Pferdehalter blitzt bei Gericht ab

2 Min
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Klage eines Pferdehalters abgewiesen, der Anordnungen des Veterinäramtes nicht umsetzte. Foto: Matthias Beetz
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Klage eines Pferdehalters abgewiesen, der Anordnungen des Veterinäramtes nicht umsetzte. Foto: Matthias Beetz

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hält die Anordnungen des Kulmbacher Veterinäramts für völlig korrekt und hat die Klage eines Pferdehalters aus dem Stadtsteinacher Oberland abgewiesen.

Die Frage, warum jemand, der weder ausreichend Fläche noch angemessene Stallungen zur Verfügung hat, 18 Pferde hält, blieb am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth offen. Eindeutig beantwortet wurde hingegen eine andere Frage: Die Auflagen, die das Kulmbacher Veterinäramt dem Pferdehalter zur Haltung der Tiere gemacht hat, sind völlig korrekt. Die Klage des Mannes dagegen wurde vom Gericht abgewiesen.

Fast auf den Tag genau ein Jahr ist es her, dass der Kulmbacher Amtstierarzt eine unangemeldete Kontrolle bei dem Pferdehalter im Stadtsteinacher Oberland durchführte. Ergebnis: Die Unterbringung der Tiere ist mangelhaft.

Keine trockene Liegefläche

So wurde in den Boxen, in denen acht Pferde einzeln gehalten werden, keine Einstreu gefunden.
Im Offenstall-Bereich mit zehn Tieren bot sich dem Veterinär das gleiche Bild; außerdem war auch dort keine trockene Liegefläche auszumachen. Stattdessen fanden sich Kot-Reste. Nach Ansicht des Veterinärs ist die Fläche auch nicht ausreichend für die Anzahl der dort gehaltenen Tiere. Nach den Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz reicht die Fläche höchstens für fünf Pferde.

Da der Tierhalter auch einen Monat später bei einer zu erwartenden Nachkontrolle die bemängelten Missstände noch nicht abgestellt hatte, wurde er mit Bescheid vom 9. Dezember 2013 per Anordnung und unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgefordert, die Mängel abzustellen, da er den Tieren ohne vernünftigen Grund erhebliche Leiden im Sinne des Tierschutzgesetzes zufügt.

Doch diesen Bescheid akzeptierte der Pferdehalter nicht und erhob im Januar 2014 dagegen Klage zum Verwaltungsgericht. Denn: Die Boxen der im Stall gehaltenen Pferde würden zweimal täglich, morgens und abends, mit Stroh eingestreut. Die Kontrolle durch das Amt sei aber am Nachmittag erfolgt. Außerdem: Der Außenstall werde bei entsprechender Witterung um Graskoppeln erweitert. Und: Aufgrund der Aufgabe der Pferdezucht verkleinere sich der Tierbestand ohnehin. Davon, dass der Pferden aufgrund der Haltung Leiden oder Schmerzen zugefügt werden, wollte der Mann nichts wissen.

Schließlich wurden dem Pferdehalter im April 2014 nochmals Fristen samt Zwangsgeldandrohung zur Erfüllung der Auflagen gesetzt. Die Klage des Mannes wurde vom Verwaltungsgericht Bayreuth im August 2014 abgewiesen, woraufhin er im September die mündliche Verhandlung beantragte.

Doch an dieser Verhandlung am gestrigen Freitag konnte er nicht einmal teilnehmen, ein Missverständnis in der Terminabsprache mit seiner Anwältin Jutta Brannaschk hatte dazu geführt.

Lückenhafte Argumentation

Richter Gerd Lederer - wie sein Kollege Gerhard Holzinger mit Pferdehaltung vertraut - rekapitulierte nochmals die Schriftsätze und deckte anhand von Fotos Lücken in der Argumentation des Klägers auf. So müsse sich doch zumindest im Pferdemist Stroh finden, wenn die Einstreu ordentlich erfolgt wäre. Das sei aber nicht der Fall. Auch die Möglichkeit, dass die Tiere das Stroh gefressen haben, zog er in Erwägung. "Aber dann werden sie zu wenig gefüttert." Die vom Veterinäramt erlassenen Anordnungen seien nicht unverhältnismäßig, sondern entsprächen bundesweiten Richtlinien.

Die Anwältin des Klägers, bemerkenswerterweise selbst Pferdebesitzerin und nach eigenen Angaben nicht mit den Örtlichkeiten in der Streitsache vertraut, erneuerte die Einlassungen ihres Mandanten, ohne neue Aspekte hinzufügen zu können. Dabei führte sie die Klage des Pferdehalters an, er werde mit immer neuen Maßgaben belegt.

Andreas Koller, Leiter des Kulmbacher Veterinäramts, verwies hingegen auf weitere Kontrollen ("Zur Absicherung im Vier-Augen-Prinzip") im August 2014 und nach wie vor mangelhafter Tierhaltung. Dabei kam auch zur Sprache, dass ein zweites Verfahren gegen den Tierhalter läuft. Dabei geht es um die Lichtverhältnisse in den Ställen. Hinsichtlich des Zustands von Bretterwänden werde wohl eine weitere Anordnung folgen müssen, so der Veterinär.

Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies die Klage des Pferdehalters gegen den Amtsbescheid schließlich ab, der Mann hat auch die Verfahrenskosten zu tragen. "Die Anordnungen sind zu Recht ergangen, die Mängel sind sehr deutlich", kommentierte Gerd Lederer die Entscheidung. "Entweder schlampt der Kläger oder er hat völlig falsche Vorstellungen von der Pferdehaltung", sagte er und unterstrich, dass die Tiere nicht im Matsch liegen können, sondern eine trockene Liegemöglichkeit mit Einstreu brauchen.

Tierhaltungsverbot möglich

Dass das Gericht das Thema sehr ernst nimmt, machte Gerd Lederer mit einem Hinweis deutlich."Wir hatten schon Verfahren, die dann ein Tierhaltungsverbot zur Folge hatten."