Der Todesraser aus Selb hat einen 19-Jährigen auf dem Gewissen. Die Familie des Opfers wollte ihn im Gefängnis sehen. Das Landgericht Hof entschied anders.
Ein 19-jähriger Kulmbacher wurde am 6. Februar 2019 tot gefahren. Ein Raser erfasste ihn, als der junge Mann mit einer Gruppe in Selb unterwegs war. Man wollte den Abschluss des dreiwöchigen Blockunterrichts feiern. Es sollte ein fröhlicher Abend werden - der in einem Drama endete. Jetzt fiel das Urteil.
Update vom 30.09.2020, 14.20 Uhr: Urteil gefallen - Raser kommt mit Bewährungsstrafe davon
Nach einem tödlichen Raserunfall in Oberfranken kommt der Fahrer mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon. Das Landgericht Hof verurteilte den 21-Jährigen am Mittwoch (30. September 2020) nach Jugendstrafrecht wegen Gefährdung des Straßenverkehrs mit fahrlässiger Tötung. Der Angeklagte sei "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" gefahren, sagte der Vorsitzende Richter. Doch seine Raserei werde nicht als illegales Autorennen angesehen. (Az. 283 Js 2302/20 jug.)
Nach Auffassung des Gerichts fuhr der damals 20-Jährige im Februar 2020 mit mindestens 78 Stundenkilometer durch Selb (Landkreis Wunsiedel). Seine riskante Fahrweise habe einer Gruppe Berufsschüler imponieren sollen. Dabei erfasste der Deutsche einen 19-Jährigen frontal, der noch an der Unfallstelle starb.
Dem ursprünglichen Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft folgte das Gericht nicht, weil es keinen bedingten Tötungsvorsatz des Fahrers erkennen konnte. Der Staatsanwalt und der Anwalt der Opfer-Familie hatten vier Jahre Gefängnis gefordert, der Verteidiger eine Geld- oder Haftstrafe von höchstens sieben Monaten.
19-jähriger Kulmbacher von Raser tot gefahren: War es ein illegales Straßenrennen?
Vor dem Unfall hatten sich der Angeklagte, der am Dienstag wieder mit Fußfesseln aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal geführt wurde, und ein 18-jähriger BMW-Fahrer nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ein illegales Autorennen geliefert. Bei zwei Stadtrunden mit überhöhter Geschwindigkeit seien die Raser auch der elfköpfigen Schülergruppe aufgefallen. In der dritten Runde war der Audi dann allein in der Wittelsbacherstraße.
Dass sich der Audifahrer beim leuchtend-bunten Regenbogenhaus - mitten in Selb - an die mögliche Höchstgeschwindigkeit herangetastet hatte, bestätigte der Kfz-Sachverständige. Der Bayreuther Dekra-Ingenieur Florian Schacher war die Strecke, die vor der Unfallstelle einen leichten Rechtsknick macht, mit 90 und 100 Stundenkilometer abgefahren. Dafür hatte die Polizei die Wittelsbacherstraße und die Seitenstraßen abgesperrt. "Es bedarf einer gewissen Risikobereitschaft", sagte er. Nach Schachers Angaben bewegte er sich dabei im Grenzbereich. "Mehr als 100 km/h hätte ich mir nicht zugetraut. Denn die Vorderachse hob schon leicht ab."
Aufgrund des Schadensbilds und der Entfernung von mehr als 50 Meter, die der getötete Schüler vom Anstoßpunkt entfernt lag, ermittelte der Gutachter eine Kollisionsgeschwindigkeit von 80 bis 90 km/h - zugunsten des Angeklagten gerechnet. Auf Nachfrage von Nebenklägeranwalt Frank Stübinger aus Kulmbach, der die Familie vertritt, räumte der Sachverständige ein, dass man im anderen Fall zehn bis 15 km/h dazurechnen könne.
Keine Bremsspuren am Unfallort
Die Fahrversuche hätten weiter ergeben, so Schacher, dass der Angeklagte den Fußgänger 25 Meter vor der Kollision erkennen konnte. "Mit zulässigen 50 km/h und einer Notbremsung wäre er gerade so zum Stehen gekommen." Allerdings stellte der Unfallanalytiker keinerlei Bremsspuren vor der Kollision fest, sondern nur Driftspuren durch die Schrägstellung der Reifen bis zur Sekundärkollision mit zwei geparkten Autos.
Boah, was sagt man dazu!? Nur eine Bewährungsstrafe von nicht mal zwei ganzen Jahren, obwohl ein Menschenleben vorsätzlich, wohlgemerkt, zum Opfer fiel! Aber, nach m. E., bestraft man den Angeklagten weit tief, wenn er sein Leben lang kein motorisiertes Fahrzeug mehr lenken darf!
In dieser Hinsicht, zwecks dem Urteil der Jugendkammer, sollte wirklich überdacht werden, die Fahrerlaubnis erst nach vollendetem 21. Lebensjahr zu erwerben.
Coppter
Der Kommentar wurde gesperrt.
Egon12
Man kann es schönreden, für mich ein Verbrechen und der Typ ein Verbrecher
PetSch
Nicht nur für sie......
Ein derartiges Urteil muss für die Angehörigen des Opfers wie ein Schlag ins Gesicht sein.....
Unglaublich! Sobald man die Führerscheinprüfung bestanden hat ist man verantwortlich für sein Tun. Basta! Kann doch nicht sein daß man grob fahrlässig, besoffen, bekifft oder sonstwie geistesabwesend gegen Geld oder Bewährungsstrafe Menschen töten darf. Wer hilft den Eltern?
Boah, was sagt man dazu!?
Nur eine Bewährungsstrafe von nicht mal zwei ganzen Jahren, obwohl ein Menschenleben vorsätzlich, wohlgemerkt, zum Opfer fiel!
Aber, nach m. E., bestraft man den Angeklagten weit tief, wenn er sein Leben lang kein motorisiertes Fahrzeug mehr lenken darf!
In dieser Hinsicht, zwecks dem Urteil der Jugendkammer, sollte wirklich überdacht werden, die Fahrerlaubnis erst nach vollendetem 21. Lebensjahr zu erwerben.
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Man kann es schönreden, für mich ein Verbrechen und der Typ ein Verbrecher
Nicht nur für sie......
Ein derartiges Urteil muss für die Angehörigen des Opfers wie ein Schlag ins Gesicht sein.....
Unglaublich! Sobald man die Führerscheinprüfung bestanden hat ist man verantwortlich für sein Tun. Basta! Kann doch nicht sein daß man grob fahrlässig, besoffen, bekifft oder sonstwie geistesabwesend gegen Geld oder Bewährungsstrafe Menschen töten darf. Wer hilft den Eltern?