Bedrohung kostet 22-Jährigen 1200 Euro

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Symbol-Foto: Matthias Hoch
Symbol-Foto: Matthias Hoch

Das Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Thomas Pohl hielt einen 22-jährigen Lichtenfelser nach der Verhandlung am Dienstag für überführt, eine junge Frau bedroht zu haben, und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.

An einer Lichtenfelser Tankstelle hielt am 27. Juli 2012 eine junge Frau. Bald, erklärte sie, sei sie von einem jungen Lichtenfelser bedroht worden, der auf den Koran schwören wollte, sie "abzustechen", falls sie vor Gericht gegen seinen Bruder aussagt.
Im Laufe des Prozesses sollte Richter Thomas Pohl mehrfach über den Angeklagten in Rage geraten: "Es ist mein Beruf, angelogen zu werden. Aber irgendwann reicht's auch." Deutliche Worte, die Pohl für einen Mann fand, der sich nicht mehr daran erinnern konnte, oder wollte, wie es sich mit der Bedrohung der jungen Frau und dem von ihm vorgenommenen Prellen der Tankstelle um 20 Euro zeitlich genau verhalten hatte.
Die junge Frau, eine 23-Jährige aus dem Sicherheitsgewerbe, hatte einstmals eine Beziehung mit dem Bruder des Angeklagten.
In dieser Beziehung sei sie geschlagen worden, und wenn sie das vor Gericht zur Sprache brächte, müsste der auf Bewährung freie Bruder des 22-jährigen Angeklagten ins Gefängnis. Darum die Drohung.
Die Frage war nun, ob der Beschuldigte wirklich von "Abstechen" gesprochen hatte, oder nicht. Die Zeugin blieb dabei, Rechtsanwalt Manfred Glöckner, der die Interessen des Angeklagten vertrat, verwies aber darauf, dass Menschen hin und wieder ein Bekräftigungswort gebrauchen, letztlich aber doch nicht so viel Absicht haben, wie es eine Bekräftigung vermuten lässt. Er plädierte auf Freispruch.
In Anbetracht dessen, dass dem arbeitslosen Angeklagten noch am gleichen Tag ein beruflicher Aufstieg in Aussicht gestellt war, der sich günstig auf die Sozialprognose auswirken könnte, nahm das Gericht von dem Gedanken an eine Haftstrafe Abstand.