Keine Einschränkung für Stadtsteinacher Vereine

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Wilde Plakataktionen möchte die Stadt Stadtsteinach vermeiden und hat deshalb strenge Regelungen für überregionale Plakatkleber beschlossen. Die einheimischen Vereine sind allerdings davon ausgenommen. Foto: privat
Wilde Plakataktionen möchte die Stadt Stadtsteinach vermeiden und hat deshalb strenge Regelungen für überregionale Plakatkleber beschlossen. Die einheimischen Vereine sind allerdings davon ausgenommen. Foto: privat

Wilde Plakataktionen möchte die Stadt Stadtsteinach vermeiden und hat deshalb strenge Regelungen für überregionale Plakatkleber beschlossen. Die einheimischen Vereine sind allerdings davon ausgenommen. Sie müssen ihre Plakate künftig nicht mehr im Rathaus anmelden.

Wenn die örtlichen Vereine mit Plakaten auf ihre Veranstaltungen aufmerksam machen wollten, mussten sie dies bislang bei der Stadtverwaltung anmelden und genehmigen lassen. Maximal acht Plakate durften dann aufgehängt werden. Ginge es nach dem Willen der Verwaltungsmitarbeiter, würde diese Regelung beibehalten, um die Plakatierung in Stadtsteinach und in den Ortsteilen überschaubar zu halten.

Für überflüssig und unnötig bürokratisch hält Stadtrat Klaus Witzgall (CSU) dagegen die Vorschrift. Bereits im Juli hatte die CSU-Stadtratsfraktion deshalb den Wegfall der förmlichen Anmeldung gefordert.

Am Montagabend wurde das Thema nochmals diskutiert. In Stadtsteinach gebe es kein Problem mit ausufernder Plakatiererei. Also gebe es auch nichts zu regeln, betonte Klaus Witzgall.

Seiner Argumentation schloss sich auch Franz Thierauf (FW) an. Wolfgang Martin (BL) wies darauf hin, dass es die Veranstaltungen der örtlichen Vereine und Initiativen sind, die das Leben in Stadtsteinach bereichern.

Die Stadträte beschlossen einstimmig, dass die einheimischen Vereine ab sofort eine generelle Dauergenehmigung haben, mit Plakaten auf ihre Veranstaltungen hinzuweisen. Ausgenommen davon sind Plätze, an denen die Plakate die Verkehrssicherheit beeinträchtigen - ein Aspekt, den Knud Espig (SPD) für besonders wichtig erachtet.

Sollte die Pauschalgenehmigung missbraucht werden, behält sich der Stadtrat vor, die Regelung wieder zu verschärfen.

Die Dauergenehmigung gilt nicht für überörtliche Plakatierer. Hier achtet die Stadt streng auf die Einhaltung ihrer Vorgaben: Auf Antrag dürfen gegen eine Gebühr pro Aktion maximal acht Plakate geklebt werden, insgesamt nicht mehr als 40 gleichzeitig.