Er schlägt seine Freundin, sie trennen sich, sie finden wieder zusammen. Der unstete Weg eines 20-Jährigen führt ihn vor Gericht - nicht zum ersten Mal.
Als sonderlich erwachsen wurde der 20-jährige Angeklagte nicht angesehen. Harmlos war er aber auch nicht. Weil er Anfang Juni 2012 mehr als nur handgreiflich gegen seine Freundin wurde, wurde er am Montag in einem Jugendschöffenprozess wegen gefährlicher Körperverletzung nach Jugendstrafrecht verurteilt. "Ein letzter Versuch", wie Richter Armin Wagner betonte.
220 Arbeitsstunden wird der Lichtenfelser ableisten müssen. Zeit genug hat er, denn er ist derzeit ohne feste Beschäftigung und beinahe wollte es auf dem Amtsgericht so scheinen, als ob er auf feste Beschäftigung keinen großen Wert legt. "Was machen Sie den ganzen Tag", erkundigte sich Wagner. Aus einem vorherigen Urteil waren noch 150 nicht abgeleistete Stunden offen. Und das, obwohl der junge Mann seit November arbeitslos ist.
Bevor der Prozess begann, saßen der Angeklagte und sein damaliges Opfer eng beisammen. Sein damaliges Opfer war seine damalige Freundin, dann Ex-Freundin, jetzt wieder Freundin. Da es zu keinem Verlöbnis kam, musste die 17-Jährige gegen den Angeklagten auch aussagen. Der kam der jungen Frau im Juni auf die Schliche, dass diese sich wohl in einen anderen Mann verliebt hatte. Weil sie ihm auch noch "ins Gesicht gelacht" habe, seien bei ihm die Sicherungen durchgebrannt, und er schlug ihr mit der Faust ins Gesicht und auch noch in den Bauch. Das war die Ansicht von Staatsanwältin Melanie Krapf. Der Angeschuldigte selbst sprach abmildernd von "Schelle".
Nicht zur Verhandlung stand ein Vorfall, der ebenfalls stattgefunden haben soll: "Später hat er mir ein Messer an die Kehle gehalten und gesagt, nächstes Mal darfst du dich umbringen", sagte die Zeugin. Ein Vorfall, der sich nach Einlassung des Beschuldigten so nicht abgespielt habe. Seit drei Tagen ist das Paar wieder zusammen. Eine "lebhafte Beziehung", wie Wagner bemerkte. Der letzte Trennungsgrund bestand für das junge Mädchen nicht mehr in der Gewalttätigkeit von einst, sonder darum, weil "er mich andauernd für eine andere verlässt", wie sie sagte.
Auch gegen seine eigene Mutter erhob er schon die Hand. Zudem bestahl er sie, um das Diebesgut, das an sich keinen großen materiellen Wert besaß, zu versetzen.
18 Tage Wehrdienst vor Abbruch, eine gleichfalls abgebrochene Lehre, zweimal die 8. Klasse wiederholt und "computersüchtig" geworden. Stationen eines Lebens, über das der Angeschuldigte Auskunft geben musste. Es wirkte, wie ein Leben in konsequenter Inkonsequenz. Selbst zur Jugendgerichtshilfe, einer für ihn verbindlichen Einrichtung, brach der 21-Jährige den Kontakt ab. Als seitens einer Vertreterin dieser Institution zur Sprache gebracht werden sollte, wie erwachsen der junge Lichtenfelser denn nun sei, fasste Wagner die Antwort in dem Satz "Er schwankt noch so durchs Leben" zusammen. "Es fehlt ein Schulabschluss, es fehlt Durchhaltevermögen - warten Sie nicht darauf, dass ihnen ein Traumjob angeboten wird", riet Wagner dem Angeklagten, indem er ihm gleichzeitig zu einer Kehrtwende im Leben ermutigte. Ein letztes Mal noch sollte eine Nicht-Haftstrafe ausgesprochen werden.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen wurde der Mann zu 220 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt. Außerdem noch zu einer zehnmonatigen Teilnahme an einem Projekt der Caritas sowie einem Anti-Aggressionstraining. Unter eigener Kostenbeteiligung.