Von Testament bis gesetzliche Erbfolge: So regeln Sie Ihren Nachlass

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Notar Christian Fackelmann aus Bad Staffelstein. Foto: pr
Notar Christian Fackelmann aus Bad Staffelstein. Foto: pr
 

eim Vererben kann viel falsch gemacht werden. Mit dem Notar Christian Fackelmann aus Bad Staffelstein haben wir die grundlegenden Formen der Nachlassregelung und ihre wichtigsten Merkmale zusammengetragen.

Christian Fackelmann benutzt das Wort "Verteilungskämpfe". Es klingt brutal - und trifft den Kern der meisten Erbschaftsstreitigkeiten. Fackelmann ist seit 2014 Notar in Bad Staffelstein. Er erklärt, wie sich Ärger und unnötige Kosten beim Vererben vermeiden lassen.

Ist Verschenken besser?

Viele verschenken ihr Vermögen lieber. "Insbesondere, wenn sonst die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer überschritten würden oder man die Verteilung des Vermögens schon zu Lebzeiten - mit warmer Hand - regeln möchte." Ehegatten und eingetragene Lebenspartner dürfen 500 000 steuerfrei geschenkt erhalten, Kinder und Stiefkinder 400 000 Euro, Enkel und Kinder von Stiefkindern 200 000. "Man muss bei einer Schenkung allerdings die Zehn-Jahres-Frist bedenken", sagt Fackelmann. Benötigt derjenige, der so großzügig sein Geld verschenkt hat, Sozialleistungen, beispielsweise auch eine staatliche Unterstützung bei den Pflegekosten, kann er innerhalb von zehn Jahren nach dem Verschenken gezwungen sein, das Geld zurückzufordern. "Man muss also früh genug schenken", sagt der 39-Jährige.

Testament kann geändert werden

Allerdings können sich die Vorstellungen und Beziehungen im Lauf des Lebens wandeln - wenn das Vermögen verschenkt ist, lässt sich das nicht mehr ändern. Ein Testament kann hingegen jederzeit geändert werden.

Kleinigkeiten können als Nachtrag zum Testament ergänzt werden. Außerdem sollte regelmäßig, beispielsweise alle fünf Jahre, überprüft werden, ob der letzte Wille noch aktuell ist. Oft entwickeln sich Dinge anders als geplant. Hat sich nichts geändert, müssen Sie nichts tun. Ein einmal errichtetes Testament bleibt wirksam, bis es widerrufen wird. Das funktioniert bei den verschiedenen Formen der Nachlassregelung auf unterschiedliche Art. Was die Regelungen sonst noch unterscheidet, sehen Sie in folgender Aufstellung.

1) Das eigenhändige Testament

Beschreibung

Jeder Volljährige kann ein eigenhändiges Testament erstellen. Sie müssen es selbst vollständig von Hand schreiben. Eigenhändig eben. Ort, Datum und Unterschrift dazu:  fertig.

Aufwand Selbst wenn es schnell mit Buntstift auf einen Bierdeckel geschrieben wird: Ein eigenhändiges Testament ist auch mit  wenig Aufwand gültig.

Kosten

Die Erstellung ist kostenlos. Allerdings kann es später teuer werden, insbesondere wenn Grundbesitz, Bankguthaben oder Wertpapiere in nicht ganz unerheblichem Umfang vorhanden sind: Ohne notarielles Testament kann der Nachweis des Erbrechts gegenüber dem Grundbuchamt und oft beispielsweise auch gegenüber Banken nur durch Erbscheine erbracht werden - und die kosten Fackelmann zufolge etwa doppelt soviel wie die Gebühren für notarielles Testament oder Erbvertrag gewesen wären.

Sicherheit

Höheres Verlustrisiko: Es ist nicht garantiert, dass das eigenhändige Testament  nach dem Tod gefunden wird; auch besteht das Risiko, dass der Finder des Testaments es nicht abliefert. Hinterlegen Sie das Testament (gegen eine Gebühr von etwa 75 Euro) beim Amtsgericht.  

