Ein Kind wurde am Samstag Opfer einer Hundeattacke. Die Halter der Tiere müssen mit einer Anzeige rechnen - einer Anwohnerin geht das nicht weit genug.
"Ich bin der Meinung, die gehören weg aus der Nachbarschaft", findet Jasmin Ramming. Die Kulmbacherin ist wütend und hat zugleich Angst. Denn
der Vorfall, der sich am späten Samstagnachmittag im Ortsteil Ziegelhütten ereignet hat, sei kein Einzelfall gewesen. In der Vergangenheit sei es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit den beiden Rottweilern gekommen. Der ganzen Nachbarschaft wären die Tiere mittlerweile ein Dorn im Auge.
Hunde verfolgen Jungen Was war passiert: Durch ein offenstehendes Hoftor konnten die Hunde am Samstag auf die Straße gelangen. Ein Neunjähriger, der gerade am Grundstück der Halter entlang ging, wurde von den Tieren verfolgt und wurde in den Arm gebissen. Mit Bisswunden und einer Platzwunde am Kopf - der Junge war auf der Flucht gestolpert - wurde der Bub noch am Samstag in die Kinderklinik nach Bayreuth gebracht. Informationen über den Gesundheitszustand lagen der Polizei am Montag nicht vor, aber der Junge sei noch im Krankenhaus, sagte stellvertretender Dienststellenleiter Alexander Horn von der Kulmbacher Inspektion. Polizei und Ordnungsamt müssen nun die Hintergründe der Attacke klären.
"Wir fahren hier zweigleisig: Zum einen wird strafrechtlich geprüft, inwiefern die Halter der beiden Hunde eine Schuld trifft", so Horn. Geht es um die grundsätzliche Haltung der beiden Rottweiler, arbeite man zudem intensiv mit dem Ordnungsamt zusammen. Rottweiler fallen unter die Kategorie II der Kampfhundeverordnung in Bayern. Sie gelten erst dann nicht als Kampfhunde, wenn ein sogenannter Wesenstest beweist, dass keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit festgestellt wird. Ist das der Fall, wird den Haltern ein sogenanntes Negativzeugnis ausgestellt.
Und dieses Zeugnis lag für die beiden Rottweiler aus dem Stadtteil Ziegelhütten vor, bestätigte Gisela Ritschel, Leiterin der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kulmbach.
Wesenstest bestanden Indem das Tor zum Grundstück offen gelassen wurde, hätten die Halter der beiden Hunde allerdings gegen eine wichtige Auflage verstoßen: "Hunde dieser Kategorie müssen in bewohnten Bereichen angeleint geführt werden." Am Montagmorgen habe man zunächst spontan reagieren müssen. Beide Hunde - momentan wisse man noch nicht, ob nur von einem oder von beiden die Attacke ausging - dürfen nur noch mit Maulkorb vor die Tür.
Morgen wird sich Ritschel gemeinsam mit einem Polizeihundeführer ein Bild vor Ort machen. Sowohl die Hunde als auch das Grundstücke werden dann begutachtet. "Wir werden uns die Situation vor Ort anschauen und die Auflagen entsprechend verschärfen", so Ritschel. Dass die Halter eine Maulkorbpflicht für ihre Tiere auferlegt bekommen, hält Ritsche für wahrscheinlich. Zudem sei eine Wiederholung des Wesenstests eine Option.
Nachbarin hat Angst Jasmin Ramming hofft indes, dass der Vorfall noch weitreichendere Konsequenzen hat. "Wer einmal beißt, der beißt auch wieder - solche Hunde haben dort, wo viele Kinder sind, nichts zu suchen", sagt die Frau, die selbst Mutter ist. Die Hunde nimmt die Kulmbacherin als massive Bedrohung wahr. Da in unmittelbarer Umgebung zum Haltergrundstück Kindergarten und Grundschule sind, hätten viele Eltern Angst um ihre Kinder. Zudem seien die Tiere nicht zum ersten mal ausgebüxt - aus diesem Grund habe sie sich bereits mit einer Beschwerde ans Ordnungsamt gewendet. Das bestätigte auch Gisela Ritschel.
