Erst Jacke gestohlen, dann zugeschlagen

1 Min
Ein Dieb schlug in einer Altenkunstadter Kneipe sofort zu, als er ertappt wurde. Sym,bofoto: Christopher Schulz
Ein Dieb schlug in einer Altenkunstadter Kneipe sofort zu, als er ertappt wurde. Sym,bofoto: Christopher Schulz

Ein 18-Jähriger stahl in einer Altenkunstadter Kneipe eine Jacke. Als er von Eigentümer überrascht wurde, schlug er diesen. Eine Schlägerei folgte.

Zu einer handfesten Schlägerei kam es in der Nacht zum Freitag nach einem Jackendiebstahl in der Gaststätte "Nepomuk".

Wie die Polizei mitteilt, hatte gegen 0.20 Uhr, ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Lichtenfels in der Gaststätte die Jacke eines 29-jährigen Kronachers an sich genommen. Der rechtmäßige Eigentümer der Jacke beobachtete zufällig den Diebstahl und sprach den jungen Mann an.

Der Täter ließ sich dadurch jedoch nicht beirren und wollte die Gaststätte mit seiner Beute verlassen. Als ihn der Bestohlene festhielt, versetzte der Ertappte seinem Gegenüber mit einer Bierflasche unvermittelt einen Hieb auf den Kopf. In die laufende Auseinandersetzung mischte sich nun auch noch ein 22-jähriger Bekannter des Schlägers ein und tat es seinem Vorgänger mit einem Cocktailglas gleich. Angehörige des Sicherheitsdienstes und andere Gäste beendeten schließlich das Handgemenge und brachten die beiden nach draußen. Die beiden Schläger waren leicht alkoholisiert.


Gürtel als Waffe benutzt

Dort hatte der 18-Jährige aber noch nicht genug. Er zog seinen Gürtel aus und verletzte damit drei weitere junge Männer. Den 29-jährigen Eigentümer der Jacke und einen Mann, der mit dem Gürtel geschlagen worden war, mussten die Rettungskräfte in ein Krankenhaus bringen.

Die hinzu gerufenen Beamten der Lichtenfelser Polizei nahmen die beiden Schläger noch an der Gaststätte fest.
Das Fachkommissariat für Raubdelikte der Kripo Coburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Die beiden Täter müssen nun mit Anzeigen wegen versuchten räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung rechnen.

Nach Auskunft von Peter Müller, Pressesprecher der Polizei in Bayreuth, wurden die beiden Beschuldigten nicht in U-Haft genommen, sondern auf freien Fuß gesetzt. Die Zeugenvernehmungen durch die Kripo seien noch nicht abgeschlossen, und auch die Beschuldigten würden zum Tathergang noch vernommen.

Dass es sich bei räuberischem Diebstahl nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, macht ein Blick ins Strafgesetzbuch deutlich: Derartige Delikte werden, je nach der Schwere, mit Freiheitsstrafen "nicht unter einem Jahr" geahndet.