Inhalt

Werden die  persönlichen Vorstellungen nicht auch rechtlich eindeutig nachvollziehbar formuliert, kann  das zu unterschiedlicher Auslegung, Missverständnissen und Streit führen. "Viele trauen sich zu,  so etwas zu schreiben. Was dabei nicht bedacht wird:  Wenn"s drauf ankommt, kann man den Erblasser nicht mehr fragen: Wie hast du das  gemeint?", beschreibt Fackelmann die häufigste Ursache von Konflikten. Typisches Problem sei beispielsweise, dass die Menschen in Einzelgegenständen denken: Der Sohn bekommt das Haus, die Tochter das Geld. "Man macht das Testament mit 65. Mit 75 zieht man ins Betreute Wohnen und verkauft das Haus. Dann bekäme eventuell der Sohn gar nichts, wenn dieser Fall nicht geregelt ist und nicht daran gedacht wird, das Testament zu ändern."

Widerruf

Dokument vernichten, neues Testament erstellen und das sicherheitshalber beginnen mit "Ich widerrufe mein Testament vom xx und errichte hiermit ein neues Testament." So räumen Sie nach Ihrem Tod jeden Zweifel aus. Wer ein handschriftliches Testament beim Amtsgericht hinterlegt, kann es jederzeit  aus der Verwahrung entnehmen. Das handschriftliche  Testament bleibt dabei wirksam, wenn es nicht vernichtet oder durch ein neues ersetzt wird.

2) Das notarielle Testament

Beschreibung

Ein Notar setzt den letzten Willen auf und beurkundet das Testament.

Aufwand Kurzzeitig aufwändig: In einem Beratungstermin besprechen Sie den Inhalt des Testaments mit dem Notar; in einem weiteren Termin wird das Testament beurkundet. 

Kosten

Es fallen sofort Gebühren an. Diese sind abhängig vom Wert des Vermögens. Fackelmann erklärt, dass beispielsweise bei 200 000 Euro Vermögen ein Einzeltestament beim Notar etwa 520 Euro brutto kostet. Außerdem fallen bei jeder Änderung des Testaments  geringere Gebühren an. Die Erben sparen sich dafür später den Erbschein: Das notarielle Testament ersetzt dieses vom Amtsgericht ausgestellte Dokument. Insgesamt ist das notarielle also praktisch immer günstiger als das eigenhändige Testament.

Sicherheit

Durch die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer  und die Hinterlegung beim Amtsgericht ist sichergestellt, dass  die Urkunde im Todesfall gefunden und das Testament eröffnet wird. Ein notarielles Dokument hat bei Streitfällen besondere Beweiskraft. Dass der Ersteller des Testaments bei klarem Verstand war, steht grundsätzlich außer Frage, denn der Notar hat sich davon überzeugt und die "Testierfähigkeit" auch im Testament vermerkt.

Inhalt

In einem Vorgespräch berät der Notar und findet heraus, was der Wille der Menschen ist: "Die Leute äußern ihre Wünsche, wir helfen ihnen dabei, ihre Interessen und Vorstellungen zu strukturieren. Wir übersetzen  das dann in rechtssichere Formulierungen", sagt Fackelmann. So dass auch wenn sich im Leben oder der Vermögenssituation etwas verändert, eindeutig klar ist, worum es dem Erblasser geht.

Widerruf

Ein notarielles Testament kann durch ein neues notarielles Testament, einen Erbvertrag oder ein handschriftliches Testament widerrufen werden. Auch wenn es aus der Verwahrung des Amtsgerichts entnommen wird, ist es unwirksam. Wird kein neues Testament verfasst, gilt die gesetzliche Erbfolge.

3) Sonderfall gemeinschaftliches Testament

Beschreibung

Eheleute oder eingetragene Lebenspartner können gemeinsam ein Testament verfassen. Bei der eigenhändigen Variante schreibt einer den Text mit der Hand, beide unterschreiben mit Ort und Datum. Oder das gemeinschaftliche Testament wird durch einen Notar verfasst. Bekannte Variante ist das  "Berliner Testament".

