigt hat. Dem Bericht zufolge soll er die Angelegenheit regelwidrig an den ebenfalls angeklagten 65 Jahre alten Subunternehmer weitergegeben haben.
Dieser wiederum übertrug die Arbeit seinem 49 Jahre alten Angestellten. Alle drei hätten nach Ansicht der Ankläger die Fehler in der statischen Konstruktion und in der Berechnung erkennen können und müssen.
Ende 2019 hatte bereits ein erster Prozess zu dem Unglück gegen damals drei der Angeklagten begonnen, war aber nach sechs Verhandlungstagen ausgesetzt worden. Der Grund: Das mündliche Gutachten der damaligen Bausachverständigen wich in zentralen Punkten vom schriftlichen Gutachten ab. Daraufhin wurde ein neues Gutachten erstellt. Im Zuge von Nachermittlungen klagte die Staatsanwaltschaft dann auch den 65-Jährigen an.
Erstmeldung vom 07.03.2023, 12.08 Uhr: Neuer Prozess um Einsturz der Autobahnbrücke
Fast sieben Jahre nach dem Einsturz eines Traggerüstes beim Bau einer Autobahnbrücke in Unterfranken beginnt am kommenden Montag (13. März) der Prozess um das Unglück mit einem Toten und mehreren Verletzten. Vor dem Landgericht Schweinfurt stehen vier Angeklagte. Der Kammer steht ein langwieriges, komplexes Verfahren bevor. Bis zum 5. April sind zwölf Termine angesetzt.
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Prüfingenieuren - 49 und 64 Jahre alt - sowie einem 51 Jahre alten Statiker fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer 59 Jahre alter Prüfingenieur steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht.
Neuer Prozess um Gerüsteinsturz von Autobahnbrücke bei Werneck
Am 15. Juni 2016 waren Teile der im Bau befindlichen Schraudenbach-Talbrücke der Autobahn 7 bei Werneck (Landkreis Schweinfurt) eingestürzt - beim Betonieren versagte nach bisherigen Erkenntnissen eine Gerüststütze. Etliche Bauarbeiter wurden mehr als 20 Meter in die Tiefe gerissen. Ein 38 Jahre alter Vater zweier Kinder starb. 14 weitere Menschen wurden verletzt, 3 davon lebensgefährlich, 6 schwer.
Der 51 Jahre alte Angeklagte soll die Statik der Traggerüstkonstruktion der Brücke berechnet und die Ausführungszeichnungen erstellt haben. Dabei soll er Fehler gemacht haben - und dadurch soll das Gerüst nicht tragfähig genug gewesen sein. Rund 1500 Tonnen Beton waren eingefüllt, als alles zusammenbrach.
Der 59-Jährige steht vor Gericht, weil er sich als vom Freistaat Bayern betrauter Prüfer nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft praktisch gar nicht mit der Sache beschäftigt und seinerseits die Angelegenheit regelwidrig an den ebenfalls angeklagten 64 Jahre alten Subunternehmer weitergegeben haben soll. Dieser wiederum übertrug die Arbeit seinem Angestellten, dem 49-Jährigen. Alle drei hätten nach Ansicht der Ankläger die Fehler in der statischen Konstruktion und in der Berechnung erkennen können und müssen.
Juristische Aufarbeitung: Wer trägt Schuld an dem Unglück?
Ein erster Prozess zu dem Unglück gegen damals drei der Angeklagten hatte Ende 2019 begonnen, war aber nach sechs Verhandlungstagen ausgesetzt worden, weil das mündliche Gutachten der damaligen Bausachverständigen in zentralen Punkten vom schriftlichen Gutachten abwich. Seither wurde ein neues Gutachten erstellt, wozu die Verfahrensbeteiligten Stellung beziehen mussten.
Im Zuge von Nachermittlungen klagte die Staatsanwaltschaft dann auch den 64-Jährigen an. Die Verfahren wurden zusammengelegt, die juristische Aufarbeitung beginnt nun neu.
Im ersten Prozess hatte der angeklagte Statiker die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Der 51-Jährige war für ein ortsansässiges Unternehmen maßgeblich mit der Planung des Gerüstes an der Brücke betraut. Er argumentierte vor dem Landgericht, die ausführenden Baufirmen hätten sich nicht immer an seine Planungen gehalten. Wäre dies geschehen, wäre das Gerüst nicht eingestürzt.
Schreckens-Bilanz des Gerüsteinsturzes: Ein Toter, viele Verletzte
Die Baustelle wurde nach dem Unglück vier Wochen stillgelegt, um der Einsturzursache auf den Grund zu gehen. Für die Analyse hatte eine Gutachterin jedes noch so kleine Teil des eingestürzten Abschnittes einzeln abtragen und mit einem 3D-Scanner vermessen lassen.
Die 1965 gebaute Brücke musste unter anderem wegen ihres schlechten Zustandes erneuert werden. Die jahrzehntelange Dauerbelastung mit tonnenschweren Sattelschleppern hatte auf der vielbefahrenen A7 Spuren hinterlassen. Der Ende 2019 fertiggestellte Neubau ist 236 Meter lang, bis zu 22 Meter hoch und kostete nach Angaben der Autobahndirektion Nordbayern etwa 18 Millionen Euro. Das Unglück verzögerte den Bauabschluss um etwa ein Jahr.
Auch interessant: Jahre nach dem Einsturz eines Traggerüstes beim Bau einer Autobahnbrücke in Unterfranken gibt es einen weiteren Angeklagten.
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