Landratsamt Kulmbach: 10 H-Regelung spielt keine Rolle

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Wie das immissionsschutzrechtliche Verfahren für die geplanten Windparks in Rugendorf-Fichtich und Schimmendorf/Kirchleus ausgeht und wie das verweigerte Einvernehmen der Stadt Kulmbach sich auswirkt, weiß derzeit noch keiner. Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Wie das immissionsschutzrechtliche Verfahren für die geplanten Windparks in Rugendorf-Fichtich und Schimmendorf/Kirchleus ausgeht und wie das verweigerte Einvernehmen der Stadt Kulmbach sich auswirkt, weiß derzeit noch keiner. Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Hans-Dieter Vießmann vom Landratsamt erklärt: "Wir müssen abwarten, bis wir den ausformulierten Beschluss des Stadtrats schriftlich bekommen. Dann können wir die Versagensgründe rechtlich bewerten."
Hans-Dieter Vießmann vom Landratsamt erklärt: "Wir müssen abwarten, bis wir den ausformulierten Beschluss des Stadtrats schriftlich bekommen. Dann können wir die Versagensgründe rechtlich bewerten."
 

Hans-Dieter Vießmann erklärt, wie das immissionsschutzrechtliche Verfahren für die geplanten Windparks in Rugendorf-Fichtich und Schimmendorf/Kirchleus weitergeht und wie das verweigerte Einvernehmen der Stadt Kulmbach einzuordnen ist.

Welche Auswirkungen hat es, dass der Kulmbacher Stadtrat im Rahmen des vom staatlichen Landratsamt durchgeführten immissionsschutzrechtlichen Verfahrens - wie berichtet - sein Einvernehmen für die beiden Windparks Schimmendorf/Kirchleus und Rugendorf-Fichtich verweigert? Eine Frage, die Hans-Dieter Vießmann, stellvertretender Abteilungsleiter Bauen und Umwelt am Landratsamt, noch nicht definitiv beantworten kann: "Wir befinden uns mitten im Prüfungsverfahren. Wie das ausgeht, wissen wir nicht."

Vießmann weiter: "Wir müssen abwarten, bis wir den aus formulierten Beschluss des Stadtrats schriftlich bekommen. Dann können wir die Versagensgründe rechtlich bewerten." Nach seinen Worten wird der Vorgang auch der Regierung von Oberfranken zur Prüfung vorgelegt wird.
"Es handelt es sich hier um eine rein rechtliche und nicht um eine politische Entscheidung."

Ergebnisse im Herbst
Derzeit laufen laut Vießmann in beiden Bereiche, die im Regionalplan als Vorranggebiete ausweisen sind, naturschutz-fachliche Nachkartierungen, ob bestimmte Vogelarten - wie Schwarzstorch oder andere - beeinträchtigt sind. "Das gilt es abzuwarten", betont Vießmann, der im Herbst mit den Ergebnissen rechnet.

"Wenn die Prüfung insgesamt, auch was die Erschließung angeht, positiv ausfällt, haben wir kein Ermessen, dann müssen wir die Anlagen genehmigen. Dann hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch", betont der stellvertretende Abteilungsleiter. In dem Fall werde der Stadtrat noch einmal aufgefordert, sein Einvernehmen zu erklären, das notfalls - wenn es keine sachliche Grundlage gibt - auch durch die Rechtsaufsicht ersetzt werden kann. Dagegen könnte die Stadt vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Alleingang Bayerns unmöglich
Die 10 H-Regelung mit der zehnfachen Höhe als Mindestabstand zur Wohnbebauung spielt Vießmann zufolge keine Rolle. Erstens gebe es das Bundesgesetz noch gar nicht ("Bayern kann da keinen Alleingang machen"), und zweitens sei auch schon in dem Entwurf ein Vertrauensschutz mit Stichtag 4. Februar enthalten. "Anträge, die vorher eingegangen sind, was hier der Fall gewesen ist, sollen nach der alten Rechtslage beurteilt werden", versichert er.