Bald werden die Bescheide für die Grundsteuer 2025 versendet. Die Stadt Kulmbach verrät, was Grundstückeigentümer beachten müssen.
Die Stadt Kulmbach teilt in einer Pressemitteilung mit, dass die Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Kulmbach in den nächsten Tagen den Bescheid über die Grundsteuer für das Jahr 2025 erhalten werden. Dieser Bescheid beinhaltet erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen bayerischen Bewertungsmethode des wertunabhängigen Flächen-Modells.
Der diesem Bescheid zugrundeliegende Grundsteuermessbetrag wurde vom Finanzamt Kulmbach nach den von den Eigentümern übermittelten Daten berechnet und mit dem jeweiligen Hebesatz A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) sowie Hebesatz B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) multipliziert.
Diese Hebesätze wurden im Rahmen einer Hebesatzsatzung durch den Stadtrat Kulmbach in seiner Sitzung am 26. September 2024 beschlossen und betragen für Grundsteuer A 200 v. H. sowie für Grundsteuer B 300 v. H. (bekannt gegeben im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach Nr. 40 vom 18. Oktober 2024).
Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag bittet die Stadt deshalb, sich ausschließlich schriftlich an das Finanzamt Kulmbach oder an die Informationshotline unter der Telefonnummer: 089/30700077 zu wenden. Bei allen anderen Fragen könne man sich an die Mitarbeiter der Steuerabteilung der Stadt Kulmbach unter den auf dem Bescheid angegebenen Kontaktdaten wenden.