Zum Jahreswechsel gilt ein Ansammlungsverbot für die Kulmbacher Innenstadt.
Zwischen dem 31. Dezember, 15 Uhr, und dem 1. Januar, 9 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld untersagt. Das teilt das Landratsamt als zuständige Behörde mit. In Abstimmung mit allen Städten, Märkten und Gemeinden hat das Landratsamt Kulmbach daher für Teile des Gebiets der Stadt Kulmbach das entsprechende Ansammlungsverbot im Wege einer Allgemeinverfügung festgesetzt.
Das ist die Verbotszone
Die Verbotszone reicht vom Schwedensteg bis zum Kulmbacher Hallenbad und von der Oberen Stadt bis zur Albert-Ruckdeschel-Straße. Gottesdienste und Versammlungen im Sinne von Artikel 8 Grundgesetz (Versammlungsfreiheit) sind hiervon ausgenommen. Geregelt ist das in der Allgemeinverfügung, die mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Kulmbach, Konrad-Adenauer-Straße 5, ausliegt. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Sie ist außerdem auf der Website des Landratsamts abrufbar.
Geldbußen bis 25.000 Euro
Ordnungswidrig handelt im Sinne dieser Verfügung, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der angegebenen Anordnungen verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden. Mit dem Verbot sollen spontane Ansammlungen in gelöster Stimmung auch zwischen einander zuvor fremden Personen verhindert werden. Weiter heißt es: "So positiv spontane Freude und daraus resultierende - friedliche - spontane Feiern und Zusammenkünfte außerhalb der Pandemie auch sind: Unter den derzeitigen Bedingungen ist dieses Verhalten in besonderer Weise geeignet, die Dynamik des Infektionsgeschehens zu vergrößern."
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