Die Bundespolizei führt in Nürnberg und Augsburg ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände ein. Dies dient dem Schutz von Reisenden und der Verhinderung von Gewaltstraftaten.
Die Bundespolizei erlässt im Zeitraum vom 9. Januar 2026, 15 Uhr, bis 11. Januar 2026, 3 Uhr, eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg und den Hauptbahnhof Augsburg. In dieser Zeit ist das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, inklusive aller Messerarten, untersagt.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst sämtliche Gebäudeteile der beiden Hauptbahnhöfe. Dazu gehören die Personentunnel, die zugehörigen Bahnsteige sowie alle öffentlich zugänglichen Ebenen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den festgelegten Zeiträumen untersagt. Ziel dieser Maßnahme ist es, Gewaltstraftaten zu verhindern und gleichzeitig Reisende sowie Polizeibeamte vor möglichen Angriffen zu schützen.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Verbots überwachen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die betroffenen Gegenstände sichergestellt werden. Unabhängig von möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz kann zudem ein Zwangsgeld verhängt werden. Weitere mögliche Konsequenzen sind Platzverweise oder Bahnhofsverbote.
Die genauen Bestimmungen und Ausnahmen von diesem Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten, welche auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht wurden: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung. In den genannten Hauptbahnhöfen wird außerdem auf Plakaten auf das Mitführverbot hingewiesen. Die Maßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn AG abgestimmt.
Ein Redakteur hat die vorliegende Polizeimeldung unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.