Wenig schuldbewusst

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Archivfoto: Jan Koch
Archivfoto: Jan Koch

Ein Handwerksmeister ist auf seinen Führerschein angewiesen. Nach einer Fahrt und einem Unfall unter Alkoholeinfluss, sollte er ihm abgenommen werden. Das passte ihm nicht, doch sein Einspruch war vergebens...

Von seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl dürfte sich ein 40-jähriger Handwerksmeister aus dem östlichen Landkreis mehr erhofft haben. Betrunken war er Auto gefahren und hatte einen Unfall verursacht. Dann hatte ihm der Notarzt mit einer Spritze Blut abgenommen. Dass der das durfte, zweifelte der Unfallverursacher an - deshalb sein Einspruch. Der aus dieser Blutentnahme ermittelte Promillewert lag bei 1,38. Am Amtsgericht wies nun Richter Armin Wagner den Einspruch zurück.

Mit 1,38 Promille

Am 28. September war der Angeschuldigte gegen Abend nahe Burgkunstadt mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Dies war ihm und vor allem einem entgegenkommenden Mann zum Verhängnis geworden, denn bei einem Abbiegevorgang geriet der Angeklagte wegen des hohen Tempos auf die Gegenfahrbahn. Neben 10 000 Euro Fremdschaden verursachte der angetrunkene Fahrer vor allem Prellungen beim Geschädigten.
Dann flatterte ihm ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Straßenverkehrgefährdung und fahrlässiger gefährliche Körperverletzung ins Haus. Mit einer Strafzahlung von 2400 Euro und einer einjährigen Sperrfrist für den Führerschein wurde der Mann belegt.

Vom Richter belehrt

Das empfand der Handwerksmeister als schwer hinnehmbar, da er in führender Position eines Betriebes im Außendienst auf den Führerschein angewiesen sei - und weil er Zweifel an der Gerichtsverwertbarkeit des ihm entnommenen Blutes hegte.
Gerichtsverwertbar sei es aber doch, und die Blutentnahme durch den Notarzt auch rechtmäßig, argumentierte der Richter. Er bezog sich auf ein Urteil eines Oberlandesgerichts und zeigte wenig Verständnis für den Unfallfahrer. Dass der Führerschein beruflich für ihn wichtig sei, habe der Mann schließlich auch gewusst, bevor er zur Flasche griff. Nach diesen Erläuterungen nahm der Beschuldigte seinen Einspruch zurück. MH