Ein Nürnberger Restaurantinhaber beging jahrelang Versicherungsbetrug und wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Er bezahlte alle seine Mitarbeiter schwarz.
Der Inhaber eines Restaurants im Nürnberger Land ist wegen Versicherungsbetrugs zu einer Strafe von 7000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte ihn wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 38 Fällen.
Laut Hauptzollamt Nürnberg habe der 48-jährige Restaurantinhaber über einen Zeitraum von mehr als 4 Jahren insgesamt 38 Mitarbeiter überhaupt nicht oder nicht in richtiger Höhe zur Sozialversicherung angemeldet. Die über die offiziellen Meldungen hinausgehenden Löhne bezahlte der Restaurantinhaber schwarz. Den Sozialkassen entstand dadurch ein Schaden in Höhe von über 33.000 Euro.
Restaurantinhaber aus Franken wegen Schwarzarbeit zu Geldstrafe verurteilt
Während der Durchsuchung des Restaurants stellten die Ermittler außerdem fest, dass der Mann zwei Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel beschäftigte. Dafür wurde er bereits im Juli 2024 wegen der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt zu einer Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro verurteilt. Gegen den Verurteilten wurde nun erneut eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen je 50 Euro festgesetzt.
"Schwarzarbeit ist nicht nur das Nichtzahlen von Sozialabgaben: illegale Beschäftigung von Ausländern und Leistungsmissbrauch gehen regelmäßig damit einher", so Lara Schütte, stellvertretende Pressesprecherin am Hauptzollamt Nürnberg. "Der Zoll setzt sich für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ein. Die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit schützt nicht nur unsere Sozialkassen, sondern auch die Arbeitnehmer und die Wirtschaft."
In einem anderen Fall erhielt eine Küchenhilfe eine Geldstrafe wegen Sozialleistungsmissbrauchs in Höhe von 5000 Euro. Die 49-Jährige hatte gegenüber den Zollbeamten des Hauptzollamts Nürnberg in einer Vernehmung zugegeben, dass sie über einen Zeitraum von knapp einem Jahr als Küchenhilfe in einem Restaurant in Nürnberg tätig gewesen war.
Küchenhilfe ebenfalls verurteilt
Die Ermittler konnten nachweisen, dass sie in dieser Zeit unrechtmäßig Arbeitslosengeld erhalten hat. Dem Jobcenter verschwieg sie ihre Tätigkeit in der Küche. Die Frau wurde ursprünglich vernommen, weil sie als Zeugin in einem anderen Ermittlungsverfahren aussagen sollte. Dem Jobcenter entstand ein Schaden in Höhe von 1960 Euro. Gegen die Frau wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen je 50 Euro festgesetzt.