Die B 173 neu vor Gericht

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Die Bundesstraße 173 ist eine der wichtigsten Verkehrsadern in der Region. Zu ihrem geplanten Ausbau steht eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an. Popp
Die Bundesstraße 173 ist eine der wichtigsten Verkehrsadern in der Region. Zu ihrem geplanten Ausbau steht eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an. Popp

Wie werden die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof den Planfeststellungsbeschluss zur B 173 beurteilen?

Für den Hochstadter Bürgermeister Thomas Kneipp (CSU) heißt es am Freitag sehr früh aufstehen, Abfahrt mit dem eigenen VW-Bus um 6 Uhr nach München. Er und sechs Gemeinderäte wollen dabei sein, wenn im Sitzungssaal in der Ludwigstraße eine für Hochstadt wichtige Entscheidung gefällt wird: Welchen Verlauf darf die geplante Neubautrasse der Bundesstraße durch das Gemeindegebiet nehmen? Eine Abordnung der Bürgerinitiative B173 neu wird ebenfalls vertreten sein. Ganz sicher, ob man vor Ort überhaupt ein Ergebnis erfahren wird, kann sich keiner sein.

Die Pressestelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes lässt es offen, ob noch am Freitag mit der Bekanntgabe eines Ergebnisses gerechnet werden darf. Fest steht, dass die Sitzung um 10 Uhr beginnt und sich die Richter mit drei Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken befassen werden.

Die Planfeststellung ist so etwas wie eine Baugenehmigung. Sie war im Januar 2017 für den zweibahnigen Ausbau (und die Verlegung) der B 173 im Bauabschnitt Michelau-Zettlitz vorgelegt worden. Die Klage der Gemeinde Hochstadt folgte gemäß dem deutlichen Votum eines Bürgerentscheids. Man sieht das Gemeindegebiet mit erheblichen Nachteilen durchschnitten und rügt vor allem die Trassenauswahl. Der Anwalt der Gemeinde, Bernd Söhnlein, hat dargelegt, dass eine konsensfähige und umweltschonendere Variante - die sogenannte Mitteltrasse - mit fehlerhaften Argumenten verworfen worden sei. Wie werden nun die Richter die Abwägung beurteilen, die zur Festlegung auf die planfestgestellte Südtrasse führte?

Grundsätzliche Abwägung

Neben dieser grundsätzlichen Frage geht es in den beiden anhängigen Verfahren um Details. Ein regionaler Kiesabbauunternehmer beruft sich auf eine Existenzgefährdung seines Betriebs und fordert, dass die im Planfeststellungsbeschluss getroffenen Anordnungen, Auflagen und Schutzvorkehrungen um bestimmte Regelungen - insbesondere zum Hochwasserschutz - ergänzt werden. Die Gemeinde Redwitz wendet sich gegen eine Umstufungsentscheidung, die im Planfeststellungsbeschluss getroffen wurde. Damit würde sie nämlich zum Straßenbaulastträger eines Teilstücks der bisherigen Trasse der B 173 (zwischen der Einmündung der Staatsstraße 2208 in Redwitz und der Zettlitzer Kreuzung). Dieser Abschnitt soll nach dem Ausbau der B 173 zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft werden. Die Gemeinde Redwitz vertritt die Auffassung, dass diesem Teilstück auch in Zukunft eine überörtliche Netzfunktion zukommen wird, so dass eine Einstufung als Kreis- oder Staatsstraße vorzunehmen sei. Diese Frage ist Bestandteil eines eigenen Verfahrens, das jedoch von den Richtern in der selben Sitzung behandelt wird. Einen ähnlichen Einwand gegen den Planfeststellungsbeschluss brachte übrigens auch der Landkreis Lichtenfels vor. Er möchte künftig nicht zuständig sein für den Unterhalt des Abschnittes zwischen Hochstadt und Trieb. Ansonsten steht Landrat Christian Meißner (CSU) aber hinter der von vielen ersehnten Straßenbaumaßnahme. Bei der Jahresschlussitzung des Kreistages hatte er auf die anstehende Entscheidung verwiesen und betont: "Wenn das Gericht grünes Licht gibt, wird sofort losgelegt." Dann sei von einer Bauzeit von sechs Jahren auszugehen.

Sechs Jahre Bauzeit

"Eigentlich war ja schon Baubeginn", findet Hochstadts Bürgermeister Thomas Kneipp und verweist auf Holzfällarbeiten und eine bereits erstellte Zufahrt nahe dem Kieswerk bei Trieb. Seitens der Behörden sei man "völlig sicher, dass man das Verfahren gewinnt". Für Kneipp indes ist klar: "Ein Happy End wird es nicht geben." Damit spricht er die Situation in Hochstadt an, das zwar uneins über die Trasse, aber einig im Wunsch nach einer baldigen Verkehrsentlastung ist. "Entweder bekommen die einen Recht oder die anderen." Ihm selbst ist inzwischen, das räumt er ein, "eine schlechte Lösung lieber als gar keine". Als es vor 16 Jahren in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht um die damals planfestgestellte "Bahntrasse" ging (die dann gestoppt wurde, weil sie Naturschutzgebiete von europäischem Rang durchquert hätte), war Bürgermeister Kneipp auch schon dabei. Die Bemühungen um einen Ausbau der B 173 und Umgehung von Hochstadt begleiten ihn seit seiner ersten Amtsperiode.