Auch in diesem Jahr gilt ein Verkaufsverbot für Feuerwerk. Weitere Corona-Regeln für Silvester und Neujahr wurden für den Bund und für Bayern beschlossen. Symbolbild: Warren Wong/unsplash.com
Warren Wong/unsplash.com (Symbolbild)
Seit dem letzten Corona-Gipfel des Jahres 2021 steht fest: In Bayern wird sich an den Corona-Regeln für den Jahreswechsel wenig ändern. Für Silvester und Neujahr gibt es dennoch Neuerungen zu beachten - ein Überblick.
Corona-Regeln in Bayern zu Silvester und Neujahr
Neue Corona-Maßnahmen wirken sich auch auf das Feiern des Jahreswechsels aus
Kontaktbeschränkungen und Feuerwerk: Diese Beschränkungen sind neu - auch für Geimpfte
Lockerung für Gastronomie: Änderung bei der Sperrstunde in Bayern zu Silvester
Kontaktbeschränkungen zu Silvester in Bayern - das gilt für private Feiern
In Sachen Kontaktbeschränkungen wird sich für Ungeimpfte nichts ändern. Damit dürfen sich Angehörige eines Haushalts nur noch mit maximal zwei Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen. Das gilt auch für Silvester.
Neu ist auch in Bayern: Ab dem 28. Dezember gelten auch für Geimpfte und Genesene strengere Kontaktbeschränkungen: Nur noch maximal zehn Geimpfte und Genesene dürfen sich ab dann treffen, das gilt für Innen- und Außenbereiche. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Ziel der Beschränkungen ist es, größere Silvesterfeiern zu verhindern, auch im Hinblick auf die wohl deutlich ansteckendere Omikron-Variante.
Damit ist die Frage nach der großen Silvester-Party beantwortet: Sie wird auch 2021 nicht möglich sein.
Böllerverbot, keine größeren Ansammlungen: Das gilt für Feiern auf der Straße in Bayern zu Silvester
Neben den Kontaktbeschränkungen wird an Silvester auch ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot gelten, und zwar von Silvester 15 Uhr bis Neujahr um 9 Uhr. Außerdem dürfen keine Böller oder Feuerwerkskörper verkauft werden. Und auch wer noch Feuerwerk "übrig" hat, muss aufpassen, denn auf "besonders publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen" hat das bayerische Kabinett ein Feuerwerksverbot ermöglicht. Dieses können die Kommunen festlegen, wie es zum Beispiel die Stadt Bayreuth kürzlich getan hat.
Clubs und Diskotheken sind im Freistaat bereits geschlossen - und das wird auch so bleiben. Gastronomie darf grundsätzlich geöffnet haben - mit 2G-Regel.
An Silvester ist auch die derzeit in Bayern gültige Sperrstunde um 22 Uhr aufgehoben. Auch private Feiern in gastronomischen Betrieben sind möglich, hierbei gilt allerdings die 2G plus-Regel, auch Geimpfte und Genesene brauchen einen negativen Corona-Test. Feiern im Freien sind ebenfalls keine echte Option zu diesem Jahreswechsel, denn die Corona-Verordnung verbietet Feiern auf öffentlichen Plätzen. Teilweise herrscht auch ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum, was wiederum von den Kreisverwaltungsbehörden festgelegt wird.
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