Ein Tumult unter Eltern bei einem Fußballspiel der D-Jugend endete vor Gericht. Es gab zwar einen Schuldspruch, doch die Einsicht des Angeklagten fehlt am Ende immer noch.
Ein D-Jugend-Fußballspiel sollte eigentlich wenig Brisanz aufweisen. Dennoch sah ein Mann aus dem Coburger Raum rot. Am 30. Juni 2012 malträtierte er einen 35-jährigen Lichtenfelser am Sportplatz der DJK. Dieser hatte wohl vorgehabt, den Sohn des Mannes zu maßregeln. Dafür wurde er gewürgt.
Der Schiedsrichter wurde bei diesem Jugendturnier beleidigt, eine rote Karte gab es auch und überhaupt herrschte Tumult am Spielfeldrand. Dem wollte ein 35-jähriger Lichtenfelser eigenen Aussagen zufolge aus dem Weg gehen. Dabei geriet er erst recht in Ärger. Einem elfjährigen Spieler einer Jugendmannschaft soll er mit erhobenem Zeigefinger "Ihr glaubt wohl, ihr könnt euch alles erlauben" gesagt haben. Den erhobenen Zeigefinger erachtete der Vater des Jungen als Drohung und warf den Lichtenfelser um.
Laut Staatsanwalt Matthias Huber entwickelte sich der Rest wie folgt: Der etwa 1,90 Meter große Mann legte sich auf den zirka 1,65 Meter großen Lichtenfelser, würgte diesen bis zur Ohnmacht, wurde dann von einem 14-Jährigen dabei unterbrochen und warf sich mit einer Rolle rückwärts auch auf diesen. Ob es wirklich so war, galt es herauszufinden. Leichte Ungereimtheiten boten die Aussagen des Vaters und seiner Frau. Sie wirkten auf das Gericht zu übereinstimmend. Auf jeden Fall waren sie nicht sonderlich von der Einsicht getragen, dass der 39-jährige Mann überreagiert habe. Einen simplen erhobenen Zeigefinger sah er als ernste Bedrohung an. Dann überraschte das Gericht die Verlesung des ersten Protokolls, das kurz nach dem Vorfall von der Polizei aufgenommen wurde. In ihm hieß es überraschenderweise, dass es der 1,65 Meter große Lichtenfelser gewesen sei, dessen Wucht den Hünen zu Fall brachte.
Darum habe er gemeinsam mit dem ihm körperlich unterlegenen Mann auf dem Boden gelegen. Schon nach der Verlesung des Protokolls nahm der Angeklagte diese Variante der Darstellung zurück.
"Von hinten habe ich Tritte erhalten und fünf Personen zogen an mir", erklärte der Beschuldigte sein Verhalten. Auf keinen Fall will er gewürgt haben und wenn dem so gewesen sein sollte, so sei es verwunderlich, dass das Opfer, welches ja an Atemnot und Todesangst gelitten haben soll, erst Tage später den Arzt aufsuchte. Gerade auf dieses Detail stützte sich Verteidiger Patrick Junge-Ilges. Was den Eindruck von Richter Thomas Pohl verstärkt haben dürfte, dass der Angeklagte nicht ganz die Wahrheit sprach, war der Satz, wonach der Beschuldigte ganz klar gehört haben wollte, wie dieser seinem Sohn drohte.
Als das Opfer seine Zeugenaussage machte, stellte sich heraus, dass es einen Sprachfehler hat und nicht ganz klar und deutlich zu sprechen in der Lage ist. Als der Sohn des Angeklagten aussagte, was an jenem Tag im Juni vorgefallen ist, kam ein weiteres Indiz zum Vorschein. Es war eben nicht der Satz "Ihr glaubt wohl, ihr könnt euch alles erlauben", sondern ein "Ich sag´s dir", was der Junge eigener Erinnerung nach von dem Lichtenfelser vernahm.
Ein leidenschaftliches Plädoyer für die Unschuld seines Mandanten, in dem Junge-Ilges von einem "Aufbauschen" der Situation seitens des Opfers sprach, nutzte dem Anwalt am Ende nichts. Der Angeklagte, dem eine weitere Zeugin bescheinigte, sich wie ein "angestochener Stier" aufgeführt zu haben und dem sie ein Anti-Aggressionstraining ("So was gehört nicht auf den Fußballplatz") wünschte, erhielt acht Monate Haft auf Bewährung. 1500 Euro Bewährungsauflage.
Er wurde einer gefährlichen Körperverletzung für schuldig erachtet. Mit dem Schuldspruch blieb Pohl zwei Monate unter dem von Huber geforderten Strafmaß. Dieser sprach von "Eltern, die sich nicht im Zaum halten können". Einsicht zeigte der Verurteilte nicht. Eine Entschuldigung bei dem Opfer im Gerichtssaal blieb aus.