Zwei Rottweiler attackieren ein Kind und beißen zu

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Rottweiler gelten nicht als Kampfhunde, wenn sie einen Wesenstest bestanden haben. Foto: Archiv/Herbst
Rottweiler gelten nicht als Kampfhunde, wenn sie einen Wesenstest bestanden haben. Foto: Archiv/Herbst

Das wird sicher noch ein Nachspiel haben: Ein neunjähriges Kind wurde im Kulmbacher Ortsteil Ziegelhütten von zwei Rottweilern gebissen.

Das wird sicher noch ein Nachspiel haben: Ein neunjähriges Kind wurde am späten Samstagnachmittag im Ortsteil Ziegelhütten von zwei Rottweilern gebissen.

Als der Junge an dem Grundstück des Hundebesitzers vorbeiging, liefen die beiden Hunde durch das offenstehende Hoftor auf die Straße und folgten dem Jungen. Dieser versuchte wegzurennen, wurde aber von den Tieren eingeholt und angegriffen. Er erlitt eine Bisswunde im rechten Arm. Der Neunjährige stürzte und zog dabei zusätzlich sich eine stark blutende Platzwunde am Kopf zu.


Mit Rettungsdienst in die Klinik

Als kurz darauf ihr Besitzer an den Unglücksort kam, ließen die Hunde l von dem Kind ab. Der verletzte Bub wurde durch vom Rettungsdienst in die Kinderklinik nach Bayreuth gebracht.

Zwischenfälle mit aggressiven Hunden sorgen immer wieder für Schlagzeilen, auch im Raum Kulmbach. Von einer Häufung der Fälle könne nicht die Rede sein, ergab eine Nachfrage bei der Kulmbacher Polizei. Allerdings werde auch nicht jeder Vorfall angezeigt. Bei kleineren Zwischenfällen einigten sich die Beteiligen oft untereinander beziehungsweise über ihre Versicherungen.

Für die Haltung von sogenannten "Kampfhunden" hat der Freistaat Bayern Regeln erlassen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Angriffen von besonders aggressiven und gefährlichen Hunden dienen.


Wesenstest entscheidet

Rottweiler fallen nicht in die Kategorie Kampfhunde, wenn sie einen Wesenstest bestanden haben. In diesem Fall muss der Besitzer auch nur die normale Hundesteuer, in Kulmbach sind das 40 Euro für den ersten und 50 Euro für den zweiten Hund. Für einen Kampfhund gelten besondere Auflagen in der Haltung und ein Steuersatz von 615 Euro.