"Zeitungen wird es auch künftig noch geben"

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Staatskanzlei-Chef Thomas Kreuzer (rechts) war nach Kloster Banz gekommen und diskutiert hier mit Landrat Christian Meißner (Mitte) und Rainer Taubert. Foto: Gerda Völk
Staatskanzlei-Chef Thomas Kreuzer (rechts) war nach  Kloster Banz gekommen und diskutiert hier mit Landrat Christian Meißner (Mitte) und Rainer Taubert. Foto:  Gerda Völk

Der Chef der Bayerischen Staatskanzlei, Thomas Kreuzer, diskutierte in Kloster Banz mit dem Arbeitskreis der Juristen in der oberfränkischen CSU über die Möglichkeiten und Gefahren des Internets. Dabei sagte er, dass er überzeugt davon sei, dass es auch in 20 Jahren noch gedruckte Tageszeitungen geben werde.

"Bringt's euch ein in die politische Diskussion, auch auf kommunaler Ebene", lautete der Rat von Staatskanzleichef Thomas Kreuzer am Ende seines Besuchs im Kreis Lichtenfels an eine Gruppe junger Menschen. Auf Einladung des Arbeitskreises der Juristen der oberfränkischen CSU informierte Kreuzer am Samstag über eine Reihe von Themen, mit denen sich derzeit die Juristen konfrontiert sehen, allen voran die Herausforderung der Strafverfolgung im digitalen Zeitalter.

"Wir sind momentan nicht in der Lage, Kriminalität im Internet zu verfolgten", machte Kreuzer deutlich. Da kein Provider derzeit Daten, wie die IP-Adresse speichere, könnten Straftaten wie Morddrohungen oder Kinderpornografie nicht verfolgt werden. Eine Situation, die einmalig in der Welt sei. Laut Kreuzer sei das mit ein Grund, weshalb sich Internetkriminalität hauptsächlich in Deutschland abspiele.

Urheberrechtsschutz im Fokus


Ein weiterer Punkt der lebhaft geführten Diskussion betraf den Urheberrechtsschutz, dessen Durchsetzung mittlerweile ein erhebliches Problem darstelle. "Ohne Urheberrecht gibt es bald keine geistige Produktivität mehr", fürchtete Kreuzer. Wenn Filme gleich nach ihrem Erscheinen aus dem Internet heruntergeladen werden könnten, dann würden bei den hohen Produktionskosten bald keine neue mehr produziert.

"Dann können Sie sich nur noch Filme aus dem Jahr 1950 herunterladen", sagte er.
Auf der anderen Seite müsse überlegt werden, ob das Urheberrecht noch auf dem neuesten Stand sei und angemessene Schutzvorschriften enthalte. "Wenn Sie heute in ein Waffengeschäft gehen und ein Messer wollen, dann können Sie sich darauf verlassen, dass der Inhaber ihnen ein legales Messer verkauft", nannte Kreuzer ein Beispiel. Anders sei es im Internet, da gebe es Portale, die gegen Entgelt geistiges Eigentum verkauften, aber nicht die Inhaber der Rechte seien. Deshalb sollte die IP-Adresse gespeichert werden, damit der Inhaber der Rechte auch Zugriff darauf habe und seine Interessen wahren könne. Genauso sollten die Inhaber der Rechte auch dafür sorgen, dass diese legal erworben werden können.

Aus der Sicht der Rechtsanwälte sei Urheberrechtsschutz ein Thema, das weit in die Familien hineinreicht, stellte Rainer Taubert, als Bezirksvorsitzender des Arbeitskreises Juristen fest. Es sei beileibe keine Seltenheit mehr, dass sich ein jüngeres Familienmitglied aus dem Internet bei Nacht und Nebel Dinge herunterlädt,die dann für Probleme sorgen. Der Informationsfluss der Zukunft werde zu Gunsten des Internets zunehmen, ist sich der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei sicher.

Heimatzeitungen auf dem iPad


Verlagshäuser werden versuchen, künftig einen Teil ihres Umsatzes im Internet zu generieren. "Diese Entwicklung ist völlig von Technik getrieben." Früher konnte sich niemand vorstellen, einmal auf dem Handy die Tagesschau anzusehen. Heute liest er unterwegs seine Heimatzeitung auf dem iPad und verfolgt damit auch die Nachrichten des Hörfunks.

Trotz Internet werde es auch in 20 Jahren noch Tageszeitungen geben, auch in gedruckter Form. "Die Heimatzeitung wird es immer geben", so Kreuzer. Das in einer Demokratie nichts von allein kommt und allzu viel Zufriedenheit sich schnell ins Gegenteil wandeln kann, war ein Rat an die Jugend. Es genüge nicht den bisherigen Standard zu erhalten, man müsse ihn auch weiter entwickeln.