Sozialbetrug: Ist noch jemand beteiligt?

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Ein Arbeiter, der vorgibt, kein Gehalt bekommen zu haben, eine Firma, die sich erst nach ihrer Gründung ihr Werkzeug zulegt und andere Ungereimtheiten - für diesen Fall interessiert sich der Leitende Oberstaatsanwalt, Anton Lohneis, seit Dienstag umso mehr. Er könnte nämlich weitere Kreise ziehen.

Zwar wurde der Prozess wegen Sozialbetrugs erneut neu angesetzt, aber diesmal kann es sein, dass noch eine weitere Person Unannehmlichkeiten bekommt. Zur Vorgeschichte: 2012 machte sich eine Firma im Landkreis daran, Gartenarbeiten anzubieten. Geschäftsführerin war eine Endvierzigerin, der Mitarbeiter ihr Lebensgefährte. Der erhielt lange Zeit gar kein Gehalt, ab Mai dann aber so um die 600 Euro monatlich. Ein Abkommen, das in beiderseitigem Einvernehmen zwischen der Frau und ihrem Lebensgefährten getroffen worden sein soll.

Da fragt sich die Staatsanwaltschaft, weshalb der Mann, der noch zum Unterhalt eines Kindes verpflichtet ist, sich mit so wenig Geld begnügt. Aber auch die Rentenversicherung interessiert sich für dieses Modell, hat sie doch selbst schon eine Betriebsprüfung in die Wege geleitet. Hat der Mann, der angab, über Monate kein Geld erhalten zu haben, nicht vielleicht doch einen Lohn bezogen? Wenn ja, woraus?

Am Dienstag wurde der 52-Jährige vereidigt, bevor er erneut zu Protokoll gab, dass er keinen Lohn erhalten habe. Vereidigung als Druckmittel, denn sollte sich die Aussage als Lüge herausstellen, würde sich der Vereidigte eines weiteren Vergehens schuldig machen.

Der Rechtsanwalt der Geschäftsführerin des Kleinbetriebs, die überdies selbst noch in einem anderen Unternehmen angestellt ist, mag kein Fehlverhalten erkennen. Christian Barthelme argumentierte damit, dass der Kleinbetrieb Umsatzsteuer erwirtschaftet habe und - abgesehen von dem Mitarbeiter, der ja freiwillig auf Lohn verzichtete, um den Betrieb aufzubauen und auszustatten - niemandem ein Schaden entstanden sei. Schon einmal hatte sich der Anwalt dafür stark gemacht, dass in dem Verfahren ein Zeuge angehört wurde, von dem er sich Entlastung erhoffte. Dies verzögerte den Prozess, brachte Durcheinander in den zeitlichen Rahmen und führte dazu, dass eine Vernehmung sogar zur höchst unüblichen Zeit um 7 Uhr morgens stattfand.

Nun ist der Anwalt erneut in die Offensive gegangen und empfahl die Anhörung einer Frau, die den Betrieb steuerlich beraten habe. Wer das sei, und was sie sich dabei gedacht habe, interessiert jetzt auch Lohneis, der nicht glaubt, dass das am Urteil etwas ändern würde, aber sehen möchte, welche Kreise die Angelegenheit womöglich noch zieht. Es wird also eine dritte Sitzung Mitte Mai geben.