Junger Lichtenfelser hat schon in fünf Lokalen Hausverbot

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Ein 18-Jähriger stand wegen Hausfriedensbruch vor Gericht - nicht zum ersten Mal. Diesmal wurde er zu 300 Euro Geldstrafe "verdonnert".

Das Bild, das der Angeklagte am Montag vor Gericht abgab, zeichnete sich zwischen Weltfremdheit und Unbeholfenheit ab. Wegen Hausfriedensbruch stand der 18-jährige Lichtenfelser vor Gericht und wurde von Richterin Ulrike Barausch gleich wiedererkannt: "Wir sind ja schon richtig alte Bekannte", so Barausch das Vorleben des jungen Mannes kommentierend. Nun hatte er zu erklären, weshalb er Ende Oktober 2017 trotz eines gegen ihn verhängten Hausverbotes ein Lokal in der Lichtenfelser Innenstadt aufsuchte.

Wer ihm während der Verhandlung zur Seite stand, war sein Erziehungsbeistand, der ihm derzeit dabei behilflich ist, sein Leben in den Griff zu bekommen. "Mein Freund", wurde der Erziehungsbeistand mehrmals von dem 18-Jährigen genannt, bis jener zu dieser Formulierung Stellung nahm: "Ich bin Erziehungsbeistand - ich weiß auch nicht, warum er immer Freund zu mir sagt."


Nur zwei Bier ...

Eigentlich, so der Beschuldigte, habe er in der Lokalität nur ein, zwei Bier zu sich nehmen wollen. Und der Vorfall, der einstmals dazu führte, dass er in diesem Lokal Hausverbot erhielt, sei auch nicht so schlimm gewesen. "Ein Freund von mir hat dort (vor die Tür) hingebrunzt", schilderte der Teenager den damaligen Vorfall. Dann schilderte er eine einfache Mechanik: "Mitgefangen - mitgehangen." Doch schon im Satz darauf räumte er ein, dass er selber auch vor den Laden "gebrunzt" hätte.

Alles wäre womöglich von Staatsanwältin Claudia Schellhorn und Richterin Barausch belächelt worden, wenn der Angeklagte nicht erst acht Wochen vorher schon einen Hausfriedensbruch begangen hätte, also Zutritt zu einem Lokal nahm, das zu betreten ihm nicht gestattet war. "Wo haben Sie eigentlich überall Hausverbot?", erkundigte sich bei dieser Gelegenheit Ulrike Barausch. Zur allgemeinen Verblüffung kam der Beschuldigte in seiner Aufzählung auf fünf Lichtenfelser Gaststätten. "Es ist doch nicht normal, dass man fast überall Hausverbot hat", wunderte sich die Richterin und erfuhr von dem Angeklagten, dass er nicht wegen Körperverletzungen, sondern wegen "kleinerer Geschichten" Hausverbote habe. Zum Beispiel "nur wegen Beleidigungen".

Nach Klärung seiner Familienverhältnisse, riet ihm die Richterin, jetzt so langsam eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Beispielsweise für seine kleine Schwester. Die Antwort darauf ließ die Frage aufkommen, ob der Lichtenfelser seine Lage geistig durchstieg: "Ne, ich bin 18 Jahre, dafür ist meine Mutter zuständig."

Lebensumstände, Ziele, Gepflogenheiten, Umgang mit seinen Finanzen - allderlei wollte Richterin Barausch von dem jungen Mann und seiner Erziehungshilfe wissen. "Und die Schulnoten?", so Barausch in erkundigendem Ton. "Es geht so - 4,0. Ich bin nicht der schlechteste", gab der 18-Jährige zu seinen Lehrlingsnoten wider. Vier Verfahren wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch sind gegen ihn angestrengt worden, eines wurde eingestellt. Seitdem zahlt er 500 Euro Geldauflage. Zwar bescheinigte ihm sein Erziehungshelfer, "keinen Überblick über seine Schulden" zu haben, dafür reflektiere er aber reifer zu seinen Problemen. Überdies tränke er weniger Alkohol und treibe mehr Sport.

Mit einem hörbaren Durchatmer nahm sich Staatsanwältin Claudia Schellhorn des aktennotorischen Verhaltens des Angeklagten an und redete ihm ins Gewissen: "Irgendwann ist es mit Geldauflagen nicht mehr getan (...) irgendwann führt das (sein Verhalten) mal in eine JVA." 500 Euro forderte sie in ihrem Plädoyer als Geldauflage.

"Was sagen Sie dazu?", wollte Barausch von dem Angeklagten wissen. "Das ist viel zu viel für das, dass ich nur zwei Biere trinken wollte", entgegnete der Gefragte. Dann wurde das Urteil verkündet: 300 Euro Geldstrafe.