Emmi Zeulner ist schwanger: Wie sie mit Kind und Mandat umgehen möchte

3 Min
Die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner ist schwanger. Foto: Paul Blau
Die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner ist schwanger. Foto: Paul Blau

Emmi Zeulner ist schwanger und erwartet bald ein Kind. Die CSU-Bundestagsabgeordnete erzählt, wie sie mit dem Thema Kind und Mandat umgehen möchte.

Es ist eine ungewöhnliche politische Nachricht, wenn man so will. Oder auch nicht? Die CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner erwartet mit ihrem Partner, dem CSU-Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Lichtenfels-Kronach Jürgen Baumgärtner, ein gemeinsames Kind. Beide freuen sich sehr auf das "kleine Wunder", wie Emmi Zeulner schreibt.

Aber eigentlich ist es auch wieder eine ganz normale Nachricht: Eine engagierte berufstätige Frau erwartet Nachwuchs - so sieht man es auch im CSU-Kreisverband Lichtenfels.

Ein Bundestagsmandat und ein Kind miteinander in Einklang zu bringen, ist nicht leicht. Zuspruch kommt etwa vom Lichtenfelser Landrat Christian Meißner, der auch CSU-Kreisvorsitzender ist: "Das schafft die Emmi ganz sicher."

Wie geht sie mit der Situation um? Und gelten für Abgeordnete andere Regeln als für Arbeitnehmerinnen? Das verrät uns Emmi Zeulner im Interview.

Frau Zeulner, Schwangere bekommen Mutterschutz. Gelten für Abgeordnete dieselben Regeln wie für Arbeitnehmerinnen und wenn ja, werden Sie ihn in Anspruch nehmen?
Emmi Zeulner: Grundsätzlich hat man natürlich auch als Abgeordnete einen Anspruch auf Mutterschutz, da es dabei vor allem auch um den Schutz des Kindes geht und dieser im Fokus steht. Diese Regelung ist gut und auch sehr wichtig.
Dennoch ist die Situation als Abgeordnete ein wenig anders. Der Anspruch auf Mutterschutz ist mehr ein formeller Anspruch, welcher sich bei Abgeordneten nur schwer umsetzen lässt.
In der Praxis bedeutet der Mutterschutz für mich, dass ich für diese Zeit von meiner Anwesenheitspflicht in Berlin während der Sitzungswochen befreit bin und nicht wöchentlich pendeln muss.
Dennoch geht es mir wie vielen anderen werdenden Müttern auch - die Arbeit wird in dieser Phase selbstverständlich etwas reduziert, aber als aktive Politikerin werde ich meine Arbeit, solange es geht, weiter ausüben. Ich bin schwanger und nicht krank.
Viele andere Frauen kennen die Situation genauso. Gerade Selbstständige können sich auch nicht einfach komplett "rausnehmen", solange es uns gut geht, will ich das auch gar nicht.
Jede Schwangerschaft verläuft anders, und das unabhängig davon, ob die Mutter Abgeordnete ist oder nicht. Den Takt geben gerade in den nächsten Wochen das Befinden des Kindes und das von mir vor - wie bei jeder anderen Mutter auch.
Solange es dem Kind gutgeht und ich mich gut fühle, werde ich weiter wie bisher arbeiten.

In welche Zeit wird der Mutterschutz fallen?
Der Mutterschutz fällt in den Zeitraum Mitte Oktober bis Ende Januar. Im regulären Arbeitsverhältnis wäre ich somit jetzt bereits im Mutterschutz.

Gibt es abweichende Regelungen für eine Elternzeit bei Abgeordneten?
Für Abgeordnete gibt es keine Elternzeit -das rührt vom Verfassungsrecht her. Das System der Abgeordnetenwahl und der Abgeordneten als Vertreter der Bürger führt dazu, dass für die Phase der Elternzeit eine Vertretung gefunden werden müsste. Jedoch würde dieser Vertretung die Legitimation fehlen und einen "Abgeordneten auf Widerruf", der dann nur die zeitliche Lücke füllt, gibt es nicht.

Wenn ja, wäre Elternzeit ein Thema für Sie? Oder möchten Sie baldmöglichst wieder Ihre Arbeit als Abgeordnete aufnehmen?
Selbst wenn eine Elternzeit möglich wäre, so würde ich diese nicht in Anspruch nehmen. Denn ich habe mich bewusst für eine Kandidatur für den Deutschen Bundestag entschieden. Selbstverständlich möchte ich daher - wenn es dem Kind gutgeht und Gott will - baldmöglichst wieder meine Arbeit aufnehmen.

Wie ist in Fällen einer Schwangerschaft eine Vertretungsfrage etwa in Ausschüssen geregelt?
Ich werde weiterhin über die aktuellen Themen und Diskussionen auf dem Laufenden gehalten und kann jederzeit etwas zur Diskussion beitragen. Stellvertreter gibt es, um beispielsweise Abstimmungen abzusichern.

Im kommenden Jahr beginnt der Wahlkampf. Wird das Programm mit Rücksicht auf die Schwangerschaft etwas kleiner ausfallen als beim vergangenen Mal?
Nein. Ich werde meiner Aufgabe wie jeder andere Kandidat mit Kindern vollumfänglich nachkommen, natürlich auch im Wahljahr. Am Ende hängt es an einer guten Organisation. Mir geht es dann wie jeder berufstätigen Mutter: Wenn das Netzwerk stabil ist, lassen sich viele Aufgaben meistern. Ich bin nicht die erste Abgeordnete, die ein Kind bekommt. Das haben vor mir schon sehr viele andere Frauen, auch in höheren Ämtern, sehr gut gemeistert.
Auch für alleinerziehende arbeitende Mütter oder Mütter mit Schichtdienst ist es eine Herausforderung, Job und Kind(er) in Einklang zu bringen - aber sie meistern das ganz hervorragend.

Ist es eine Option für Sie, nach der Geburt eventuell das Mandat abzugeben und sich ganz der Erziehung des Kindes zu widmen?
Natürlich ist das eine Frage, die sich jede Mutter und jede Familie stellt und individuell entscheiden muss. Doch für mich kommt das nicht infrage. Ich habe mich ganz bewusst für diesen Weg entschieden und gehe diesen gerne weiter, wenn die Bürgerinnen und Bürger mir weiterhin ihr Vertrauen schenken.

Wie ist die Infrastruktur im Bundestag? Gibt es spezielle Angebote oder Unterstützungen für junge Mütter?
Es gibt im Bundestag eine Kindertagesstätte. Primär gehen die Plätze zunächst an die Kinder der Mitarbeiter. Nur wenn noch freie Kapazitäten sind, können auch Abgeordnetenkinder aufgenommen werden.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, stundenweise ein sogenanntes Eltern-Kind-Zimmer als Büro zu nutzen. Diese Möglichkeit steht Mitarbeitern sowie Abgeordneten gleichermaßen zu. Es gibt somit keine gesonderte Infrastruktur speziell für Abgeordnete. Die Betreuung muss privat organisiert werden.

Die Fragen stellte Tobias Kindermann