Bei Festbetrieb müssen sich künftig die Veranstalter selbst um das Aufstellen der Schilder kümmern.
Für die Vereine und Verbände wird das Leben wieder ein bisschen schwerer: Denn sie sind künftig bei Festveranstaltungen für die Verkehrssicherung verantwortlich. Wie das im Markt Mainleus geregelt werden soll, darüber diskutierte am Montagabend der Gemeinderat.
Bis vor kurzem war es so, dass die zuständige Verkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter die Verkehrssicherung übernommen hat. Darunter versteht man das Aufstellen von Umleitungsschildern, Parkverbotsschilder, Tempolimits usw. Bei Bundesstraßen war das Staatliche Bauamt Bayreuth zuständig, bei Kreisstraßen das Landratsamt Kulmbach.
Bauhöfe sind ausgelastet
Nachdem die jeweiligen Bau höfe der beiden Behörden nach eigenen Angaben durch andere Arbeiten ausgelastet sind, haben sie nun den Markt Mainleus aufgefordert, die Verkehrssicherungspflicht bei jeder Veranstaltung zu
übernehmen.
Der Gemeinderat stand nun vor der Frage, ob er das tun soll - oder nicht. Im Falle einer Ablehnung muss der Veranstalter - beispielsweise der Verein - eine Fachfirma engagieren und das der Behörde nachweisen. Erst dann gibt es die Genehmigung. Die Kosten für so eine Firma belaufen sich auf rund 700 Euro.
Allerdings kann das auch der Markt übernehmen. Momentan besitzen sechs Bauhof-Mitarbeiter den erforderlichen Ausbildungsnachweis. Einer dieser Mitarbeiter ist dann für die Verkehrssicherung der Veranstaltung verantwortlich inklusive Auf- und Abbau der Schilder. Er muss in Rufbereitschaft sein und regelmäßig Kontrollen durchführen. Laut Gemeinde wird mit einem Aufwand von zehn Stunden für einen Mann beziehungsweise 400 Euro Kosten gerechnet. Nach Recherchen der Bauverwaltung werden pro Jahr 15 bis 20 Prozent solcher Fälle eintreten.
Wie kann man sparen?
Der Gemeinderat machte sich nun Gedanken, wie man die Kosten für die Vereine möglichst gering halten kann. Bürgermeister Dieter Adam (FW) schlug vor, dass die Veranstalter die Schilder selbst abholen und nach Plan aufstellen könnten und der Gemeindemitarbeiter nur für die Kontrolle zuständig ist.
Die Kostenfrage ist auch für Brigitte Lauterbach (ABL) entscheidend: "Sonst ist der Gewinn schnell weg."
Auf Frage von Detlef Weißmann (SPD) erklärte Dieter Adam, dass man es dem Mitarbeiter überlassen muss, wie er die Überwachung durchführt. "Das kommt darauf an, wie er die Situation einschätzt."
Manfred Götz (FW) wollte wissen, wann eine Beschilderung nötig ist. "Ab dem Moment, in dem ich eine öffentliche Straße beanspruche", entgegnete Adam. "Man kann nicht einfach Schilder ,Festbetrieb' aufstellen."
Auf Vorschlag von Siegfried Escher (CSU) wird nun eine kleine Satzung ausgearbeitet, in der alles geregelt werden soll. Die Ausarbeitung wird dann erneut beraten.