Versicherung bezahlt 110 Millionen Euro - gebraucht werden aber mehr als 250 Millionen
Und genau danach sieht es derzeit aus: Denn die Versicherungssumme ist auf 110 Millionen Euro begrenzt. Nach Angaben des Versicherers sind bis 1. November aber bereits etwa 150 000 Schadenmeldungen eingegangen im Volumen von mehr als 250 Millionen Euro. Hinzu kämen die Kosten für die Rückholung von Urlaubern, die zum Zeitpunkt der Insolvenz mit der deutschen Thomas Cook unterwegs waren.
Wie können Pauschalreisende Schäden anmelden?
Die Kaera AG hat für Betroffene eine Website eingerichtet. Kunden werden gebeten, ausschließlich über dieses Webformular Schadensfälle anzumelden. Wer keine Internetverbindung hat, kann auch telefonisch Kontakt über die Nummer 06172/99 76 11 23 aufnehmen.
Für die Anmeldung des Anspruchs müssen Pauschalreisende ihre Unterlagen einreichen. Dazu gehören unter anderem die Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters, ein Nachweis über die Zahlung des Reisepreises und der Sicherungsschein, den sie nach der Buchung bekommen haben.
Was gilt für Reisende, die Einzelleistungen gebucht haben?
Wer etwa nur den Flug oder die Unterkunft gebucht hat, kann sich nicht an den Abwickler wenden. "Sie können nur über den Insolvenzverwalter beziehungsweise über die Insolvenztabelle Ansprüche anmelden", erklärt Mertgen-Sauer. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist die Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm.
Chancen auf Erstattung gering: "Betroffene dürften nur einen sehr geringen Bruchteil [...] wiederbekommen"
Allerdings seien die Chancen für Reisende mit Einzelleistungen noch geringer. "Betroffene dürften nur einen sehr geringen Bruchteil ihres Geldes wiederbekommen", sagt die Verbraucherschützerin.
Was können Betroffene sonst noch tun?
Liegt die Buchung der Reise noch nicht zu lange zurück, können sich Betroffene ihr Geld gegebenenfalls auch selbst zurückholen. Das gilt zum Beispiel, wenn die Reise per Lastschrift bezahlt wurde. Diese können nämlich innerhalb von acht Wochen rückgängig gemacht werden. "Und auch wer per Kreditkarte gezahlt hat, kann versuchen, den Betrag über das Kreditinstitut zurückzufordern", erklärt Mertgen-Sauer.
Insolvenzverwalten kann Zahlung später wieder einfordern - Rechtlicher Rat ist empfehlenswert
Allerdings könne der Insolvenzverwalter unter Umständen später die Zahlungen auch wieder einfordern. Wer vor Gericht ziehen will, sollte sich vorab rechtlichen Rat holen.
Außerdem sollten sich Betroffene regelmäßig über das Insolvenzverfahren auf den entsprechenden Internetseiten informieren. Denn die deutsche Thomas Cook versucht weiter, Investoren zu finden. Bislang liege aber noch kein belastbares Angebot für die Fortführung von Thomas Cook als Ganzes vor.
Warum fragt Thomas Cook derzeit Daten per E-Mail ab?
Vorsicht: Dahinter steckt eine Betrugsmasche. Sie ist einfach: Per E-Mail fragen Betrüger sensible Daten wie Pass- und Kreditkartendaten ab. Die Nachricht mit Firmenlogo sieht authentisch aus. Doch die E-Mails stammen nicht von Thomas Cook, informiert der Reiseveranstalter. Er rät Kunden, diese Nachrichten mit dem Betreff "Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise" zu ignorieren und zu löschen.