"Als ich ihm in die Augen geschaut habe, wusste ich: Er kennt mich noch"
Um so glücklicher ist Myroslava Bauch jetzt, als sie ihr lang vermisstes "Familienmitglied" wieder in ihre Armen schließen kann. "Als ich ihm in die Augen geschaut habe, wusste ich: Er kennt mich noch." In den ersten Stunden in seinem neuen - alten - Zuhause habe sich der Kater so verhalten, als wäre er nie weg gewesen.
"Hoffentlich bleibt er diesmal bei uns", sagt Bauch. Der Kater hat die Strapazen der Vergangenheit anscheinend unversehrt überstanden. "Er fühlt sich wohl bei uns. Es geht ihm gut. Er ist immer noch ganz lieb."
In rechtlicher Hinsicht ist der Fall der Katzen-"Entführung" indes längst verjährt. Das Tierheim Nürnberg warnt etwaige Nachahmer dennoch eindringlich: "(Fund-)Unterschlagung ist kein Kavaliersdelikt!", schreiben die Tierschützer auf ihrer Facebook-Seite und verweisen dabei auf Paragraf 246 des Strafgesetzbuchs. Darin heißt es: "Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."
"Ihr seid verpflichtet, Fundtiere aus Nürnberg, Fürth oder Fürth Land bei uns zu melden! Ansonsten ist es Fundunterschlagung!" so das Tierheim Nürnberg weiter. "Wir sind das zuständige Fundbüro für Tiere! Leider ist der Fall Gregor nicht der erste Fall dieser Art!" Umso mehr freuen sich die Tierfreunde über das unverhoffte Happy End: "Wir wünschen Gregor und seinem Frauchen alles Gute und freuen uns wahnsinnig, dass wir dazu beitragen konnten, dass er wieder nach Hause darf."