Mitschüler (14) mit Kopfschuss getötet: 15-Jähriger muss über Jahre ins Gefängnis - will "Abschluss finden"

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Ein 15-Jähriger wurde wegen Mordes an seinem 14 Jahre alten Mitschüler in Unterfranken verurteilt. Er möchte "seinen Abschluss" finden und hat die Revision zurückgezogen.

Über aktuelle Entwicklungen im Fall eines getöteten 14-Jährigen aus Lohr am Main berichtet inFranken.de hier. Meldungen ab dem 10. April 2024 sind in diesem Artikel zu finden. Berichte bis zum 9. April 2024 gibt es in unserem vorherigen Ticker zum Nachlesen.

Im Prozess um den Tod eines Jugendlichen in Lohr am Main stand ein heute 15-Jähriger vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den 14-Jährigen aus reiner Mordlust auf einem Schulgelände der Kleinstadt Lohr im Landkreis Main-Spessart mit einem Kopfschuss heimtückisch von hinten getötet haben.

Update vom 28.08.2024: Revision zurückgezogen - 15-Jähriger muss ins Gefängnis

Ein 15-Jähriger, der wegen Mordes an einem Mitschüler in Unterfranken zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt wurde, hat seine Revision zurückgezogen. Er habe dies auf Wunsch seines Mandanten und dessen Erziehungsberechtigten dem Gericht so mitgeteilt, sagte der Anwalt des Jugendlichen der dpa. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

In dem Verfahren vor einer Jugendkammer des Landgerichts Würzburg hatte der Verteidiger zuvor auf Totschlag und eine Jugendstrafe von sechs Jahren plädiert. Der Strafrahmen des Urteils sei auch bei einer Verurteilung wegen Totschlags realistisch, sagte der Verteidiger zur Rücknahme der Revision. 

Sein Mandant wolle nun einen Abschluss finden und den Weg in Richtung einer Resozialisierung gehen. Dies sei dem Jugendlichen wichtiger, als das Urteil weiter anzufechten. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil vom 5. August keine Rechtsmittel eingelegt. 

Der angeklagte Deutsche hatte in dem nicht-öffentlichen Prozess gestanden, im vergangenen September als damals 14-Jähriger einen gleichaltrigen Mitschüler auf einem Schulgelände im unterfränkischen Lohr am Main erschossen zu haben. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen, sagte er.

Update vom 12.08.2024: Jugendlicher (15) nach Mord zu Haftstrafe verurteilt - Verteidigung geht in Revision

Wenige Tage nach der Verurteilung eines 15-Jährigen wegen Mordes an einen damals 14-jährigen Schüler aus Lohr am Main hat die Verteidigung Revision eingelegt. Der Jugendliche war zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Entscheidend für das Gerichtsurteil war das Mordmerkmal der Heimtücke, die die Verteidigung allerdings als nicht gegeben sieht: Wie unter anderem der BR berichtet, vermutet die Verteidigung als Grund für das Treffen zwischen den beiden Jugendlichen ein Waffengeschäft.

So argumentiert der Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer, dass das Opfer ohne die vereinbarten 400 Euro für die Waffe aufgetaucht sei, woraufhin es zu dem tödlichen Schuss kam. Demnach sei für ihn dadurch das Mordmerkmal der Heimtücke ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Revision liege nun beim Bundesgerichtshof (BGH). Das Urteil wird erst rechtskräftig, wenn der BGH die Revision verwerfen sollte - wann das sein wird, sei noch unklar. Die Verteidigung gehe von einem Zeitraum bis zu sechs Monate aus, so der BR.

Update vom 05.08.2024, 10.20 Uhr: Teenager erschossen - 15-Jähriger zu langer Jugendstrafe verurteilt

Nach einem tödlichen Kopfschuss auf einen Mitschüler an einer Schule in Unterfranken ist ein 15-Jähriger wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Würzburg habe der Jugendliche den 14-Jährigen im September 2023 in Lohr am Main ermordet, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre.

Mit dem Urteil folgte die große Jugendkammer der Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie hatten das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht angesehen, da der Kopfschuss von hinten gekommen sei. Der Anwalt des Angeklagten hatte hingegen auf Totschlag plädiert. Der 15-Jährige hatte im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg einen 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet. Er gestand dies zu Beginn der Hauptverhandlung. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen, sagte er aus. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue.

Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe wegen Mordes. Zudem beantragte der Anklagevertreter, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Unterbringung des 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anzuordnen. Die Eltern des getöteten Jungen sind Nebenkläger in dem Verfahren. Sie schlossen sich mit ihrem Plädoyer dem der Staatsanwaltschaft weitgehend an. Der Verteidiger beantragte hingegen eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags. Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. Die Tatwaffe gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte.

Vor der Hauptverhandlung war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Jugendliche den Serienmörder Jeffrey Dahmer verehrt und aus Mordlust gehandelt habe. Dahmer hatte eine der grausigsten Mordserien der USA verübt. Über ihn gibt es eine Netflix-Serie. Den Vorwurf der Mordlust hielt die Staatsanwaltschaft aufgrund der durchgeführten Hauptverhandlung laut Gerichtssprecherin jedoch nicht aufrecht.

Update vom 05.08.2024, 6.25 Uhr: 14-Jähriger durch Kopfschuss getötet - Urteil soll fallen

Nach dem tödlichen Schuss auf einen Mitschüler auf einem Schulgelände im unterfränkischen Lohr am Main steht nun das Urteil an. Ein 15-Jähriger hatte im vergangenen September einem 14-Jährigen von hinten in den Kopf geschossen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft muss der Jugendliche dafür für mehrere Jahre wegen Mordes weggesperrt werden. Der Verteidiger hingegen plädiert auf Totschlag. Ihr Urteil will die Große Jugendkammer des Landgerichts Würzburg um 10.00 Uhr verkünden. Der Angeklagte hat den tödlichen Schuss im Prozess eingeräumt. Er habe diesen aber nicht absichtlich abgegeben, sagte er. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue.

Für die Staatsanwaltschaft steht dennoch fest: Die Tat in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg ist als Mord zu werten. Sie sieht zudem das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an, da der Kopfschuss von hinten kam. Die Forderung: acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe. Die Höchststrafe wären zehn Jahre. Zudem beantragte der Anklagevertreter, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Unterbringung des 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anzuordnen.

Dem widersprach der Verteidiger des Jugendlichen. Für ihn komme eine Verurteilung wegen Mordes nicht in Betracht, da kein Mordmerkmal verwirklicht sei. Insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke könne aufgrund von Rekonstruktionen und der Umstände der Tat ausgeschlossen werden, befand der Anwalt des Angeklagten in dem nichtöffentlich geführten Prozess. Er beantragte eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags. Die Voraussetzungen, um eine Sicherungsverwahrung vorzubehalten, sah der Verteidiger nicht als gegeben an.

Die Eltern des getöteten Jungen sind Nebenkläger in dem Verfahren. Sie schlossen sich mit ihrem Plädoyer dem der Staatsanwaltschaft weitgehend an. Für den Fall, dass die Jugendkammer den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung nicht anordnen sollte, regte ihr Anwalt an, dass das Gericht eine höhere Strafe verhängen sollte als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Familie hatte zu Prozessbeginn deutlich gemacht, dass ihr die Aufklärung des Motivs und eine Entschuldigung ein großes Anliegen ist.

Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. Nach der Gewalttat steht der Angeklagte nun seit dem 3. Mai vor Gericht. Er hatte seinen Mitschüler mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet, zum Auftakt des Prozesses aber über seinen Verteidiger erklären lassen, der Schuss sei nicht geplant gewesen, sondern aus der Situation heraus entstanden. Weiter ließ er laut einer Gerichtssprecherin erklären, dass er wünschte, er könnte alles rückgängig machen. Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor.

Update vom 01.08.2024: Nebenklage und Verteidigung halten Plädoyers - beide fordern mehrjährige Jugendstrafe

Der Fall hatte über die Region hinaus für Entsetzen gesorgt: Ein 15-Jährige hatte Ende vergangenen Jahres einen 14-Jährigen auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main mutmaßlich durch einen Kopfschuss getötet. Nun neigt sich der Prozess gegen den Jugendlichen dem Ende entgegen. Am Donnerstag (01. August 2024) hielten die Nebenklage und die Verteidigung ihre Plädoyers. Über die Einzelheiten des Verhandlungstages informierte das Landgericht Würzburg am Donnerstagmittag.

