Geld-Überraschung für Rentner im Dezember – so könnte es eine Nachzahlung geben

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Änderungen bei der Rente bringen potenzielle Zuschläge für zahlreiche Senioren. Es könnte aber auch zu Problemen kommen.

Gute Nachrichten für zahlreiche Senioren in Deutschland. Im Dezember 2025 gibt es wieder einen Zuschlag bei der Erwerbsminderungsrente. Für alle diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, greift dabei aber eine neue Regelung.

Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gibt es eine veränderte Rechtsgrundlage und damit ein anderes Berechnungsverfahren. Wie viel Geld bei den Rentnern auf dem Konto ankommt, wird dann aus den persönlichen Entgeltpunkten berechnet. Der Zuschlag wurde 2024 mit einem 2-Stufen-Plan eingeführt. Doch wie berechnet sich jetzt die neue Rente? Und könnte es sogar eine Nachzahlung geben?

Wie berechnet sich die Erwerbsminderungsrente ab Dezember 2025?

Auf ihrer Internetseite gibt die DRV zur neuen Berechnung ein ausführliches Beispiel. Wichtig dabei ist, dass laut 2-Stufen-Plan der Rentenbeginn eine entscheidende Rolle spielt:

  • Rentenbeginn 2001 bis Mitte 2014: Begann die Rente in dieser Zeit, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent.
  • Rente seit Mitte 2014 bis Ende 2018: Hier gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent. 

Was sich zur Auszahlung von 2024 auch verändern wird, ist die Tatsache, dass der Zuschlag jetzt in die Rentenzahlung integriert wird. Er ist damit laut der Deutschen Rentenversicherung ein Bestandteil der Rente.

Experten warnen vor einer versteckten Kürzung der Rente

WICHTIG: Mit dieser Regelung können sich bei der Witwen- oder Witwerrente entscheidende Veränderungen einstellen. Kommt dadurch vielleicht sogar weniger Rente auf das Konto?

Fachleute raten dazu, sich unbedingt rechtzeitig mit den fünf wichtigsten Tarifzonen für den Grundsteuersatz zu beschäftigen – sie zeigen, ob vielleicht sogar eine "versteckte" Kürzung der Rente drohen könnte

Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel geht davon aus, dass "etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner" eine Doppel‑Konstellation aus Zuschlagsberechtigung und Hinterbliebenenrente beziehen. Auch wenn die Umsetzung wohl erst im Juli 2026 erfolgen wird, sollten Senioren ihre Situation im Blick haben. Bei der DRV wehrt man sich unterdessen gegen Berichte über eine mögliche Rentenkürzung ab Dezember. In einer offiziellen Stellungnahme heißt es dazu, dass es "keineswegs zu massiven Kürzungen" kommen wird.

Kann es für den Dezember 2025 eine Nachzahlung zur Rente geben?

Da sich die Grundlage für den Zuschlag neu ist und es zu veränderten Beträgen kommen kann, wird die Deutsche Rentenversicherung laut eigener Angaben die Zahlbeträge aus den Monaten November und Dezember 2025 vergleichen. Weiter heißt es dazu:

"Ist der monatliche Zahlbetrag der Rente im Dezember 2025 zusammen mit dem Zuschlag höher als der monatliche Zahlbetrag der Rente zuzüglich des gesondert ausgezahlten Rentenzuschlags für den Monat November 2025, könnte ein Anspruch auf eine Nachzahlung bestehen."

Den Angaben zufolge passiert diese Prüfung durch die Rentenversicherung automatisch. Senioren müssen keinen extra Antrag dafür stellen. Allerdings rechnet man bei der DRV nicht mit besonders hohen Beträgen: "Ergibt sich tatsächlich eine Nachzahlung, dürfte diese meist nur im Cent-Bereich liegen."

Muss man für den Zuschlag ab Dezember 2025 einen Antrag stellen?

Grundsätzlich, so betont es die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite, müssen keine Anträge für den Erhalt des Zuschlags zur Erwerbsminderungsrente gestellt werden.

Die Rentenversicherung, so wird es erläutert, "hat 2024 automatisch geprüft, wer Anspruch auf einen Zuschlag zu seiner Rente hat".

Die Rentenversicherung prüft auch jetzt nicht nur automatisch, ob es eine Nachzahlung geben könnte, sondern auch, wer ab Dezember 2025 einen Anspruch auf einen Zuschlag in seiner Rente hat. UND: Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch.

Vorschaubild: © AdobeStock/ Юлия Завалишина