Mann bedrängte weiblichen Übernachtungsgast sexuell

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Symbolfoto
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Wegen sexueller Nötigung wird ein 23-Jähriger aus dem Landkreis zu 21 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Als ungünstig wurde ihm angekreidet, dass die Geschädigte aufgrund seines Verhaltens vor Gericht geladen werden musste.

Mehrfach wurde der Angeklagte darauf hingewiesen, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirken würde. Schon darum, weil es der Zeugin eine peinliche Aussage ersparen würde. Zweimal schien der 23-jährige Angeklagte in dem Prozess um sexuelle Nötigung einzulenken. Zweimal machte er diese Überlegungen wieder rückgängig. Das Verfahren nahm seinen Lauf.

Mehrmals vor Gericht

Schon einmal hatte es der in Burgkunstadt wohnende Beschuldigte mit einem Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu tun. Darüber hinaus noch mehrfach mit Verfahren wegen Körperverletzungen oder Diebstahl.

Als 18-Jähriger habe er eine 13-jährige Freundin gehabt, die Beziehung beendet und aus Rache eine Anzeige erhalten, erklärte der Mann. Derlei Erklärungen hatte er öfter zur Hand, was ihm einen Rüffel einbrachte.

"Es wirkt fast so, als würden Sie sich immer in der Opferrolle sehen", sagte Strafrichter Christoph Lehmann an den vor ihm sitzenden Mann gerichtet.

Am 29. März dieses Jahres soll er gegen den Willen einer 17-jährigen Frau in seiner Wohnung in deren Hose gefasst haben. Zudem habe er auf ihr gelegen, was den Nötigungsvorwurf erhärtete, da die Frau so nicht habe fliehen können.

Mehrmaligen Aufforderungen, sein Tun zu unterlassen, sei er nicht nachgekommen, so Staatsanwältin Susanne Heppel. Zudem soll der junge Mann kopulierende Bewegungen auf der Frau ausgeführt haben.
Diesen Vorwurf bestritt der Burgkunstadter, zudem wies er von sich, der Frau in die Hose gefasst zu haben. Ja, selbst dass er nach einvernehmlichem Küssen bei seinem Tun erregt gewesen sei, leugnete er. "So wie sie es schildern ... ist das lebensfremd", kommentierte Lehmann die Einlassungen, zumal sich der Angeklagte nun schon mehrfach widersprochen hatte. Sein Argument, wonach er bei seiner Vorbelastung einen "solchen Blödsinn" doch nicht noch einmal machen würde, zog nicht.

"Keine Bewegungen gemacht"

"Ich habe ständig mit Leuten zu tun, die Blödsinn immer wieder machen", quittierte Lehmann die Einlassung. Und er legte dem Angeschuldigten erneut nahe, das Verfahren durch ein Geständnis abzukürzen, denn "wenn die Zeugin glaubwürdig aussagt", dann würde es zappenduster, so Lehmann andeutend. "Aber ich habe keine Bewegungen gemacht", schob der Mann nach.

Zum Hergang des Geschehens: Am 29. März war die Kronacherin auf einer Veranstaltung in der Lichtenfelser Stadthalle. Eine Übernachtungsmöglichkeit suchte die Frau bei dem ihr bekannten 23-Jährigen. Der war zum damaligen Zeitpunkt der Freund ihrer Freundin und nahm sie zu sich. Im Schlafzimmer habe sich die Frau aufs Bett gelegt und sei bald von ihm geküsst worden.

Noch blieb es bei Einvernehmlichkeiten. Dann aber soll der Mann mehr gewollt haben. Belastungseifer zeigte die junge Frau während ihrer Vernehmung nicht. Aber sie bestand weitgehend auf den von der Staatsanwaltschaft erarbeiteten Tatvorwürfen. "Wenn man das so hört, könnte man auf den Gedanken kommen, warum hat sie sich denn nicht mehr gewehrt?", äußerte Lehmann während der Vernehmung des Opfers. Angst vor Schlimmerem, lautete die sinngemäße Antwort. Noch heute "bedrückt mich" der Vorfall, so die 17-Jährige. Inwieweit ihr Gastgeber zu angetrunken zum klaren Denken gewesen sei, wollte der Richter wissen und erhielt zur Antwort: "Ich denke, er wusste noch, was er macht."

Zeugin als glaubwürdig eingeschätzt

Für die Glaubwürdigkeit des als Zeugin aussagenden Opfers sprach auch die Aussage einer Polizistin, die nach der Tat ein Protokoll zum Vorfall aufnahm. Sie erinnerte sich noch daran, dass es "nicht einfach für sie gewesen" sei, darüber zu sprechen und sogar wünschte, dass die Mutter in einem separaten Raum bleiben sollte. Eine Tat am "unteren Rand" und mit "einvernehmlichem Beginn" nannte Staatsanwältin Susanne Heppel den Vorfall, für den sie dennoch eine 23-monatige Haftstrafe zur Bewährung forderte. Und 2000 Euro Geldstrafe als Bewährungsauflage.

Nicht unähnlich fiel dann das Urteil aus: Ein Jahr und neun Monate Haft, Bewährungsauflage 160 Arbeitsstunden. Eben das machte die Vernehmung der 17-Jährigen vonnöten.