Aufwand

Je nach Form kurzzeitig aufwändig: Absprachen mit dem Partner, Notartermine.

Kosten

Gebühren fallen bei Erstellung oder im Erbfall an, je nachdem, ob ein eigenhändiges oder notarielles Testament erstellt wird.

Sicherheit

Je nachdem, ob eigenhändige oder notarielle Variante.

Inhalt

Eheleute setzen sich in einem so genannten "Berliner Testament" häufig gegenseitig als Alleinerben ein, damit der Partner z.B. nicht von den Kindern gezwungen werden kann, das Wohnhaus zu verkaufen, um sie auszubezahlen. Das Pflichtteilsrecht der Kinder kann mit dem Berliner Testament aber nicht ausgeschlossen werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Es kann aber mit allen, die einen Pflichtteilsanspruch haben, ein (zwingend notarieller) Pflichtteilsverzichtsvertrag abgeschlossen werden. "Das ist vor allem bei größeren Vermögen oder schwer veräußerbaren Nachlassgegenständen sinnvoll, z.B. Unternehmen, um zu vermeiden, dass diese verkauft werden müssen, um Geld zur Zahlung von Pflichtteilsansprüchen verfügbar zu haben." Ein weiteres Problem kann sein, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Partners an das Testament gebunden ist und es grundsätzlich nicht mehr ändern kann. Kompliziert wird es z.B. wenn er noch einmal heiratet oder sich derjenige, der ursprünglich als Schlusserbe vorgesehen war, nicht wie erhofft verhält und nun enterbt werden soll. Sollen spätere Änderungen möglich sein, muss dies ganz konkret festgelegt werden.

Widerruf

Wie beim Einzeltestament (eigenhändig oder notariell) - unproblematisch, so lange die Partner gemeinsam handeln.

4) Der notarielle Erbvertrag

Beschreibung

Es ähnelt dem gemeinschaftlichen Testament beim Notar, kann jedoch auch von Menschen, die nicht verheiratet oder verpartnert sind, geschlossen werden: z.B. Eltern und Kinder, unverheiratete Paare.

Aufwand

Wie beim notariellen Testament

Kosten

Gebühren für den Notar gleich und bei etwaigen Änderungen, dafür später keine Kosten für Erbscheine (analog zum notariellen Testament).

Sicherheit Wie beim notariellen Testament

Inhalt Fachliche und rechtssichere Beratung durch den Notar (siehe notarielles Testament).

Widerruf

Ein Erbvertrag kann, sofern keine einseitigen Rücktrittsrechte vorgesehen sind, grundsätzlich nur gemeinsam aufgehoben werden. Ansonsten wie beim notariellen Testament

5) Gesetzliche Erfolge

Beschreibung Wenn Sie nicht durch Testament oder Erbvertrag vorsorgen, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Aufwand

Keinerlei Aufwand für den Vererbenden

Kosten

Wer nichts tut, muss auch keine Gebühren zahlen. Die Erben müssen später (z.B. wenn es um Grundstücke geht) die Kosten der Erbscheine tragen.

Sicherheit

Die gesetzliche Regelung gilt immer.

Inhalt

Sie geben die Verteilung Ihres Erbes in die Hand des Gesetzgebers. Er geht davon aus, dass Sie Ihre nächsten Angehörigen begünstigen wollen. Entsprechend der gesetzlichen Erbfolge bekommt grundsätzlich  Ihr Ehegatte die Hälfte des Vermögens, wenn Sie Kinder haben und  keinen  Ehevertrag mit besonderen Regelungen, sondern den üblichen gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft). Der Rest wird unter den Kindern aufgeteilt - ist ein Kind bereits gestorben, geht das Erbe zunächst an dessen   Kinder (die Enkel), dann an andere Verwandte über. So können auch Neffen oder Nichten neben dem Ehepartner erbberechtigt sein - auch wenn das nicht so gewollt war. Gibt es  keine Verwandten, erbt der Staat.

Widerruf

entfällt