Die Nebenklage hat für den Angeklagten eine Verurteilung wegen Mordes beantragt und dabei betont, dass der "Schuss von hinten" das Mordmerkmal der "Heimtücke" erfülle. Ein eigener Vorschlag zur Strafhöhe wurde nicht vorgelegt. Stattdessen schlossen sich beide Vertreter der Nebenkläger dem Antrag der Staatsanwaltschaft an, die eine Jugendstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten gefordert hatte. Auch bezüglich des Vorbehalts einer Sicherungsverwahrung nachstimmten die Nebenklagevertreter mit der Anklage überein und empfahlen eine höhere Strafe, falls diese Maßnahme nicht angeordnet wird.

Die Verteidigung plädierte darauf, den Angeklagten des Totschlags schuldig zu sprechen und eine Jugendstrafe von sechs Jahren zu verhängen. Aus Sicht der Verteidigung könne eine Mordverurteilung nicht in Betracht kommen, da kein Mordmerkmal erfüllt sei. Insbesondere könne das Mordmerkmal der "Heimtücke" aufgrund von Rekonstruktionen und der Tatumstände ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sehe die Verteidigung keine Voraussetzungen für den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung.

Der Angeklagte nutzte sein letztes Wort, um sich bei den Hinterbliebenen zu entschuldigen und drückte sein tiefes Bedauern aus. Auch die Mutter des Angeklagten richtete Worte an die Hinterbliebenen. Die Verkündung des Urteils ist für kommenden Montag (5. August 2024) um 10 Uhr angesetzt.

Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.

Update vom 26.07.2024: Beweisaufnahme abgeschlossen - Anklage fordert hohe Strafe

September vergangenen Jahres soll ein damals 15-Jähriger einen 14-Jährigen in Lohr am Main durch einen Kopfschuss getötet haben. Nun neigt sich der Prozess gegen den Jugendlichen dem Ende zu. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft hat ihr Plädoyer gehalten. Geht es nach der Anklage, soll der mutmaßliche Todesschütze für mehr als 8 Jahre ins Jugendgefängnis.

Am Freitag wurden vor dem Landgericht Würzburg noch die letzten Zeugen im Prozess gegen den 15-jährigen Angeklagten vernommen. Dabei ging es abschließend um Mobilfunkdaten sowie Fotos und Videoafunahmen. Auch wurde noch einmal der Zeuge gehört, der damals die Polizei alarmiert hatte sowie dessen Mutter.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt sein Plädoyer und beantragte, den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten zu verurteilen sowie die Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Er beantragte ferner die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. Den Vorwurf eines Handelns aus Mordlust hielt die Staatsanwaltschaft aufgrund der durchgeführten Hauptverhandlung nicht aufrecht. Das Mordmerkmal der Heimtücke sieht die Staatsanwaltschaft aufgrund des Kopfschusses von hinten weiterhin als verwirklicht an.

Die Verhandlung wird am 01.08.2024 um 9 Uhr fortgesetzt mit den Plädoyers der Vertreter der Nebenklage und der beiden Verteidiger. Eine Urteilsverkündung ist geplant für den 05.08.2024.

Update vom 12.07.2024: Untergrund lässt kaum belastbare Angaben zum Tathergang zu 

Bei Prozess um den Tod eines14-Jährigen in Lohr am Main haben am Freitag (12. Juli 2024) vor dem Landgericht Würzburg hat ein Gutachter bestätigt, dass der tödliche Schuss eines heute 15-jährigen Mittelschülers von hinten kam. Das Projektil habe das Opfer in den Hinterkopf getroffen, bestätigte ein der Gutachter. 

Ein Sachverständiger vom Institut für Rechtsmedizin der LMU München erklärte am zehnten Verhandlungstag zudem, dass aufgrund des Untergrundes und der Örtlichkeiten zu möglichen Abläufen kaum belastbare Angaben gemacht werden könnten. Auch eine Rekonstruktion sei mittels einer solchen Analyse nicht möglich, hieß es weiter.

Zu Beginn der Hauzptverhandlung hatte der heute 15-Jährige den tödlichen Schuss gestanden. Er sei allerdings nicht absichtlich gefallen. Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist unter engen Voraussetzungen möglich.

Zehn Jahre als Höchstmaß für Mord

Der 15-Jährige Deutscher steht seit dem 3. Mai vor der Großen Jugendkammer. Laut Anklage tötete er im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule im fränkischen Lohr am Main den 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole. Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. 

