2025 erzielte der Fonds eine Rendite von 6,2 Prozent, im ersten Halbjahr 2026 legte er trotz Marktturbulenzen um weitere 7,9 Prozent zu. Die politische Entscheidung über das Fondsmandat soll die Bundesregierung voraussichtlich im Herbst 2026 treffen.
Zinseszinseffekt und Renditechancen: Was die Kapitalrente für Versicherte leisten kann
Auf die historische Stärke der Aktienmärkte verweisen Befürworter des Modells. Laut dem Deutschen Aktieninstitut erzielte ein 20-jähriger DAX-Sparplan im Schnitt rund acht Prozent Rendite pro Jahr – und das trotz Dotcom-Blase, globaler Finanzkrise und Euro-Schuldenkrise. Stephan Leithner, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Börse AG, bewertet das Vorhaben positiv: "Den Kapitalmarkt nach schwedischem Modell in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, ist der große Wurf, der nötig war", so Leithner. Hinzu kommt ein volkswirtschaftlicher Nebeneffekt: Bundeskanzler Merz erwartet, dass durch die Kapitalrente jährlich mindestens 30 Milliarden Euro zusätzlich in die Wirtschaft fließen – und damit auch Börsengänge und Unternehmensinvestitionen in Deutschland attraktiver werden.
Die zentralen Vorteile des Modells im Überblick:
- Investitionen in global diversifizierte Aktien und Indexfonds bieten höhere Renditechancen als das Umlagesystem allein
- Der Zinseszinseffekt entfaltet bei langer Ansparzeit eine erhebliche Wirkung – laut dem Finanzmagazin FundResearch wächst aus sieben eingezahlten Monatsgehältern bei fünf Prozent Rendite über 30 Jahre mehr als das Doppelte
- Die geplanten Fondskosten von 0,1 Prozent pro Jahr liegen deutlich unter denen vergleichbarer privater Anlageprodukte
- Junge Menschen profitieren durch die Frühstart-Rente von einem staatlich geförderten Einstieg in die Altersvorsorge
Doppelbelastung und soziale Risiken: Wer von der Kapitalrente benachteiligt wird
Nicht alle Fachleute teilen den Optimismus. Kommissionsmitglied Peter Bofinger räumte gegenüber der Tageszeitung taz ein, die Kapitalrente sei beim Gesamtkompromiss "tatsächlich das Hauptproblem". In der Übergangsphase müssen Beschäftigte gleichzeitig ins Umlagesystem und in den neuen Kapitalstock einzahlen – eine spürbare Doppelbelastung. Christian Machts, Country Head Deutschland und Österreich beim Vermögensverwalter Franklin Templeton, benennt das Grundprinzip klar: "Sie ergänzt das bisher überwiegend umlagefinanzierte Rentensystem um ein kapitalmarktorientiertes Element", erklärt Machts auf Anfrage des Portals news.de – und genau das bedeutet in der Aufbauphase: mehr Beitrag, bevor der Ertrag fließt.
Ein weiteres strukturelles Problem betrifft Erwerbsunterbrechungen. Bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder der Pflege von Angehörigen fehlen für die Kapitalrente bislang Ausgleichsregelungen – obwohl der offizielle Abschlussbericht der Alterssicherungskommission (als PDF) genau darauf hinweist. Anders als bei der klassischen Umlagerente, die etwa Kindererziehungszeiten als Rentenpunkte anrechnet, sind solche Mechanismen für die Kapitalrente noch nicht vorgesehen. Wer früh im Berufsleben weniger einzahlt, verliert dabei nicht nur Beiträge, sondern auch deren Wertentwicklung über Jahrzehnte. Besonders deutlich wird die soziale Schieflage bei Geringverdienenden: Das Sozialrechtsportal gegen-hartz.de analysiert, dass der tatsächliche Nettovorteil für Menschen, die ohnehin auf Grundsicherung angewiesen sind, nahe null liegen kann – weil die Kapitalrente auf staatliche Leistungen angerechnet wird. Die Rentenkommission hat dies erkannt und schlägt einen neuen Freibetrag in der Grundsicherung vor, durch den das aus der Kapitalrente bezogene Einkommen künftig nicht mehr vollständig angerechnet werden soll – gekoppelt mit einer neuen örtlichen Anlaufstelle, die sicherstellen soll, dass alle Berechtigten ihren Anspruch auch tatsächlich geltend machen.
