Mehr Unfälle an Weihnachten und Silvester: Wer zahlt für die Schäden?

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Foto: Sören Stachel, dpa
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Kathrin Ströber Foto: privat
Kathrin Ströber Foto: privat
 

Mehr als 12.000 Brände und 40 Millionen Euro Schadenssumme melden die Versicherer bundesweit für Weihnachten und Silvester pro Jahr - Tendenz steigend. Was im Fall der Fälle zu beachten ist und wer für welche Schäden aufkommt, erläutert Kathrin Ströber, Versicherungsmaklerin in Kulmbach.

Der Weihnachtsbaum ist in Flammen aufgegangen, das Wohnzimmer verwüstet. Wer kommt für den Schaden auf?
Kathrin Ströber: Grundsätzlich der Verursacher, in diesem Fall wohl meist man selbst. Jedoch kann die Höhe des Schadenersatzes vom Umfang des Verschuldens der jeweiligen Person abhängen. Auf jeden Fall wäre es wichtig, eine Hausrat-, beziehungsweise Gebäudeversicherung zu haben. Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Inventar auf, für Schäden am Gebäude ist die Gebäudeversicherung zuständig, die sich jedoch bei einer Mietwohnung und schuldhaftem Verursachen an die Haftpflichtversicherung des Mieters wenden kann. Sogar die Schäden, die durch Löschwasser entstanden sind, werden in der Regel von der Hausratversicherung übernommen. Je nach Versicherung auch die Geschenke.

Ist es unerheblich, ob elektrische oder Naturkerzen der Auslöser waren?
Für die Schadensregelung ist wichtig, was der genaue Auslöser für den Brand war und wie der Punkt "grobe Fahrlässigkeit" im entsprechenden Vertrag geregelt ist. Je nachdem erstattet der Versicherer ganz oder teilweise. Bei Naturkerzen spielt der Punkt "grobe Fahrlässigkeit" eine wichtigere Rolle, da diese ja nie unbeaufsichtigt gelassen werden sollen.

Thema Silvester: Mein Nachbar schießt unabsichtlich eine Rakete durch mein Küchenfenster. Wer muss für den Schaden aufkommen?
Für nicht absichtlich herbeigeführte Schäden zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers, hier des Nachbarn.

Eine Rakete unbekannter Herkunft setzt meine Gartenhütte in Brand. Wer trägt den Schaden?
Auf jeden Fall ist hier erst einmal für die Beweissicherung die Polizei einzuschalten. Für Schäden am Gebäude, dazu zählen auch Nebengebäude, kann die eigene Wohngebäudeversicherung in Anspruch genommen werden. Für Inventarschäden die eigene Hausratversicherung.

Macht es Sinn, spezielle Versicherungen für Weihnachten/Silvester abzuschließen? Gibt`s die überhaupt?
Nein, für den Jahreswechsel gibt es keine spezielle Versicherung. Aber nicht nur an Weihnachten und Silvester ist eine Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Sachversicherungen überhaupt, denn ohne es zu wollen, ist schnell ein Schaden passiert. Auch eine Hausratversicherung ist eine Überlegung wert. Die Feuerversicherung in der Gebäudeversicherung hat normalerweise jeder. Grundsätzlich gilt bei Versicherungsabschluss und im Schadensfall, korrekte Angaben zu machen und den Schaden umgehend an die Versicherung zu melden, um nicht in die so genannte "Obliegenheitsverletzung" zu kommen - welche im ungünstigsten Fall zum vollständigen Zahlungsausschluss führen könnte.