Mehrere Verstöße gegen Waffengesetz: Polizei zieht Bilanz zu Waffenverbot am Nürnberger Hauptbahnhof

2 Min
Die Bundespolizeidirektion München ordnete für den Nürnberger Hauptbahnhof ein temporäres Waffenverbot an. In dem Foto ist der Geltungsbereich des Verbots markiert.
Geltungsbereich Waffenverbot Nürnberger Hauptbahnhof
Bundespolizeidirektion München

Eine Untersuchung hat ergeben, dass der Nürnberger Hauptbahnhof zu den Standorten mit der höchsten Kriminalitätsdichte in Deutschland zählt. Die Bundespolizei hat daher während des vergangenen Wochenendes zeitweise das Mitführen bestimmter Gegenstände verboten. Nun zieht die Polizei Bilanz.

Update vom 04.07.2023, 7.28 Uhr: Kontrollen am Nürnberger Hauptbahnhof - Zahlreiche Gesetzesverstöße festgestellt

Die Bundespolizei hat am Wochenende bei 1250 Personen die Einhaltung des Verbots gefährlicher Gegenstände im Hauptbahnhof Nürnberg kontrolliert. Bei 27 von ihnen seien Messer und andere potenzielle Schlag- und Stichgegenstände sichergestellt worden. In einigen Fällen handle es sich dabei um Verstöße gegen das Waffengesetz, teilte die Polizei am Montag mit. Außerdem seien 28 zur Fahndung ausgeschriebene Personen aufgegriffen worden. Es seien auch mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und andere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden.

Der Nürnberger Hauptbahnhof gehörte 2022 zu den drei Bahnhöfen, an denen die Bundespolizei die meisten Sexualdelikte, Gewaltverbrechen und Eigentumsdelikte erfasst hat. Vom 30. Juni bis zum 3. Juli war das Mitführen von Messern, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stich- und Stoßwaffen zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr verboten.

Originalmeldung vom 01.07.2023, 15.07 Uhr: Waffenverbot am Nürnberger Hauptbahnhof dieses Wochenende: Diese gefährlichen Gegenstände stehen auf der Tabu-Liste

Am Nürnberger Hauptbahnhof wird vom 30. Juni bis zum 3. Juli das Mitführen gefährlicher Gegenstände verboten. Das teilte die Bundespolizei am Freitag mit. Der Hauptbahnhof der Franken-Metropole gilt seit längerer Zeit als Kriminalitätsschwerpunkt und als einer der Bahnhöfe mit der bundesweit höchsten Kriminalitätsdichte. Das Verbot gelte jeweils für die Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr.

Unter die Allgemeinverfügung der Bundespolizei fallen etwa Messer, Schusswaffen, Schreckschusswaffen sowie Hieb-, Stich- und Stoßwaffen. Ziel sei es, das Begehen von Gewaltstraftaten zu verhindern sowie Reisende und Polizeibeamte vor Angriffen zu schützen.

Nürnberger Hauptbahnhof ist Kriminalitätsschwerpunkt

Nach Auskunft der Bundespolizei gibt es keinen konkreten Anlass für die Auswahl des Zeitraumes. Es sei aber aufgefallen, dass im ersten Quartal des laufenden Jahres 16 Gewaltdelikte im Hauptbahnhof verübt wurden, bei denen gefährliche Gegenstände eine Rolle spielten. Dies bedeutet einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 30 Prozent.

Der Nürnberger Hauptbahnhof gehörte laut einer Auskunft des Deutschen Bundestages 2022 zu den drei Bahnhöfen, an denen die Bundespolizei die meisten Sexualdelikte, Gewaltverbrechen und Eigentumsdelikte erfasst hat. Dabei gehört Nürnberg nicht zu den am stärksten frequentierten Bahnhöfen Deutschlands. Deutsche Bahn, Stadt Nürnberg und Polizei diskutierten daraufhin verschiedene Sicherheitskonzepte. Unter anderem wird auch die US-Militärpolizei inzwischen zu Patrouillen am Hauptbahnhof eingesetzt.

In der Allgemeinverfügung werden alle Gegenstände verboten, die erhebliche Verletzungen herbeiführen können.

Folgende Gegenstände sind laut Allgemeinverfügung verboten: 

  • Feuerwaffen aller Art, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten, Bolzenschussgeräte, Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
  • Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sogenannte Ball Bearing Guns
  • Feuerwerkskörper
  • Distanzelektroimpulsgeräte (Taser, Elektroschockgeräte) und Betäubungsstäbe
  • Bogen, Armbrüste, Pfeile
  • Schleudern und Katapulte
  • handlungsunfähig machende oder die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Tränengas, Säuresprays und (Tier-) Abwehrsprays
  • Messer aller Art, mit Ausnahme solcher, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht geeignet sind, erhebliche Verletzungen beizufügen (zum Beispiel Plastik-, Tafel- oder Holzmesser)
  • Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
  • Scheren aller Art
  • Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser
  • Teppichmesser (Cutter)
  • Schwerter und Säbel
  • Eisäxte, Beile, Steigeisen und Eispickel
  • sonstige Werkzeuge, die geeignet sind, schwere Verletzungen herbeizuführen
  • Gegenstände, mit denen, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen herbeigeführt werden können
  • Baseball- und Softballschläger
  • Knüppel, Schlagstöcke
  • Totschläger, Schlagringe
  • Kampfsportgeräte
  • Wurfsterne
  • Brecheisen