Im April erfolgt der Spatenstich für den Windpark bei Thurnau. Es ist ein 50-Millionen-Euro-Projekt. Rechtsanwalt Stefan Kollerer vertritt Anwohner, die den Bau der Alladorfer Windräder aber noch verhindern wollen.
Es soll der Startschuss für ein 50-Millionen-Euro-Projekt werden: Am 23. April erfolgt der Spatenstich für den Thurnauer Windpark. "Die Einladungen sind schon herausgegangen", sagt Arne Henn vom Projektentwickler NewEn, einer in Bremen ansässigen Firma.
Berufung beantragt Die ersten Mühlen sollen sich schon in diesem Jahr drehen - doch gibt es Thurnauer, die den Windpark noch verhindern wollen. Es sind zwei Mandanten des Kulmbacher Rechtsanwalts Stefan Kollerer, die im Dezember mit einer Klage gegen die Windräder bei Alladorf vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gescheitert waren und jetzt auf die nächst höhere Instanz hoffen.
"Wir haben beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Berufung beantragt", sagt Stefan Kollerer, der glaubt, dass sich die Investoren auf dünnem Eis bewegen: "Eines ist klar: Wenn die Genehmigungsbescheide aufgehoben werden, müssen die Räder zurückgebaut werden."
Die 10H-Regelung Kollerer ist guter Dinge, vor Gericht doch noch einen Erfolg feiern zu können. Beklagt wird von seinen Mandanten neben der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auch, dass im Genehmigungsverfahren die 10H-Regelung nicht beachtet worden sei. Diese besagt, dass ein Windrad mit einer Höhe von 200 Metern nicht näher als zwei Kilometer an ein Wohnhaus heranrücken darf. Die Regelung gilt allerdings nicht für Anlagen, deren Genehmigungsantrag vollständig bis zum 4. Februar 2014 eingereicht worden ist. In Thurnauer Fall hätte sie Anwendung finden müssen, sagt Kollerer. Seine Begründung: Es seien nach dem Stichtag noch wesentliche Ergänzungsanträge eingereicht worden. Der Jurist verweist darauf, dass das Wohnhaus eines seiner Mandanten nur 700 Meter vom Windrad entfernt ist. "Eigentlich müssten es zwei Kilometer sein."
Der Schwarzstorch Die Kläger vertreten nach wie vor auch die Auffassung, dass die naturschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung nicht ausreichend gewürdigt worden sind. Denn bei Alladorf gebe es ein Revier des schützenswerten Schwarzstorches. Der Windpark verstoße somit gegen das Tötungsverbot im Naturschutzgesetz, so Kollerer, der deutlich macht, dass aus Klägerseite eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. "Es gab nur eine Vorprüfung." Er hofft, dass all diese Punkte vom Verwaltungsgerichtshof nochmal neu gewürdigt werden. Sollte die von der Gemeinde anvisierten Bebauungspläne in Kraft treten, werde man auch deren Rechtmäßigkeit überprüfen und notfalls Normenkontrollklage erheben.
Am Zeitpan wird festgehalten Dass die Kläger Erfolg haben, ist laut Arne Henn unrealistisch. "Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hat eine sehr detaillierte Klageabweisung geschrieben." Das 20 Seiten starke Papier sei von der Rechtsabteilung seines Unternehmens nochmals genau unter die Lupe genommen worden. Henn: "Unsere Anwälte sagen klipp und klar, dass es in der Urteilsbegründung keine Zeile gibt, die darauf hinweist, dass es ein offenes Türchen dafür gibt, dass die Kläger Recht bekommen." Die Anträge seien rechtzeitig eingereicht worden, zu einem Zeitpunkt, als die 10H-Regelung noch nicht in Kraft getreten war, sagt Arne Henn: "Das hat uns das Bayreuther Gericht auch bestätigt." Man halte daher an dem Zeitplan fest.
Der Sondervollzug "Im April ist Spatenstich", sagt Henn und verweist darauf, dass die Kläger eine Frist haben verstreichen lassen. "Wir haben vom Landratsamt als Genehmigungsbehörde ja den Sofortvollzug genehmigt bekommen. Dagegen hätte man klagen können. Das hat aber keiner getan."