"Es gab Vorfälle - die haben wir zeitnah und intensiv geprüft. In Ziegelhütten war zum Beispiel der Zaun ein Problem", erklärt sie. Sobald irgendeine Art von Gefahrenpotenzial festgestellt wird, gehe man dem natürlich sofort nach und prüfe, ob zum Beispiel ein Gartenzaun hoch oder massiv genug sei.
Circa 20 Hunde der Kategorie II gibt es im Stadtgebiet, überwiegend sind das Rottweiler und Bullterrier. Die Hundehalter müssen beim Ordnungsamt vorstellig werden und werden mit den Auflagen vertraut gemacht. "Bisher hatten wir keine ernsten Vorfälle mit Kampfhunden in Kulmbach", so die Beamtin.
Auch Polizeidienstellenleiter Horn machte deutlich: "Dass wir in Kulmbach ein Problem mit Kampfhunden hätten, das können wir mit Sicherheit verneinen."
Die Halter der Tiere müssen jetzt mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen, das steht fest. "Natürlich ist der Halter in dem Moment, wo er das Tor offen lässt, Schuld - da kann der Hund nichts dafür", findet Gisela Ritschel. Jasmin Ramming geht einen Schritt weiter. "Absolut verantwortungslos" nennt sie die Tierbesitzer.
Wer sich nicht an die Regeln halte, der dürfe in ihren Augen solche Hunde auch nicht halten - vor allem nicht in der Nähe von Kindern.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass ein Hunde nicht böse oder bissig oder gar agressiv als Welpe zur Welt kommt. Egal, ob ein kleiner Yorkshire oder als großer Rottweiler oder noch größerer Rhodesian Ridgeback; die sind alle lieb und verschmust als Babies.
Sind sie natürlich in unfähiger Haltung, können aus den sogenannten Kampfhunden auch richtig boshafte Tiere werden. Auch ein Yorkshire kann zubeißen, halt nicht so doll wie ein Großer.
Daher gehe ich da eher mit @eisbaer überein, dass die Hundehalter ebenso einen Wesenstest zusätzlich zu den Hunden überstehen müssten; bei Nichtbestehen KEIN Hund - muss dann auch kein Kleiner sein.
Dass mit dem 9-jährigen Jungen ist natürlich tragisch. Aber jeder Hund entwickelt einen mehr oder weniger ausgeprägten Jagdtrieb und durch die Flucht des Buben wurde dieser noch verstärkt. Leider ist das so. Die Hundehalter hätten einfach besser aufpassen müssen.
Frankenfregger würde die beiden Rottweiler wahrscheinlich ab liebsten eingeschläfert sehen; ich würde die Tiere dem Halter wegnehmen und ein künftiges Halterverbot aussprechen; dann ist Ruhe und die beiden Hunde kämen hoffentlich zu Menschen, die auch mit ihnen artgerecht umgehen können.
"Frankenfregger würde die beiden Rottweiler wahrscheinlich ab liebsten eingeschläfert sehen"
Ich frage mich was sie zu der Vermutung veranlasst?
Nein, denn die Hunde können nichts dafür!
Nur gehören sie in andere Hände. Mit solchen Tieren sollte der Halter , genau wie die Hunde, hellwach sein.
Nicht schlafmützig !
Sorry Frankenfregger; dann habe ich das falsch aufgefasst.
Unsere Meinungen sind auf Grund Ihres Veto absolut identisch.
Wer geistig nicht in der Lage oder Willens ist, bei zwei Rottweilern das Hoftor geschlossen zu halten, ist zur Haltung von derartigen Hunden NICHT geeignet. Es muss ein sofortiges Verbot verfügt werden. Plus sofortigem Entzug des "Negativzeugnisses"!
.....unverantwortlich und unentschultbar!
Ein kleineres Kind ist leichte Beute für solche Tiere.
Platzwunden und Bisse kann man nähen. Dieses Mal !
Eine empfindliche Geldstrafe ist fast zu wenig für diesen Fall.