Mainleus: Was wird mit "Tristan" passieren?

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"Tristan" soll nach dem Willen der Gemeinde Mainleus künftig einen Maulkorb tragen - inner- und außerorts.
"Tristan" soll nach dem Willen der Gemeinde Mainleus künftig einen Maulkorb tragen - inner- und außerorts.
Jürgen Gärtner

Die Gemeinde Mainleus zieht Konsequenzen aus der Hundeattacke, bei der in der vergangenen Woche ein Zweijähriger leicht verletzt wurde. Ein Gutachter analysiert den Vorfall.

War es nur ungestümes Verhalten von Rottweiler "Tristan" oder ein Angriff auf ein Kind? Viele Mainleuser machen sich Sorgen, ob sich der Vorfall aus der vergangenen Woche wiederholen kann. Wie am Samstag berichtet, war der Hund auf Spaziergänger losgegangen, als sein Halter die Heckklappe seines Wagens geöffnet hatte. Der Vierbeiner war aus dem Kofferraum des Autos gesprungen und auf den Kinderwagen zugestürmt. Er soll sich in die Kapuze des Zweijährigen verbissen haben. Mutter und Oma des Kindes gelang es, das Kind in Sicherheit zu bringen. Es erlitt nur leichte Verletzungen.

Welche Konsequenzen drohen nun "Tristan" und seinem Halter nach dem Vorfall? Zuständig für solche Maßnahmen ist das Ordnungsamt der Gemeinde. Zunächst wird ein weiteres Zwangsgeld verhängt, wie Bürgermeister Robert Bosch (CSU) erklärt. "Wegen eines Verstoßes gegen die Leinenpflicht." 300 Euro werden fällig. Es ist bereits das zweite Mal, dass der Halter deswegen zur Kasse gebeten wird.

Als weitere Eilmaßnahme, so Bosch, soll "Tristan" künftig innerorts und außerorts einen Maulkorb tragen, wenn er das Grundstück verlässt.

Gemeinde will widerrufen

Das ist aber nicht alles. Laut Bosch soll auch die sogenannte Negativbescheinigung widerrufen werden, die die Verwaltung aufgrund des Wesensgutachtens ausgestellt hat. Diese Negativbescheinigung bezeugt, dass es sich um keinen erlaubnispflichtigen Kampfhund handelt. Wenn diese Bescheinigung nicht mehr gilt, gelten Rottweiler als Kampfhunde. Und wer einen Kampfhund ohne gemeindliche Erlaubnis hält, kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro belegt werden.

In Bayern werden Rottweiler zunächst als Kampfhunde der Kategorie 2 eingestuft. Wenn im Einzelfall durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist, kann ein "Negativzeugnis" erteilt werden. Dann gelten Rottweiler nicht mehr als Kampfhunde.

Dieses Gutachten für "Tristan", das der Redaktion vorliegt, hat Horst Böttcher aus Burgkunstadt ausgestellt. Er ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger auf dem Fachgebiet Hundewesen. In seinem im September 2021 erstellten Gutachten war er zu dem Schluss gekommen, dass bei dem Rottweiler keine Anzeichen für eine anlage- oder ausbildungsbedingt gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit festzustellen seien. Deshalb habe nichts gegen die Erteilung eines Negativzeugnisses gesprochen.

Er kennt den Vorfall aus vergangener Woche von Schilderungen. Dass "Tristan" auf den Kinderwagen zugerannt ist, hat seiner Einschätzung nach nichts mit Aggressionsverhalten zu tun. "Es handelt sich um einen jungen, temperamentvollen Hund. Ich glaube nicht, dass es bei ihm inzwischen eine gravierende Wesensänderung gegeben hat." Hätte der Hund angreifen wollen, dann hätte man ihn nicht abhalten können, ohne Gefahr zu laufen, selbst gebissen zu werden, so seine Überzeugung. "Wenn so ein Hund beißen will, wird er beißen." Aggressives Verhalten bei so einem Tier merke auch ein Laie anhand der Körpersprache und Mimik.

Deshalb geht er davon aus, dass es sich bei dem Vorfall in der vergangenen Woche wohl um ein stürmisches Kontaktverhalten gehandelt habe. Böttcher weiß auch, dass das bei einem Rottweiler allein schon aufgrund seiner Größe und Masse mit rund 55 Kilo beeindruckend wirken und beim Anspringen wegen seines Gewichts eine gewisse Gefahr darstellen kann.

Bürgermeister Bosch gibt inzwischen nichts mehr auf Gutachten: "Selbst wenn 20 Gutachter kommen und sagen, es geht: Der Vorfall zeigt, dass es eben nicht funktioniert. Dafür hat kein Mensch Verständnis mehr. Was muss denn noch passieren?", fragt er. Aus seiner Sicht habe es sich um eine Körperverletzung gehandelt, dazu müsse der Hund nicht erst ins Gesicht des Kindes beißen. "Ein Schock ist auch eine körperliche Verletzung." Mittlerweile habe er Hinweise auf weitere Vorfälle erhalten.

Einen Sachverhalt will er noch klarstellen: Wie am Samstag berichtet, gibt es zwischen Gemeinde und Halter einen Streit, über den das Verwaltungsgericht in Bayreuth entscheiden muss. Es geht um den Leinenzwang, gegen den der Halter geklagt habe. Dieser hatte geäußert, dass sich die Klage nur gegen den Leinenzwang in einsamen Gebieten außerhalb von Ortschaften handele.

Dem widerspricht Bosch: "Die Klage richtet sich gegen den innerörtlichen Leinenzwang. Das ist Fakt."

Der Vorfall vom vergangenen Mittwoch hat auch die Kulmbacher Polizei beschäftigt. Es wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Alle Beteiligten sind vernommen worden. Nun landet der Fall bei der Staatsanwaltschaft. Die kann sich zum weiteren Vorgehen allerdings noch nicht äußern: "Ohne den genauen polizeilichen Sachverhalt zu kennen, können keine pauschalen Angaben zum weiteren Vorgehen und zur Strafbarkeit getroffen werden", erklärt Staatsanwalt Eik Launert.