Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel geht davon aus, dass "etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner" eine Doppel‑Konstellation aus Zuschlagsberechtigung und Hinterbliebenenrente beziehen. Auch wenn die Umsetzung wohl erst im Juli 2026 erfolgen wird, sollten Senioren ihre Situation im Blick haben. Bei der DRV wehrt man sich unterdessen gegen Berichte über eine mögliche Rentenkürzung ab Dezember. In einer offiziellen Stellungnahme heißt es dazu, dass es "keineswegs zu massiven Kürzungen" kommen wird.
Kann es für den Dezember 2025 eine Nachzahlung zur Rente geben?
Da sich die Grundlage für den Zuschlag neu ist und es zu veränderten Beträgen kommen kann, wird die Deutsche Rentenversicherung laut eigener Angaben die Zahlbeträge aus den Monaten November und Dezember 2025 vergleichen. Weiter heißt es dazu:
"Ist der monatliche Zahlbetrag der Rente im Dezember 2025 zusammen mit dem Zuschlag höher als der monatliche Zahlbetrag der Rente zuzüglich des gesondert ausgezahlten Rentenzuschlags für den Monat November 2025, könnte ein Anspruch auf eine Nachzahlung bestehen."
Den Angaben zufolge passiert diese Prüfung durch die Rentenversicherung automatisch. Senioren müssen keinen extra Antrag dafür stellen. Allerdings rechnet man bei der DRV nicht mit besonders hohen Beträgen: "Ergibt sich tatsächlich eine Nachzahlung, dürfte diese meist nur im Cent-Bereich liegen."
Muss man für den Zuschlag ab Dezember 2025 einen Antrag stellen?
Grundsätzlich, so betont es die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite, müssen keine Anträge für den Erhalt des Zuschlags zur Erwerbsminderungsrente gestellt werden.
Die Rentenversicherung, so wird es erläutert, "hat 2024 automatisch geprüft, wer Anspruch auf einen Zuschlag zu seiner Rente hat".
Die Rentenversicherung prüft auch jetzt nicht nur automatisch, ob es eine Nachzahlung geben könnte, sondern auch, wer ab Dezember 2025 einen Anspruch auf einen Zuschlag in seiner Rente hat. UND: Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch.
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