Beleidigungen, Drohungen und ein Gerichtsprozess - alles für die Katz.
So lässt sich ein Strafbefehlsverfahren zusammenfassen, das am Dienstag im Amtsgericht mitunter absurde Züge trug. Ein Hausmann aus dem östlichen Landkreis wird 600 Euro zu zahlen haben.
Als eine 31-jährige Altenkunstadterin am 2. Januar ihre Katze wiedersah, traute sie ihren Augen nicht. Sie war am Bauch großflächig rasiert. Der Mann, der das veranlasste, war ihr Nachbar, der sich am Freigängertum der Katze störte, und so kam das Tier zu Sterilisationszwecken zum Tierarzt. Als es wegen dieser Angelegenheit zu einem Telefonat zwischen dem Mann der 31-Jährigen und dem Haumann und Nachbarn kam, soll dieser nicht nur beleidigend, sondern auch drohend geworden sein. "Es kommen Leute bei euch vorbei, die Deine Frau vergewaltigen und Deine Kinder verschleppen werden", erklärte der 26-jährige Ehemann der Frau gehört zu haben. Da er beim Telefonat irgendwann auf laut geschaltet habe, seien diese Worte auch von seiner Frau und deren Freundin gehört worden.
Doch bei diesem Vorfall soll es an diesem 2. Januar nicht geblieben sein, denn fünf Minuten später sei der Angeschuldigte an der Haustür gestanden. Dabei soll es zur beinahe wortgleichen Wiederholung der Drohungen gekommen sein, zudem hätte sich der Nachbar seiner Kontakte zur Mafia gebrüstet.
Neun Vorstrafen
Der Beschuldigte, anwaltlich vertreten von Bernd Legal, folgte aufmerksam dem Geschehen, notierte das Gesagte fleißig mit und kramte bisweilen Notizen aus Koffer und Tasche hervor. Dass er vor Richter Stephan Jäger und Staatsanwältin Julia Haderlein saß, hatte er so gewollt. Denn gegen den Strafbefehl, der wegen der Drohungen gegen ihn ergangen war und in Höhe von 1200 Euro ausgesprochen wurde, hatte er Einspruch eingelegt. Dass er "bei neun Vorstrafen" mit der Höhe des Strafbefehls "gut bedient" sei, versuchte ihm Staatsanwältin Haderlein auseinanderzusetzen. Doch der Mann argumentierte über Legal, dass all das Vorgeworfene nie passiert sei. Er selbst wollte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Und so war es an Bernd Legal, Befragungen bei dem 26-Jährigen und seiner Frau vorzunehmen. Doch das Paar blieb bei seiner Geschichte und erhärtete diese in der Beweisaufnahme auch noch dadurch, dass es anführte, auch die eigenen Kinder hätten von dem Vorfall an der Haustür mitbekommen. "Hoffentlich werdet ihr jetzt nicht abgestochen", soll ein ängstlicher Satz gelautet haben, den die Eltern zu hören bekamen.
Der Angeschuldigte selbst hielt sich nicht lange an die sich ihm selbst auferlegte Aussageverweigerung. In aufbrausenden Momenten machte er überhaupt eine unglückliche Figur, erzählte er dem Gericht doch von Belangen, die nichts zur Sache taten; etwa von seinen teuren 55 Paar Schuhen oder seinem hohen IQ. Eine beruhigende Wirkung auf den mittelalten Mann schien dessen Ehefrau zu haben. Die klärte auch in ruhigen Worten auf, dass die Katze ihnen immer wieder zugelaufen sei, seit langer Zeit die Besitzer gesucht hätten und das Tier zum Arzt brachten, wo es eine Bauchrasur erhielt. "Weil die Katze ein dunkles Fell hatte, musste der Tierarzt rasieren, um zu sehen, ob sie schon sterilisiert ist."
Kein Belastungseifer
Verständnis für diese Aktion konnte das Katzenbesitzerpaar nicht aufbringen. Es zeigte aber auch keinen Belastungseifer und wartete das Ende des Verfahrens nicht ab. Auch wurde darauf verzichtet, eine weitere Belastungszeugin zu hören. Das hatte auch damit zu tun, dass Bernd Legal in einer Sitzungsunterbrechung seinen Mandanten davon überzeugen konnte, dass er mit einer Einspruchsrücknahme besser führe. Doch statt der 1200 Euro möge das Gericht einen halb so hohen Tagessatz ansetzen, sich auf 600 Euro auswirkend. Das wurde allseits akzeptiert.