Über seine Verteidiger hatte der Angeklagte laut Sprecherin weiter erklären lassen, ihm tue die Tat leid, er wünschte, er könnte alles rückgängig machen. Fragen zur Sache habe der Jugendliche nicht beantwortet, wie eine Gerichtssprecherin aus der Sitzung berichtete. 

Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist unter engen Voraussetzungen möglich.

Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole des Typs Ceska CZ 75, gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte. Wie der Jugendliche an die Waffe kam, ist öffentlich bisher nicht bekannt.

Laut Angaben des Gerichts könnte der Prozess schon Anfang August zu Ende gehen. Der nächste Verhandlungstag ist für den 19. Juli anberaumt. 

Update vom 05.07.2024: Weniger Zeugen als geplant sagen bei Verhandlungstag aus

Im Prozess um einen getöteten 14-Jährigen in Lohr am Main haben am Freitag (5. Juli 2024) vor dem Landgericht Würzburg drei Zeuginnen aus dem persönlichen und schulischen Umfeld der Beteiligten ausgesagt. Gerichtsangaben zufolge handelte es sich bei einer der Zeuginnen um eine Jugendliche, die den Getöteten vor der Tat im Bus getroffen hatte. 

Ursprünglich sollten am Freitag zwei weitere Zeugen aussagen. Diese seien verhindert gewesen, hieß es. Ein Zeuge sei umgeladen worden, die Aussage des anderen Zeugen sei mit dem Einverständnis alles Prozessbeteiligten verlesen worden. Weitere Angaben zu dem Verhandlungstag machte das Gericht nicht. 

Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist unter engen Voraussetzungen möglich.

Ein inzwischen 15-Jähriger Deutscher steht seit dem 3. Mai vor der Großen Jugendkammer. Laut Anklage tötete er im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule im fränkischen Lohr am Main den 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole. Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. 

Update vom 24.06.2024: Bruder des Opfers sagt vor Gericht aus

Am siebten Verhandlungstag (24. Juni 2024) des Prozesses um einen getöteten 14-Jährigen sagten der Bruder des Getöteten sowie acht weitere Zeuginnen und Zeugen aus.

Der Bruder sprach über das Wesen und die Persönlichkeit seine getöteten Bruders. Außerdem schilderte er wie die Familie von dem seines Bruders erfuhr und wie er die Situation danach erlebte. Über den mittlerweile 15-jährigen Angeklagten sagte er aus, dass er diesen nur aus seiner eigenen Schulzeit vom Sehen gekannt habe.

Im weiteren Verlauf des Sitzungstages sagten weitere jugendlich Zeuginnen und Zeugen aus, die sowohl den Angeklagten als auch den Getöteten kannten. Einige waren mit dem Opfer, andere mit dem vermeintlichen Täter befreundet.

Der Prozess wird am 5. Juli 2024 mit dem achten Verhandlungstag fortgesetzt, für den die Aussagen von fünf Zeuginnen und Zeugen vorgesehen sind.

Update vom 17.06.2024: Zeugen sagten zu Verhältnis der Jugendlichen aus

Im Prozess um einen getöteten 14-Jährigen in Lohr am Main haben am Montag (17. Juni 2024) vor dem Landgericht Würzburg acht Zeugninnen und Zeugen ausgesagt. Wie das Gericht bestätigte, stammen sie größtenteils aus dem Umfeld des Angeklagten und des Opfers.

Bei den Zeuginnen und Zeugen handele es sich um Jugendliche, die sowohl den 15 Jahre alten Angeklagten kennen als auch den getöteten 14-Jährigen kannten und mit ihnen in einer Klasse waren, teilte das Gericht mit. Sie hätten zu den Persönlichkeit des Angeklagten und des Opfers sowie deren Verhältnis zueinander ausgesagt. Auch Angaben zum Umgang mit Betäubungsmitteln sollen die Jugendlichen im Zeugenstand gemacht haben. Gerichtsangaben zufolge sei auch eine Waffe, die der 15-Jährige vor der Tat in Anwesenheit anderer herumgezeigt haben soll, Thema der Verhandlung gewesen. 

Eine unbeteiligte Zeugin bestätigte vor Gericht ein Treffen des Angeklagten und des Tatopfers im Bereich der Schule. Dort tötete der 15-Jährige laut Anklage im vergangenen September den 14-Jährigen mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole. Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. 

