Hier ist Kiffen in Nürnberg erlaubt: Cannabis-Karte zeigt Verbotszonen

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Hier ist Kiffen in Nürnberg erlaubt: Cannabis-Karte zeigt Verbotszonen
Wo in Nürnberg ist Kiffen in der Öffentlichkeit erlaubt?
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Collage inFranken.de: Screenshot inFranken.de: Kowelenz.social/Bubatzkarte/Open Street Maps ; Thought Catalog/Unsplash (Symbol)
Cannabis-Karte für Nürnberg
Wenig Verbotszonen in der Altstadt und im ländlicheren Gebiet - hier müssen Kiffer in Nürnberg laut "Bubatzkarte" keine Probleme erwarten.
Cannabis-Karte für Nürnberg
Screenshot inFranken.de: Kowelenz.social/Bubatzkarte/Open Street Maps
Cannabis-Karte für Nürnberg
In den angegliederten ehemaligen Dörfern im Norden Nürnbergs gibt es kaum Kitas und Schulen.
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Nach 20 Uhr ist fast die gesamte Altstadt cannabis-freundliche Zone - zumindest laut Karte.
Cannabis-Karte für Nürnberg
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In der Nürnberger Nordstadt gibt es viele Verbotszonen - zumindest ein Teil des Stadtparks ist laut "Bubatzkarte" kein Gras-Sperrgebiet.
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Mögeldorf und Laufamholz sind - glaubt man der Karte - cannabisfreundliche Stadtteile. Der Wöhrder See hingegen bietet kaum Möglichkeiten, legal einen Joint zu rauchen.
Cannabis-Karte für Nürnberg
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Am Dutzenteich und auch in großen Teilen Langwassers ist öffentlicher Cannabiskonsum kein Problem, sagt die "Bubatzkarte".
Cannabis-Karte für Nürnberg
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Kaum Plätze fürs legale Kiffen in der Südstadt.
Cannabis-Karte für Nürnberg
Screenshot inFranken.de: Kowelenz.social/Bubatzkarte/Open Street Maps
Im Westen nichts Neues? Doch, hier darf seit 1. April 2024 an vielen Orten ein Joint geraucht werden - so die "Bubatzkarte".
Cannabis-Karte für Nürnberg
Screenshot inFranken.de: Kowelenz.social/Bubatzkarte/Open Street Maps

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis zum Teil legalisiert. In Nürnberg darf jetzt auch in der Öffentlichkeit gekifft werden - allerdings gibt es viele Verbotszonen. Die "Bubatz-Karte" zeigt, wo weiterhin Ärger mit der Polizei droht.

Seit dem 1. April 2024 darf in ganz Deutschland - und damit auch in Nürnberg - legal Cannabis geraucht werden. Die weibliche Hanfpflanze gilt nicht mehr als Betäubungsmittel - stattdessen finden sich im neuen Cannabisgesetz (CanG) zahlreiche Regeln für den Anbau, Besitz und Konsum. Wer gegen diese verstößt, dem drohen allerdings teils drakonische Strafen. 

Wer zum Beispiel Kindern und Jugendlichen Cannabis weitergibt, wird zu einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt - im schlimmsten Fall drohen fünf Jahre Gefängnis. Kein Zellenaufenthalt, aber hohe Bußgelder bis zu 30.000 Euro kommen auf Konsumenten zu, die in sogenannten Verbotszonen kiffen. Und davon gibt es in Nürnberg viele, wie die "Bubatzkarte" zeigt. 

Cannabis-Verbotszonen: Um diese Einrichtungen müssen Konsumenten Abstand halten

Generell ist der Konsum von Cannabis in der "unmittelbaren Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben" verboten. Das soll Kinder und Jugendliche schützen, da sich deren Gehirn noch in der Entwicklung befindet. Denn für Minderjährige, die regelmäßig Cannabis zu sich nehmen, kann der Konsum langfristige Folgen für die Konzentrations- und Planungsfähigkeit sowie für die Impulskontrolle nach sich ziehen. Unter anderem, um diese Gruppe nicht zum Rauschmittel zu verleiten, hat die Bundesregierung bestimmte Konsumverbotszonen im Gesetz festgelegt:

  • in Schulen und in deren Sichtweite
  • auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite
  • in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite
  • in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
  • in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
  • innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
  • in militärischen Bereichen der Bundeswehr

Eine Sichtweite ist laut Gesetz bei einem "Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich" der betroffenen Einrichtungen nicht mehr gegeben. In der Praxis bedeutet das: Wenn der Konsument vom Gelände der Einrichtung aus gesehen werden kann, muss er mindestens den vorgegebenen Abstand zum Eingang einhalten. Eine komplizierte Regel, die Joint-Liebhaber gerade im strengen Bayern leicht in die Bredouille bringen könnte. Denn wer weiß schon genau, wo sich die nächste Kita oder Schule befindet - und misst dann den Abstand mit einem Maßband?