Steuerliche Behandlung der Kapitalrente: Was Versicherte in der Auszahlungsphase erwartet
Kaum diskutiert, aber für die tatsächliche Rentenhöhe entscheidend: Wie die Kapitalrente in der Auszahlungsphase steuerlich behandelt wird, ist bislang noch nicht abschließend geregelt. Nach dem in Deutschland geltenden Prinzip der nachgelagerten Besteuerung spricht viel dafür, dass die späteren Auszahlungen aus dem Kapitalstock – ähnlich wie bei der klassischen gesetzlichen Rente – als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden. Da die Beiträge in der Ansparphase aus dem Bruttogehalt fließen, also steuermindernd wirken können, würde die Auszahlung entsprechend voll oder anteilig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet. Für junge Versicherte, die ab 2028 einzahlen und erst in den 2050er oder 2060er Jahren Leistungen beziehen, könnte damit ein erheblicher Teil der angesparten Kapitalerträge wieder an den Fiskus fließen.
Solange der Gesetzgeber keine klaren Regelungen zur Besteuerung der Kapitalrenten-Auszahlung trifft, bleibt für Versicherte eine relevante Planungsunsicherheit bestehen. Rentenexperten fordern daher, die steuerliche Ausgestaltung frühzeitig und transparent festzulegen – gerade weil der Zinseszinseffekt über Jahrzehnte zwar erhebliche Erträge erzeugen kann, diese aber durch eine ungünstige Besteuerung im Alter empfindlich geschmälert werden könnten. Wer heute in die Kapitalrente einzahlt, sollte also nicht nur auf die prognostizierte Bruttorendite schauen, sondern die Frage der Nettorente im Blick behalten.
Vor einer "massiven Mehrbelastung von mehr als 40 Milliarden Euro pro Jahr" für Unternehmen und Beschäftigte warnte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Der Deutsche Gewerkschaftsbund wiederum hat ein eigenes Gegenmodell vorgestellt: Statt einer staatlichen Kapitalrente setzt der DGB auf eine Stärkung der gesetzlichen Umlagerente und eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge – ohne Rentenaltererhöhung. Noch konkreter fällt die Warnung einer aktuellen Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus: Dem Nachrichtenportal bürgergeld.org zufolge könnte die Kapitalrente in der Aufbauphase bis zu 250.000 Arbeitsplätze kosten – bevor sie Rentnerinnen und Rentnern überhaupt mehr Geld bringt. Zusätzlich kritisiert die Hans-Böckler-Stiftung "auffällig optimistische Annahmen" bei den zugrunde liegenden Renditeerwartungen. Hinzu kommt das systemimmanente Marktrisiko: Börsenschwankungen können angesparte Mittel kurzfristig erheblich mindern – ein Risiko, das im Umlagesystem in dieser Form nicht existiert.
Infobox: Kapitalrente 2026 – Die wichtigsten Fakten im Überblick
| Gesetzgebung |
Beschluss basiert auf 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission (Juni 2026); Gesetzgebungsverfahren soll nach der Sommerpause 2026 beginnen |
| Starttermin |
Geplant ab 2028 |
| Beitragssatz |
Je 0,5 % (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) ab 2028, steigernd auf je 1 % bis 2031 (gesamt: 2 % des Bruttoeinkommens) |
| Beispielbeitrag |
Ca. 35 € pro Monat bei 3.500 € Bruttolohn (bei vollem Beitragssatz) |
| Fondsmanagement |
Staatsfonds geplant; KENFO als konkreter Kandidat; Entscheidung voraussichtlich Herbst 2026 |
| Verwaltungskosten |
Maximal 0,1 % pro Jahr (geplant) |
| Orientierungsmodell |
Schwedischer AP7 Såfa: Ø ca. 11 % Rendite p. a. (2000–2025), Kosten 0,05 % |
| Frühstart-Rente |
10 € monatlich steuerfrei für Kinder (6–18 Jahre), rückwirkend ab Januar 2026 |
| Wirkung für Jüngere |
Spürbare Rentenerhöhung ab ca. 2040 erwartet |
| Steuerliche Behandlung |
Noch nicht abschließend geregelt; nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase wahrscheinlich |
| Kritik |
Doppelbelastung in der Übergangsphase; fehlende Ausgleichsregelungen bei Erwerbsunterbrechungen; Anrechnung auf Grundsicherung; bis zu 250.000 Arbeitsplätze gefährdet (IMK/WSI) |
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