Axt-Streit in Asylheim, Tumulte im Gericht

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Das Landgericht befasst sich mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags. Foto: Ferdinand Merzbach
Das Landgericht befasst sich mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags. Foto: Ferdinand Merzbach

Kein Urteil am ersten Prozesstag.

In dem von Störungen begleiteten Verfahren um versuchten Totschlag, der einem 37-jährigen Bewohner einer Asylunterkunft des Landkreises Lichtenfels zur Last gelegt wurde, hatte sich am Montag auch nach über elf Stunden Verhandlungsdauer am Landgericht kein eindeutiges Bild der Sachlage ergeben. Dafür gab es Tumulte unter den Zeugen. Heute wird der Prozess fortgesetzt.
Verständig nickend, mitunter lächelnd und allgemein zurückhaltend wirkend saß der Angeklagte zwischen seinen Pflichtverteidigerinnen Regina Taubert und Anett Raumschüssel. Hatte er am 19. Oktober 2016 den Entschluss gefasst, einen Mitbewohner zu töten und ging er in dieser Absicht mit einem Messer bewaffnet auf ihn los? Staatsanwalt Michael Dippold formulierte gegen ihn den Vorwurf, sich mit Fußtritten Zutritt zu einem Raum verschafft zu haben, um dort mit einer 12 cm langen Klinge auf einen 31-jährigen Mann einzustechen, der eine sexuelle Beziehung mit seiner Frau gehabt haben soll. Doch so einfach wie in der Anklage dargestellt sollte sich ein Nachweis der Vorwürfe nicht erbringen lassen.


Dolmetscher nicht sattelfest?

Schon kurz nach Prozesseröffnung hegte Verteidigerin Regina Taubert den Verdacht, dass auch Sprachbarrieren ihren Anteil daran gehabt haben dürften, ihren afghanischen Mandanten als tötungswillig zu zeichnen. Mehrere Sprachen und eine nicht überblickbare Anzahl an Dialekten gebe es in Afghanistan und die Dolmetscher hätten bei den polizeilichen Erstvernehmungen womöglich nicht immer sattelfest gewirkt. Tatsächlich wurde der Frage danach, inwieweit sich die Sprachen Farsi und Dari ähnelten, auch seitens des Richters Christoph Gillot immer wieder Raum gegeben. Zudem brachte Taubert ins Spiel, dass eine gegen ihren Mandanten aussagende junge Frau entgegen ihrer Angaben womöglich die leibliche Schwester der Ehefrau ihres Mandanten sei, eingereist unter falschem Namen. Die Ehefrau des Angeklagten machte von dem ihr zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, sie brachte somit keine Erhellung in die Angelegenheit.
Einen hitzigen Höhepunkt erlebte das Verfahren nach der Mittagspause, als ein Zeuge aus dem Zeugenstand entlassen wurde und zu den vormaligen Zeugen im Flur trat. Minutenlanges Schimpfen war die Folge, welches erst durch das Hinzutreten eines Wachtmeisters und strenger richterlicher Ermahnungen eingedämmt werden konnte. Durch den Wust an Zeugenaussagen, die mal für und mal gegen den Angeklagten Partei ergriffen, wird sich das Gericht kämpfen müssen. Zudem stehen heute noch weitere Vernehmungen an. Ein Urteil aber steht zu erwarten.