Eine Autofahrerin hat einen Wildschweinunfall zu spät gemeldet, sie erwartet nun rechtliche Konsequenzen. Die Polizei informiert noch einmal über die Gesetzeslage.
Eine Autofahrerin hat am frühen Freitagmorgen (9. August 2024) in Mellrichstadt einen Unfall mit einem kleineren Wildschwein gehabt, diesen aber zu spät gemeldet. Das berichtet die örtliche Polizeiinspektion.
Das Wildschwein soll zum Anfahrzeitpunkt verletzt gewesen sein und die Dame zog das Tier zum Straßenrand. Sie meldete den Unfall jedoch erst nach über vier Stunden bei der Polizei. Im Rahmen einer Nachschau konnte das Tier schließlich nicht mehr aufgefunden werden. Die Frau erwartet laut polizeilicher Pressemeldung eine Anzeige nach Bayerischem Jagdgesetz.
Frau meldet Wildunfall zu spät: Polizei informiert zur Gesetzeslage
Im Bayerischen Jagdgesetz sei klar geregelt, dass bei Unfällen mit unter anderem Schalenwild (inklusive Rehe) oder Schwarzwild (Wildschwein) "unverzüglich der Revierinhaber oder die nächste Polizeidienststelle zu verständigen ist", schreibt die Polizei.
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das mit dem "unverzüglich melden" habe ich auch schon durch.
DREI STUNDEN hat es gedauert bis die Polizei kam! Soviel zum "Tierwohl".
Seitdem habe ich die Telefonnummern der "Revierinhaber" gespeichert, soweit ich diese herausfinden konnte. Die kommen immerhin etwas schneller.
Ist jemand Gesetzeskundig? Wie sieht das denn aus, wenn trotz unverzüglicher Meldung niemand zeitnah kommt? Kann man dann die Polizei auch anzeigen?