Noch haben Stromer im Straßenverkehr Seltenheitswert, aber die Gerichte beschäftigen sie trotzdem.
Ein Leser aus Coburg hat über unser Portal "inFrankenmelder" auf eine Grauzone im Straßenverkehrsrecht hingewiesen: Dürfen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor vor Ladesäulen für E-Autos parken? Oder muss ein Autofahrer, der eine Strom-Tankstelle blockiert, mit einem Bußgeld rechnen?
Die Antwort ist eindeutig zweideutig: Es kommt darauf an! Entscheidend ist, ob es sich bei dem Parkplatz vor der Ladesäule um eine öffentlichen oder private Fläche handelt. Bei Privatgrund ist die Sachlage klar: Der Eigentümer hat Hausrecht und kann jeden, der zu Unrecht parkt, abschleppen lassen.
Besondere Parkplätze
Bei öffentlichen Flächen wird es komplizierter. Es gibt amtliche Park- und Parkverbotsschilder, die unmissverständlich sind und beachtet werden müssen. Das bekannteste Beispiel ist der Stellplatz für Behinderte: Wer dort sein Auto abstellt ohne entsprechende Berechtigung, muss mit einem Knöllchen rechnen.
Anders als das Zusatzsschild für Behinderte ist aber etwa der "Frauenparkplatz" nicht in der Straßenverkehrsordnung zu finden. Wer unberechtigt parkt, verhält sich rücksichtslos, aber er kann nicht belangt werden. Die Ausnahme ist wiederum der private Parkraum etwa in einer Tiefgarage.
Bei Schildern wie "Nur für Elektrofahrzeuge" gilt der gleiche Grundsatz wie beim "Frauenparkplatz": Solche Schilder sind keine amtlichen Verkehrszeichen und somit unverbindlich.
Aber die Rechtsprechung zu diesen Regelungen ist widersprüchlich. So entschied das Amtsgericht Lüdinghausen am 15. Juni 2015, dass ein Autofahrer, der mit einem herkömmlichen Auto an einer beschilderten E-Säule geparkt hatte, das gegen ihn verhängte Bußgeld nicht bezahlen muss.
Begründung: Das Zusatzschild "Elektrofahrzeuge" hat keine gesetzliche Grundlage. So lange solche Zusatzschilder nicht in die StVO aufgenommen sind, darf man mit einem normalen Pkw auf diesen Plätzen parken, ohne Bußgeld zu bekommen (Aktenzeichen 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15).
In einem ähnlichen Fall entschied das Oberlandesgericht Hamm völlig anders: An Aufladesäulen für Autos mit Elektroantrieb darf das Parken für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor untersagt werden - auch wenn die Beschilderung in der StVO nicht vorgesehen ist. Solche Schilder stellten einen Verwaltungsakt dar. Verkehrsteilnehmer hätten nicht selbst zu entscheiden, ob sie ein behördlich aufgestelltes Verkehrszeichen befolgen wollten (OLG Hamm, Az. 5 RBs 13/14).
Kommunen dürfen handeln
Es gilt das im Juni 2015 vom Bundestag verabschiedete Elektromobilitätsgesetz. Damit hat der Gesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, "amtlichen" Parkraum für E-Fahrzeuge zu schaffen. Damit die Regeln greifen, müssen die Städte und Gemeinden Verordnungen erlassen, die entsprechende Schilder mit sich bringen.
Es könnte so schön sein: der durch erneuerbare Energien gewonnene Strom fließt über Ladestationen in die Akkus von Elektroautos. Doch so einfach ist es leider nicht. Brose-Chef Michael Stoschek wies kürzlich beim Neujahrsempfang der Stadt Bamberg darauf hin, dass das durch erneuerbare Energien erzeugte Stromvolumen schon jetzt nicht mehr ausreiche, den Bedarf zu decken.
Das Online-Portal von "Welt N 24" nennt Gründe: "Mit dem derzeitigen Strommix Deutschlands verursacht beispielsweise der Mitsubishi iMiEV pro Kilometer 92 Gramm CO2, E-Mini und ESmart sogar weit über 100. Das sind Werte, die moderne Spar-Diesel und Hybrid-Autos auch erreichen oder gar unterbieten. Bei einer für Europa typischen Energiezusammensetzung aus zehn Prozent Gas, 15 Prozent Wasserkraft, 36 Prozent Kernkraft, zehn Prozent Öl, 29 Prozent Stein- und Braunkohle fährt ein Elektroauto immer noch nicht umweltfreundlicher als ein konventionell angetriebenes Dreiliterauto etwa mit sauberem Diesel."
Energie tanken an der Therme
Kein Wunder, dass die Menschen in Franken skeptisch bleiben. Im Kreis
Lichtenfels sind aktuell 45 Elektroautos und 44 Fahrzeuge mit Hybridmotor zugelassen. Ladestationen sind ebenfalls kaum vorhanden. Jene der Firma IBC-Solar in Bad Staffelstein ist nicht öffentlich. Eine öffentliche gibt es am Güterbahnhof in Lichtenfels, und den Gästen der Staffelsteiner Obermain-Therme wird angeboten, ihr Elektroauto während der Badezeit aufzuladen.
Jürgen Graßinger, der für den Betrieb der Ladestation am Lichtenfelser Güterbahnhof zuständig ist, sagt, die Stromtankstelle werde "eher wenig" genutzt. Der Grund aus seiner Sicht: "Das System muss anders werden, da muss man Batterien austauschen." Die wenigsten Menschen hätten stundenlang Zeit, um das Aufladen des Akkus abzuwarten.
Die Ladestation für Elektroautos auf dem Parkplatz der Obermain-Therme wurde vor zwei Jahren installiert. Die beiden Stell- und Ladeplätze dürfen von Badegästen kostenlos genutzt werden. Wer also ein Elektroauto besitzt, sollte diesen Service nutzen: Während man selbst in Therme und Sauna Wärme tankt, wird der Akku des Fahrzeugs aufgeladen. Das Procedere: Wer die Therme besuchen und gleichzeitig sein Elektroauto mit Strom volltanken möchte, der holt sich zunächst am Empfang eine Karte zur Nutzung der Ladestation. Als Pfand werden 15 Euro hinterlegt, die elektrische Energie ist gratis.
Akzeptanz wird besser
Das Laden selbst ist kinderleicht: Klappe der Ladestation öffnen, mitgeführtes Verbindungskabel mit der Ladestation und der Andockstelle des Autos verbinden - fertig. Nun fließt elektrische Energie in den "Tank" - und je nach Ladezustand des Akkus und Dauer der Badezeit finden die Badegäste ihren Wagen anschließend vollgetankt vor und können nach Hause fahren. Die Ladestation am Thermalbad werde inzwischen gut angenommen, sagt Diana Geißendorfer von der Therme. Zwar stehe nicht jeden Tag ein Auto dort, "aber es wird mehr".