Die Öffentlichkeit ist in der Verhandlung vor der Großen Jugendkammer ausgeschlossen. Dies ist laut Gesetz immer der Fall, wenn sich das Verfahren ausschließlich gegen einen Jugendlichen richtet.

Update vom 13.05.2024, 14.15 Uhr: Pflichtverteidigerwechsel für Angeklagten - Anwälte im Interview

Im Nachgang zum Prozesstag am Montag, dem 13. Mai 2024 haben sich die Anwälte des Angeklagten und der Familie des Getöteten zu den aktuellen Entwicklungen geäußert. So verkündete Roj Khalaf, der Anwalt des Angeklagten, dass es einen Pflichtverteidigerwechsel auf Wunsch seines Mandanten gegeben habe. Die Entscheidung sei gefallen, "(...) nachdem er mit dem Verhalten und Auftritt der Münchner Kollegen in der Presse, aber auch was die Verteidigungsstrategie anging, nicht zufrieden war", so Khalaf gegenüber News5. Außerdem äußerte er sich zu der verlesenen Stellungnahme des angeklagten 15-Jährigen.

"Hinsichtlich der Umstände der Hintergründe der Tat, insbesondere wie es sich motivational verhält, gibt es eine andere Version, als die der Staatsanwaltschaft und die Aufgabe des Gerichts wird es sein, diejenige unseres Mandanten nunmehr zu überprüfen auf die Plausibilität hin." Desweiteren sei aus der Erklärung des Mandanten hervorgegangen, dass er "keinesfalls selbst derjenige war, der das Treffen iniziiert hat und keinesfalls die Tötung eines Menschen im Vorfeld geplant war". Er soll sich laut Khalaf in seiner Stellungnahme auch dazu geäußert haben, warum er eine Waffe mit sich führte - Genaueres ist jedoch noch nicht bekannt. Laut Martina Pfister-Luz, der Gerichtssprecherin, habe der Angeklagte in der Verteidigererklärung erklärt, "dass er die Sache sehr bedauert und sie am liebsten rückgängig machen würde".

Auch der Vater des Getöteten war am Montag vor Gericht und hat seine Aussage im Prozess gemacht. Der Anwalt der Familie des Getöteten, Norman Jacob sr., sagte dazu gegenüber News5 : "Das war sehr schwer für ihn. Das war so schwer, dass er es selber noch gar nicht überblickt hat". Er fügt hinzu: "Aber als er dann neben mir saß, nachdem er seine Aussage vorbei war, hat er körperlich reagiert".  Auch die Einlassung - die Stellungnahme eines Beklagten in einem Zivilprozess - ist für den Vater des Getöteten übersetzt worden. Dazu sagte Jacob: "(...) es enthält Antworten auf jeden Fall, die die Familie hat und die ganze Zeit hatte". Das habe aber "alles wieder aufgewühlt", so Jacob.  "Er wollte eigentlich heute Nachmittag dableiben, und er geht jetzt aber, weil er´s einfach nicht erträgt."

Update vom 13.05.2024, 11 Uhr: Jugendlicher gesteht Kopfschuss auf Mitschüler - Motiv Mordlust?

Erstmals seit seiner Festnahme hat ein wegen Mordes angeklagter Jugendlicher gestanden, einen 14-jährigen Mitschüler mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Der 15-Jährige ließ am Montag vor dem Landgericht Würzburg eine entsprechende Erklärung durch seine Verteidiger verlesen, wie Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz aus der nicht öffentlichen Verhandlung berichtete. Der Schuss sei allerdings nicht geplant gewesen, sondern aus der Situation heraus entstanden. Zum möglichen Motiv gab es zunächst keine Informationen.

Der 15-Jährige steht seit dem 3. Mai vor der Großen Jugendkammer. Laut Anklage tötete er im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule im fränkischen Lohr am Main den 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole. Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. 

Seit seiner Festnahme am Tattag hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen der Ermittler geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Deutsche den Serienmörder Jeffrey Dahmer, der eine der grausigsten Mordserien der USA verübte und über den es eine Netflix-Serie gibt, verehrt. Er soll die Tat nur begangen haben, um jemanden zu töten - also aus Mordlust

Da der Angeklagte jugendlich ist, schreibt das Gesetz eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen vor. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist unter engen Voraussetzungen möglich.

Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole des Typs Ceska CZ 75, gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte. Wie der Jugendliche aber an die Waffe kam, ist öffentlich bisher nicht bekannt. 

Update vom 03.05.2024, 11 Uhr: Erster Prozesstag nach einer Stunde beendet

Nach knapp einer Stunde ist der erste Prozesstag um den Tod eines 14-Jährigen auf einem Schulgelände in Franken beendet worden. Der Verteidigung solle noch ermöglicht werden, kurzfristig eingereichte Akten zu sichten, erklärte eine Sprecherin des Landgerichts Würzburg am Freitag. Das Verteidigertrio habe zudem eine Erklärung ihres 14 Jahre alten Mandanten in Aussicht gestellt. Der Prozess soll am 13. Mai fortgesetzt werden.

Der Deutsche ist wegen Mordes angeklagt. Er soll wie sein Opfer in der Kleinstadt Lohr im Landkreis Main-Spessart die Mittelschule besucht haben. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der 14-Jährige den gleichaltrigen Italiener am 8. September 2023 auf dem Schulgelände mit einem Kopfschuss von hinten getötet hat - heimtückisch, das Opfer habe nicht mit einem Angriff gerechnet. Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole, gehörte legal einem Nachbarn des Angeklagten. Wie der Schüler an die Pistole kam, ist öffentlich nicht bekannt.

Nach Überzeugung der Anklage hat der Verdächtige aus reiner Mordlust gehandelt - nach dem Vorbild des US-amerikanischen Serienmörders Jeffrey Dahmer. Er verübte eine der grausigsten Mordserien der USA.

Da der Angeklagte ein Jugendlicher ist, muss das Verfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts Würzburg ohne Öffentlichkeit stattfinden. Nicht einmal zur Anklageverlesung waren Zuschauer am Freitag (3. Mai 2024) zugelassen.

Der Teenager schweigt seit seiner Festnahme am Tattag zu den Vorwürfen. Für das Verfahren hat das Gericht bis zum 9. August 17 Verhandlungstage terminiert. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist aber laut Gericht unter engen Voraussetzungen möglich.

Update vom 03.05.2024, 9 Uhr: Prozess zum Tod eines 14-Jährigen laut Stadtpfarrer wichtig gegen Gerüchte

Knapp acht Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 14-Jährigen im fränkischen Lohr am Main beginnt am Freitag (3. März 2024) um 9 Uhr vor dem Landgericht Würzburg der Prozess gegen einen Gleichaltrigen. Die Öffentlichkeit ist in der Verhandlung vor der Großen Jugendkammer ausgeschlossen. Dies ist laut Gesetz immer der Fall, wenn sich das Verfahren ausschließlich gegen einen Jugendlichen richtet. Das Gericht plant allerdings, dass eine Sprecherin die Öffentlichkeit über einige Inhalte des Prozesses informiert, etwa ob der Angeklagte die Tat einräumt.

Dass einige Informationen aus dem Prozess nach außen dringen könnten, hofft auch hofft der katholische Stadtpfarrer von Lohr. Dies könne helfen, "Gerüchten und Falschinformationen Einhalt zu gebieten", sagte Sven Johannsen der Deutschen Presse-Agentur

"Es muss nicht jede Neugierde befriedigt werden. Manches geht uns auch gar nichts an, so zum Beispiel die Frage nach dem Verhältnis zwischen Opfer und Täter." Aber einige Informationen etwa zur Tatzeit und der Herkunft der Waffe halte er für durchaus hilfreich, "damit die Tat nicht von Menschen zu fantasiereich ausgeschmückt wird, die eigentlich gar nichts wissen können", sagte der Pfarrer. 

Jugendlicher (14) in Lohr am Main erschossen - das sind die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft

Johannsen hat nach eigenen Angaben gelegentlich Kontakt zur Familie des Opfers und leitete auch den Gottesdienst in der Stadtpfarrkirche St. Michael wenige Tage nach dem Tod des 14-Jährigen.

Nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft hat der Verdächtige aus reiner Mordlust gehandelt - nach dem Vorbild des amerikanischen Serienmörders Jeffrey Dahmer. Er verübte eine der grausigsten Mordserien der USA. Der angeklagte Deutsche soll sein Opfer am 8. September 2023 auf einem Schulgelände der Kleinstadt Lohr im Landkreis Main-Spessart mit einem Kopfschuss heimtückisch von hinten getötet haben. Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole, gehörte legal einem Nachbarn des Angeklagten. Wie der Schüler an die Pistole kam, ist öffentlich nicht bekannt. 

Ein 15-Jähriger hatte die Polizei am Tattag, einem Freitag in den Sommerferien, auf die Geschehnisse aufmerksam gemacht. Wenig später entdeckten Beamte den toten 14-Jährigen. Er war italienischer Staatsbürger und wohnte seit Jahren in Lohr im Landkreis Main-Spessart. 

Juristische Aufarbeitung wichtig für Familie des Opfers

Nach Worten des Stadtpfarrers ist es für die Familie des Opfers wichtig, dass der Tod ihres Angehörigen juristisch aufgearbeitet wird. Ferner gebe es in Lohr Menschen, "welche immer noch mit so einem Akt der Gewalt ringen und nach Antworten suchen, wie so etwas geschehen konnte". 

Zugleich habe sich die örtliche Politik des Auftrags angenommen, nachzufragen, wie das Leben für Jugendliche in der Stadt attraktiver werden kann. "Ich befürchte aber, dass wir da in einem Dilemma stecken", sagte Johannsen. "Vereine, Chöre, Kapellen, Pfarreien und Stadt bieten ja Möglichkeiten zum Engagement, aber nicht jeder Jugendliche möchte diese nutzen. Ich sehe die größte Herausforderung in der Gruppe von jungen Menschen, die durch keine Angebote angesprochen werden. Das ist sicher nicht nur ein Lohrer Problem." 

Für das Verfahren hat das Gericht bis zum 9. August 17 Verhandlungstage terminiert. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist nach Gerichtsangaben unter engen Voraussetzungen möglich.

Ursprungsmeldung vom 10.04.2024: Heftige Vorwürfe gegen mutmaßlichen Teenie-Killer (14) aus Lohr am Main

Gut sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 14-Jährigen im fränkischen Lohr am Main ist die Mordanklage gegen den mutmaßlichen Täter zugelassen worden. Der Prozess gegen den ebenfalls 14-Jährigen soll am 3. Mai 2024 vor dem Landgericht Würzburg beginnen, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch (10. April 2024) sagte.

Die Öffentlichkeit ist in dem Verfahren vor der Jugendkammer ausgeschlossen. Dies ist laut Gesetz immer der Fall, wenn sich das Verfahren ausschließlich gegen einen Jugendlichen richtet.

Nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft hat der Verdächtige aus reiner Mordlust gehandelt - nach dem Vorbild des amerikanischen Serienmörders Jeffrey Dahmer. "Er hat die Tat nur begangen, um jemanden zu töten", sagte ein Sprecher der Behörde zur Anklageerhebung. Dahmer, der eine der grausigsten Mordserien der USA verübte und über den es eine Netflix-Serie gibt, zerstückelte seine mindestens 17 männlichen Opfer zwischen 1978 und 1991 und aß Leichenteile.

Jugendlicher in Lohr am Main getötet: Woher hatte der Täter die Waffe?

Der angeklagte Deutsche soll sein Opfer am 8. September 2023 auf einem Schulgelände der Kleinstadt Lohr im Landkreis Main-Spessart mit einem Kopfschuss von hinten getötet haben. Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole, gehörte legal einem Nachbarn des Angeklagten. Wie der Schüler an die Pistole kam, ist öffentlich nicht bekannt.

Ein 15-Jähriger hatte die Polizei am Tattag, einem Freitag in den Sommerferien, auf die Geschehnisse aufmerksam gemacht. Wenig später entdeckten Beamte den toten 14-Jährigen. Er war italienischer Staatsbürger und wohnte seit Jahren in Lohr. Für das Verfahren hat das Gericht bis zum 9. August 17 Verhandlungstage terminiert. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist aber laut Gericht unter engen Voraussetzungen möglich.

Ein weiterer fränkischer Fall mit vielen offenen Fragen wird nun vor Gericht verhandelt: Es geht um Alexandra R., deren Leiche bis jetzt nicht gefunden wurde. gej/ami/mit dpa

Vorschaubild: © Pia Bayer/dpa/Archivbild