Hier darf in Nürnberg gekifft werden - und hier nicht 

Hier soll die "Bubatzkarte" eines süddeutschen Programmierers helfen. Sie "basiert auf den öffentlichen Daten von OpenStreetMap, und kann unvollständig sein", heißt es in einer Erklärung. Zum Teil zeigt die Karte auch deutlich mehr Verbotszonen an, als tatsächlich in der Realität bestehen. Denn hier wurde generell von einem 100-Meter-Bereich rund um Einrichtungseingänge ausgegangen - ohne etwaigen Sichtschutz durch Gebäude oder Bepflanzungen zu berücksichtigen. Und doch soll sie Anhaltspunkte bieten, in welchen Bereichen - unter anderem in Nürnberg - öffentlich gekifft werden darf:

Dabei zeigt sich: In weiten Teilen der Altstadt darf laut "Bubatzkarte" gekifft werden - aufgrund der Fußgängerzonen mehrheitlich allerdings erst ab 20 Uhr. Einem Joint an den beliebten Spots am Wasser rund um Museumsbrücke, Augustinerhof, Trödelmarkt und Fleischbrücke steht demnach aber kein Verbot im Weg. Auch in den Nürnberger Parks und Grünanlagen sieht es für Konsumenten gut aus. Große Teile des Marienbergparks, des Luitpoldhains und der Wöhrder Wiese sind keine Cannabis-Verbotszonen, besagt die Kifferkarte. 

Im Stadtpark hingegen sorgen Spielplatz, Kita und Bolzplatz dafür, dass nur rund die Hälfte der Fläche für den Konsum von Joints und Co. freigegeben ist. Wer am Stadtstrand mit Cannabis entspannen will, sollte nicht nur auf Gänsekot achten, sondern auch genauestens auf die weitläufigen Verbotszonen des Wöhrder Sees. In vielen Wohnvierteln Nürnbergs - vor allem im Norden, Süden oder Westen - sollte der Konsum weitestgehend auf das eigene Zuhause beschränkt werden, besagt die "Bubatzkarte". Besser sieht es in den östlichen Stadtteilen Laufamholz, Mögeldorf und Erlenstegen aus. Eine ziemlich "sichere Nummer" ist laut Karte eine Wanderung im Lorenzer Reichswald. 

Suchthilfestellen in Nürnberg begrüßen Teil-Legalisierung - "aus fachlicher Sicht notwendig"

Mehrere Einrichtungen der Suchthilfe in Nürnberg hatten bereits zu Beginn des Jahres ihre Position zum Cannabis-Gesetz der Ampel-Politik deutlich gemacht. In einem offenen Brief an die Bundestags-SPD - unter anderem unterzeichnet von der Mudra Suchthilfe, dem Suchthilfezentrum der Stadtmission und der Drogenhilfe für Frauen und Kinder, Lillith - hieß es, die Entkriminalisierung von Cannabis sei "eine große Entlastung und Chance für die Drogenhilfe und eine Aufwertung der gezielteren Prävention und effektiveren Beratung". 

"Repression, Verbot und Strafverfolgung sind kontraproduktiv", schrieben die Einrichtungen weiter. Verurteilungen führten häufig zu "dramatischen beruflichen, familiären und sozialen Konflikten". Jugendliche kämen aus Angst vor der Polizei nicht in die Suchtberatungsstellen, auf dem Schwarzmarkt kursierten zunehmend "verunreinigte, schädliche" Substanzen und "gefährliche synthetische Produkte". Die Teil-Legalisierung sei "aus fachlicher Sicht notwendig". 

Ganz anders sieht dies weiterhin die CSU. "Keine Macht den Drogen", schrieb Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am 1. April 2024 bei X. Es handle sich bei der Entkriminalisierung um einen "fatalen Fehler". Mit dem Cannabis-Gesetz "schadet sich Deutschland selbst und gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung", so der Nürnberger Politiker. "Wir werden das Gesetz extrem restriktiv anwenden", kündigte er für Bayern an. "Die Sicherheit, vor allem für Kinder und Jugendliche, muss höchste Priorität haben." Weitere Nachrichten aus Nürnberg gibt es hier.